Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 17:48
mich würde eher mal das vollständige zufalls-szenario interssiern

cassandra hat mal in einem langen beitrag die ganze indizienkette nochmal schön zusammengefasst. wo stand das nochmal hier im thread?
jetzt würde mich mal der gegenentwurf interessieren


1x zitiertmelden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 17:51
@hängtihnhöher
Hast recht, der Beitrag war gut!! Ich wollte jedoch vermeiden, dass sich jetzt alle die Finger taub schreiben müssen ;-)


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 17:51
@user47
Es muss erst zuerst einmal klargestellt werden, wie dieses Urteil rechtlich überprüft wurde: Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft das Urteil nicht - wie es aber im Fernsehbericht unzutreffend heisst - nach "Formfehlern", sondern tatsächlich nach Rechtsfehlern. Das bedeutet, dass hier insbesondere überprüft wurde, ob das Urteil in sich schlüssig, widerspruchsfrei und ohne Fehler bei der Beweiswürdigung zustande gekommen ist. Insbesondere wird das Urteil auch auf den Grundsatz in dubio pro reo bzw. dessen fehlerhafte Anwendung überprüft. Das Ergebnis: Der BGH sagte - bezeichnenderweise in einem klaren Satz - , dass das Urteil keine Rechtsfehler aufweist, also insbesondere auch nicht gegen den genannten Grundsatz verstößt.
so ist das also so?
Also in der Revision wird auch geprüft, ob der Richter nicht selbstherrilch durchknallt?


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 17:58
@hängtihnhöher
Im deutschen Recht ist die Revision ein Rechtsmittel gegen Urteile, das teilweise der gesonderten Zulassung bedarf (vgl. a limine). Dieses Rechtsmittel kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden. Die Revisionsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz. Anders als bei einer Berufung werden daher grundsätzlich keine Beweise erhoben. Eine Beweiserhebung ist jedoch über den Revisionsgegenstand oder von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens unter zu prüfenden Verfahrensvoraussetzungen zulässig. Bleibt die Revision gegen ein Urteil erfolglos, so wird das angefochtene Urteil mit der Entscheidung des Revisionsgerichts rechtskräftig. Hat eine Revision zumindest teilweise Erfolg, so trifft das Revisionsgericht grundsätzlich keine eigene Entscheidung, sondern hebt das angefochtene Urteil auf und verweist die Sache zur neuen Entscheidung an die Instanz zurück, die das angefochtene Urteil gesprochen hat. Es muss dann vor dem Ausgangsgericht neu verhandelt werden, wobei andere Richter die neue Entscheidung zu treffen haben.
Wikipedia: Revision (Recht)


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:01
Und...
Wiederaufnahme des Verfahrens
Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde.

Zivilprozess
Im deutschen Zivilprozess ist eine Wiederaufnahmeklage nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Sie kann nach der Zivilprozessordnung nur durch Nichtigkeitsklage (§ 579 ZPO) oder Restitutionsklage (§ 580 ZPO) erfolgen. Zulässige Wiederaufnahmegründe sind danach u. a. die Befangenheit eines Richters, Falschaussagen und gefälschte Urkunden. Neue Tatsachen reichen dagegen für eine Durchbrechung der Rechtskraft nicht aus.

Strafprozess
Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Die Wiederaufnahme kann diese Rechtskraft allerdings durchbrechen. An die Wiederaufnahme werden in den §§ 359 bis 373a Strafprozessordnung (StPO) jedoch strenge Anforderungen gestellt. Die Vorschriften lösen den Konflikt zwischen den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide gleichermaßen aus dem Rechtsstaatsprinzip herleiten. Dem Wesen nach ist die Wiederaufnahme ein Rechtsinstitut, das auf Verlangen des Antragsberechtigten, nicht aber von Amts wegen, ermöglicht, die mit einem rechtskräftigen Sachurteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen. Sie ist ein Rechtsbehelf eigener Art.
Der Rest unter
Wikipedia: Wiederaufnahme des Verfahrens


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:04
Hier ist das Thema leicht verständlich und relativ umfassend beschrieben, wie ich finde.

http://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-kanzlei-verzeichnis/revision-in-strafsachen/
Aufgrund der Weiterentwicklung der Rechtsprechung ist es nun ebenfalls möglich, durch die Revisionsgerichte auf der Basis der Urteilsgründe auch die Überzeugungskraft der tatrichterlichen Feststellungen im Rahmen einer sog. Plausibilitätsprüfung zu beanstanden.
Das wusste ich auch noch nicht. Das ist doch mal ein gute Schritt in die richtige Richtung. Die Frage ist, ob die Anwälte diese Möglichkeit in ihrer Revision auch genutzt haben.


1x zitiertmelden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:11
@Wireless
ah ok danke.. das ist in einer Sprache geschrieben, die ich verstehe


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:11
@Wireless
Hallo ;-)

Habs mal durchgelesen und Du hast recht, ist selbst für einen Nichtjuristen wie mich gut zu verstehen :-)
Zitat von WirelessWireless schrieb:... Die Frage ist, ob die Anwälte diese Möglichkeit in ihrer Revision auch genutzt haben.
Hast Du irgendwo eine Antwort darauf gefunden? Wenn man dem Strate folgt, der hat auch keine Kommentare diesbezüglich vom Stapel gelassen.


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:14
@stop_crime
Nein darauf kenne ich keine Antwort.

edti: Ich glaube aber der Anwalt wurde nicht gewechselt für die Revision und insofern war der sicher kein ausgesprochener Fachmann dafür.


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:19
@Wireless
Auf den Webseiten der Darsows, Monte Christo usw. hat sich meines Wissens auch niemand dazu geäußert. Das heißt dann wohl, es gibt bzgl. der Anwälte/ Revision keine Beanstandungen. Außer, dass nichts daraus geworden ist.


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:21
@Wireless

Schwer zu sagen... ich kenne keinen der Juristen. Doch, über den Richter und dem Staatsanwalt kann man einiges nachlesen. So toll sind die wohl nicht!


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:22
@stop_crime
Nach allem was ich bisher hörte, ging man davon aus, dass lediglich auf Formfehler geprüft wurde. Das legt nahe, dass der Anwalt es damals so oder ähnlich vermittelt hat. Dass es weitergehende Möglichkeiten gab, ist denen evtl. gar nicht bekannt.


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:24
prüfen die nicht automatisch "alles" in der Revision ?


1x zitiertmelden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:26
@Wireless

Du meinst also, der Revisionsantrag war irgendwie nicht "vollständig"? Und im Beamtenstaat Deutschland geht das so einfach? Hätte ich mal besser Jura studiert :-)


1x zitiertmelden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:27
Zitat von hängtihnhöherhängtihnhöher schrieb:prüfen die nicht automatisch "alles" in der Revision ?
Da wäre ein Fachmann gefragt, der uns das beantwortet. Ich habe es so verstanden, dass die Begründung der Revision besonders wichtig ist. Insofern glaube ich, dass man sich nur um die bemängelten Stellen kümmert und prüft, ob die Begründung nachvollziehbar und korrekt ist. Ich weiß es aber nicht.


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:28
@hängtihnhöher
Das Revisionsgericht prüft nur, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Zwar auch wieder ungünstig, aber eigentlich klar.


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:30
Zitat von S_CS_C schrieb:Du meinst also, der Revisionsantrag war irgendwie nicht "vollständig"?
Vollständig gibt's wohl in dem Zusammenhang gar nicht. Es war evtl. nicht zielgerichtet genug und hat die Möglichkeiten nicht voll ausgeschöpft. Aber das ist alles Spekulation. Ich weiß ja nicht was drin stand. Es ist nur eine Vermutung.


1x zitiertmelden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:34
Zitat von hängtihnhöherhängtihnhöher schrieb:cassandra hat mal in einem langen beitrag die ganze indizienkette nochmal schön zusammengefasst. wo stand das nochmal hier im thread?
Voila:

Beitrag von Cassandra71 (Seite 68)

Und danke für die Blumen... :)


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:36
@Wireless

Hab Dir das noch kopiert:
...aus der Begründung (muss) hervorgehen, ob das Urteil wegen Verletzung von Verfahrensrecht (Verfahrensrüge) oder wegen Verletzung materiellen Rechts (Sachrüge) angefochten wird
Also... wenn das Urteil für die Verteidung so stark von den ermittelten oder unterstellten Tatsachen abweicht und wenn die im Urteil von Anja Darsow kommentierten Stellen DIE Wahrheit sein sollen... ich denke mal, da ist jeder Anwalt kompetent genug. MEINER Meinung nach.


melden

Doppelmord Babenhausen

03.04.2014 um 18:40
@Wireless
Zitat von WirelessWireless schrieb: Ich weiß ja nicht was drin stand. Es ist nur eine Vermutung.
Vielleicht sollte mal höflichst um eine Veröffentlichung des Rev. -Antrages gebeten werden... aber das wäre wahrscheinlich zuviel des Guten!


melden