Doppelmord Babenhausen
02.04.2014 um 00:38Anzeige
Mit welchem Recht? Mit unserem deutschen Strafgesetzbuch. Die Schuld ist erwiesen.... es geht nur um Verfahrensfehler...meine Güte...du glaubst nicht ernsthaft, dass Ulvi Peggy nicht umgebracht hat, oder? Ich muss nix beweisen...es IST bewiesen!Schimpanski schrieb:Beweise Du doch erst mal die Schuld von Mollath und Ulvi.
Du schreibst, dass sie zu Recht sitzen. Mit welchem Recht?
Wozu?Lisa_s schrieb:Eventuell noch ein Lärmgutachen.
Unfug!Axolotl schrieb:es IST bewiesen!
Ja sicher. Und über was beschwerte sich dann ihr Mann? Halluzinationen hatte er ja nicht.Lisa_s schrieb:Frau D. möchte ja beweisen, dass absolut nichts zu hören war.
Findest Du das relevant? Er schlief mit Ohrstöpseln und beschwerte sich über den Lärm seiner Nachbarn. Und das als verschlossener Mensch, der nicht viel privates preisgab. Demnach wird ihn das Problem schon sehr beschäftigt haben.Thorhardt schrieb:Hat er sich über den Lärm in der Nacht vor dem Haus (Mülltonne, Fegen) oder den im Nachbarhaus bei seinen Kollegen beschwert?