schlumsi schrieb:n Deutschland gibt es 20 Telefonbucheinträge zum Namen Mittank und damit ca. 53 Personen mit diesem Namen.
Diese leben in 13 Städten und Landkreisen. Die meisten Anschlüsse sind in Burgenlandkreis gemeldet, nämlich 3.
Weitere Kreise/Städte mit besonders vielen Namensträgern sind Berlin (3), Leipzig (3), Magdeburg (2), Ravensburg (1), Böblingen (1), Weimarer Land (1), Potsdam-Mittelmark (1), Brandenburg an der Havel (1) sowie Oberspreewald-Lausitz mit 1 Einträgen.
Frau_H schrieb:Da wir vermehrt angeschrieben wurden, ob es etwas neues gibt: Heute kam ein Hinweis rein, das Lars wohl am 12.07 in einem Hotel eingecheckt haben soll.
Es handelte sich bei der Person aber leider nicht um Lars, sondern nur um einen Namensvetter der auch Mittank heisst...
Leider haben wir also immer noch keine Spur von Ihm...
ein positives hat die Sache aber... Es beweist, dass unsere Bemühungen hier nicht um sonst sind!
Die Leute vor Ort fangen an Ausschau zu halten und sind alle mit auf der Suche...
Und wer kann bitte ahnen, dass es momentan zwei Mittanks in Bulgarien gibt und wir ausgerechnet die Spur von dem falschen aufgreifen...
Also, meine Bitte an Euch : Macht weiter so und dann werden wir Ihn auch finden!
Die Frage ist nicht ob... sondern nur noch wann!!!
ich kann gar nicht glauben, dass es so viele Zufälle auf einmal gibt. Es gibt sooo wenige mit diesem Nachnamen und ausgerechnet einer von denen checkt kurz nach dem Verslchwinden ausgerechnet in der Nähe ein. Never. Wer weiss wie genau in diese Richtung nachgeforscht wurde, wenn die Mutter zu dieser Zeit schon genauso fest davon überzeugt war wie heute, dass er nur obdachlos und verwirrt sein kann, dann wundert mich gar nichts mehr. Nicht, dass diese absolute Fixierung dazu geführt hat, dass man offensichtlich gar nicht sehen konnte. Ich würde mich schlapp lachen, wenn irgendwann herauskommt, dass er dort in der Nähe ein ganz normales Leben unter seinem Namen führt.
Ich verstehe sowieso nicht, warum für die Mutter nur die Option obdachlos und verwirrt in Frage kommt. Auch diese Fotomontage von einem angeblichen heutigen Aussehen als Obdachloser verwundert mich sehr. Etwas längere Haare, aber top gestylter Bart, wirkt eher wie ein Hipster, als wie ein tatsächler Obdachloser. Mal ganz abgesehen davon, dass nicht jeder Obdachlose grundsätzlich Bart trägt. Von top gepflegt bis völlig heruntergekommen ist da doch alles möglich. Das ist mir teilweise einfach zu klischeehaft alles.
schlumsi schrieb:Beim nochmaligen Anschauen ist mir gerade noch etwas aufgefallen: bei Minute 3:40 gerät SM kurz ins Stocken und formuliert ihren angefangenen Satz um. Dabei geht es darum, dass sie ihren Sohn finden muss, wenn..
Wie interpretiert Ihr das?
wenn er sich nicht freiwillig meldet, dann muss ich eben tätig werden. Freudscher Versprecher...
Watt schrieb:Deshalb muß SR IHN finden.
Ist ihre Begründung, ich würde da nichts auffälliges reininterpretieren wollen.
Warum MUSS sie. Als Erwachsener Mann kann er tun uns lassen, was er will. Er muss gar nichts und sie auch nicht. Sie mag zwar Mutter sein, er aber nicht Leibeigener.
Biff_tannen schrieb:Zum Themen-Wiki kommt mir gerade eine Idee:
@Sector7 hatte damals eine sehr gut recherchierte, objektive Quellen-/Timelinerecherche hier eingestellt.
Diese ist hier leider nicht mehr vorhanden.
Diese musste er leider auf Verlangen von SM entfernen.....
Was gibt es an einer Quellen und Timelinerecherche auszusetzten? Muss ich nicht verstehen.
willybald schrieb:Kann mir jemand mit dem entsprechenden Wissen sagen, ob überhaupt eine rechtliche Handlungsgrundlage für die Ermittlungsbehörden besteht? Jede Ermittlung, die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte bedeutet, braucht doch eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit. Könnten die Behörden auf Ein- und/oder Ausreisedatenbanken zugreifen, ohne, dass ein Anhaltspunkt für eine Straftat besteht?
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass man als EU-Bürger auch Freizügigkeit innerhalb der EU genießt, damit Unionsbürger auch das Recht haben, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein.
Die Frage wäre, ob Lars durch sein „Verschwinden“ gegen andere Gesetze, Verträge, oder Verordnungen verstoßen hat, welche eine Ermittlung seines Aufenthaltsortes rechtfertigen würden.
Prinzipiell gehe ich davon aus, dass es mein Recht ist, zu entscheiden, bei wem ich mich wann melde.
Wäre es denkbar, dass Lars ganz normal, unter gleichem Namen, mit Krankenversicherung und allem Pipapo irgendwo ein relativ normales Leben führt?
Muss die Polizei der Mutter gegenüber Ermittlungsergebnisse preisgeben? Darf sie es überhaupt, wenn Lars sich dort gemeldet hat, und gesagt: „Servus, I bims. Ich lebe, aber mir ist das alles zu viel geworden. Ich brauche erstmal Abstand.“
Meines Erachtens gilt da der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte genauso wie bei jedem anderen auch. Die einzige rechtliche Handlungsgrundlage, die ich mir vorstellen kann, ist, wenn man jemanden vermisst meldet und behauptet, er wäre schwer psychisch krank, verwirrt, hilflos o.ä. und es wäre somit Gefahr in Verzug sich selber oder andere zu verletzen oder sonst ein Schaden entsteht. Ob man dafür Beweise erbringen muss in Form von Arztberichten weiss ich nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass man nur glaubhaft sein muss. Ich möchte da an den Fall Mollath erinnern, der ja trotz völliger Gesundheit mal eben für psychisch krank erklärt wurde. Möglich scheint alles zu sein. Das LM gegen Gesetze verstoßen hätte, wäre mir neu. Moralisch und gesellschaftlich war der Ausstieg vielleicht nicht ok, aber gesetzeswidrig nicht. Ich hoffe, dass die Ermittlungsbehörden gegenüber der Mutter keine Auskünfte geben müssen, falls sich ergeben hat, dass er ein normales bürgerliches Leben vor Ort führt.
Ich verstehe nach wie vor nicht, warum hier ein 28 jähriger mit Job und Wohnung und Beziehung auf Biegen und Brechen als hilfloser, verwirrter, dummer kleiner Junge hingestellt wird, obwohl es vorher nie auch nur einen Anhaltspunkt dafür gab.