@ThorhardtThorhardt schrieb: War da nichts zu hören, fällt das Motiv in einem entscheidenden Punkt zusammen. Denn das unterstellt ja Dauerbeschallung aus der Nachbarwohnung.
Im Grundprinzip ist es ja irrelevant, ob Herrn D. das nächtliche Fegen und Müllentsorgen stark belastet hat oder die spitzen Schreie, das Türenschlagen, Poltern, spätabendliche Staubsaugen, animalische Grunzen oder was auch immer.
Ihn hat diese Familie über Jahre belästigt. Und wenn es, überspitzt gesagt, nur ihr Anblick gewesen wäre, der ihn zur inneren Weißglut trieb, ER fühlte sich massiv gestört. Wodurch, präzise genau, ist da erstmal garnicht so wichtig, sondern vorrangig ist, DASS er sich offensichtlich stark belastet fühlte.
Zeugen reden von inner- und ausserhäusigem Lärm, Arbeitskollegen von Beschwerden über Lärmbelästigung , Frau D. hat keine Geräusche vernommen und hat, außer dem Grund des damaligen Briefwechsels im Jahre 2001 keine Probleme bemerkt. Tja. Wo liegt der Fehler?