@KonradTönz
KonradTönz1 schrieb:Fest steht also:
- Die Frauen waren nicht jede Nacht die ganze Nacht wach (zur Tatzeit haben sie ja geschlafen)
- Die Wachphasen der Frauen haben dennoch ausgereicht, um bei A.D. ein Gefühl der Störung
zu verursachen (wie mehrfach bezeugt ist)
Wenn man das mal einsieht, dann ist aber auch klar, dass es gerade für einen Menschen in der Nachbarschaft besonders gut möglich ist einen Moment abzupassen zu dem Herr Toll die Mülltonnen rausbringt UND die Frauen schlafen. Und das war eben die Tatgelegenheit, die eine der Säulen des Urteils bildet.
Achtung, das wird leicht zum Eigentor:
Welcher Zeuge mag beurteilen, ob AD ein Gefühl der Störung im Schlaf empfand?
Tagsüber war Astrid Toll in der Behindertenwerkstatt und Herr Toll ging seinen Geschäften nach. Frau Toll wird tagsüber nicht lautstark am Fenster gestanden haben oder innerhalb des Hauses unerträglichen Krach gemacht haben, eben weil Herr Toll dort arbeitete. Krach hätten auch Kunden oder andere Besucher des Maklers festgestellt und daraus folgend spricht sich so etwas herum und wirkt sicherlich nicht förderlich auf das Geschäft.
Hinzu kommen noch Aussentermine des Maklers und somit ist Frau Toll gänzlich alleine daheim.
Fest steht also:
Wenn es Zeugen gab, welche die Nachtaktivität und/oder die Lautstärke der Toll´s bezeugen, dann waren diese Zeugen selbst wach. Ob die Zeugen sich dadurch gestört fühlten oder sich darüber gefreut haben lasse ich mal offen.
Die Frauen waren, wie richtigigerweise geschrieben wird, nicht jede Nacht aktiv.
So der Täter denn ein Nachbar war hatte er in dieser Nacht Glück, dass beide Frauen schliefen.
Ihre sonstige, von Zeugen behauptete Nachtaktivität, werden sie wohl kaum vorher in der Nachbarschaft angekündigt haben.
Sofern diese Tatgelegenheit eine tragende Säule bildet, hing diese Gelegenheit vom Zufall.