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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

15.09.2014 um 10:52
@Nightrider64

Lies bitte nochmal die Beiträge zu dem Fall mein Freund,
Scheinbar weißt du sehr sehr wenig... Ledeglich mit dem Urteil sich eine Meinung zu bilden ist sehr dürftig und eine sehr einseitige Informationsquelle...
Laut Zeugenaussagen sei nach den Schüssen ein Auto sehr schnell weggefahren. Ist es richtig, dass die Anwälte hier nicht nachgehakt haben?

Es wurde vor Gericht besprochen, die Anwälte haben natürlich nachgehakt da aber weiter nichts zu dem Fahrzeug bekannt war, wurde die Aussage vom Richter nicht weiter beachtet
http://www.doppelmord-babenhausen.de/Gerichtsverfahren.htm (Archiv-Version vom 19.08.2014)

Wenn du meinen Einwand schon als Lüge darstellen willst, dann informier dich bitte zuerst ob ich wirklich Lüge und unterstell mir nichts. Scheinbar ist eine normale Diskussion mit dir, mein Werter Herr, leider nicht möglich. Ich würde dich für Zukünftige Beiträge bitten, mir keine haltlosen Anschuldigungen an den Kopf zu werfen!

Ich wünsche dir frohes Informieren und freue mich wieder von dir zu hören, wenn du dir mehrere Beiträge durchgelesen hast und nicht nur das Urteil.


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15.09.2014 um 11:25
@Nightrider64
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:voll auf die Nummer mit dem ominösen wegfahrenden Auto aufgesprungen, das es gar nicht gab.
Du unterstellst mir hier, dass ich das Auto erfunden habe.
Du siehst dich zwar im Recht, allerdings kennst Du nur das Urteil, nicht wie viele andere hier die diversen anderen Beiträge. Solltest Du Dich dazu entscheiden mit mir auf einer sachlichen Schiene diskutieren zu wollen, bitte ich Dich um einen erneuten Beitrag. Solange Du dich allerdings nicht unter Kontrolle hast, verbitte ich mir eine weitere Diskussion mit Dir!


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Doppelmord Babenhausen

15.09.2014 um 12:18
@WacciusBaccius
als ich vor ca 50 Seiten einen Beleg darüber wollte, wo was über ein Auto stand, das seitenlang als Unstimmigkeit von Dir und Ma_Ve angeführt wurde kam nichts, rein gar nichts.

Stattdessen wurde mir unterstellt, ich habe mich nicht richtig mit dem Fall beschäftigt.

Darauf habe ich das Urteil nochmal gelesen. Nicht zuletzt weil, wenn man mit der Diskussion nicht weiterkam, den Teilnehmern immer wieder um die Ohren gehauen wurde, sie hätten nicht richtig gelesen. Und siehe da; es steht nirgends etwas von einem wegrasenden Auto. Auch im 37Grad Beitrag nicht

Das ist auch nur ein Beispiel von vielen, wie hier Behauptungen in den Raum geworfen werden, die entweder so nicht stimmen, nicht nachvollziehbar sind oder sich dadurch kein Zusammenhang zur Täterschaft herstellen lässt.

Ich habe hier am 9.9. mal meine Würdigung des Falles aufgrund der im Urteil dargelegten Indizienlage niedergeschrieben. Eigentlich abschließend.
Dann wurde mein Beitrag und auch die folgenden von mir verdreht und umgedeutet. Im Laufe der Diskussion habe ich und auch andere immer wieder die teils aus der Luft gegriffenen Argumente logisch widerlegt und immer wieder aufgefordert doch mal wirkliche Fakten zu bringen, die A.W. entlasten bzw. die belastenden Indizien zu entkräften.

Da ist aber argumentativ nicht viel gekommen.
Wenn es dann unlogisch wurde und die "Zermürbungstaktik", wie hier ein anderer User schrieb ,nicht aufging, dann wurde halt irgend etwas anderes schnell mal eingestreut und seitenlang drauf rumgeritten.


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Doppelmord Babenhausen

15.09.2014 um 12:29
@Nightrider64
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich habe hier am 9.9. mal meine Würdigung des Falles aufgrund der im Urteil dargelegten Indizienlage niedergeschrieben. Eigentlich abschließend.
Meinst du mit deiner Würdigung des Falles deinen Eintrag vom 09.09. um 03.06 Uhr?


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Doppelmord Babenhausen

15.09.2014 um 13:38
@alle:

Ich lese hier weiterhin mit bin über das Engagement auf der Suche nach der Wahrheit oder wenigstens nachvollziehbaren Fakten sehr erfreut.

Aber das hat alles seine Grenzen.

Zuerst werden die für mich erreicht, wenn Leute Gefahr für die eigene oder die Gesundheit von Zuschauern oder möglicherweise in der Nähe befindlichen Personen in Kauf nehmen.

Mit ( Schuss- ) Waffen spielt man nicht.

Wenn ich lese, dass man einen PET-Eigenbau-SD beim Schuss an der Mündung einer Feuerwaffe festhalten können soll, weil irgendwelche Idioten sowas mal irgendwo gefilmt haben, wird mir schlecht. Das ist bei einem .22 Cal vielleicht machbar aber keineswegs ohne Risiko.
Bei einer 9mm Para nicht kalkulierbar und für den Schützen u. U. ein recht schneller Weg zur nächsten Handchirurgie.

PET-Splitter können darüberhinaus auch Personen im Umkreis gefährden und sind nicht röntgensichtbar, ihre Entfernung daher kein Spaß für die daran beteiligten Personen.

Also bitte "nicht zu Hause nachmachen" und auch keinen Freund, Bekannten etc. dazu breitschlagen.


Weiterhin darf ich daran erinnern, dass wir uns in Deutschland befinden.
Hier gilt:
Schalldämpfer sind in Deutschland vom Erlaubnisverfahren her der zugehörigen Waffe gleichgestellt. Bei Verwendung an erlaubnispflichtigen Waffen ist somit der Erwerb und Besitz von Schalldämpfern durch Privatpersonen ebenso erlaubnispflichtig. Als ein den wesentlichen Teilen einer Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand (WaffG, Anlage 1, Ziffer 1.3 in Verbindung mit § 4 und § 10 Abs. 1) oder eines Wechselsystems ist damit eine Erwerbserlaubnis bzw. ein Eintrag in der Waffenbesitzkarte des Schützen erforderlich. Analog sind Schalldämpfer für so genannte „freie Waffen“ (Luftdruckgewehr etc.) vom vollendeten 18. Lebensjahr an auch ohne Waffenbesitzkarte frei erwerblich.
Wer also sowas baut, macht sich m. E. strafbar.

MfG

Dew


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Doppelmord Babenhausen

15.09.2014 um 13:48
@Nightrider64
Werter kollege siehe obigen Beitrag, da habe ich dir den Artikel kopiert. Wie gesagt, ich hab mir das nicht aus der Nase gezogen ;)


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15.09.2014 um 16:18
@alle:

Ich bin sicher nicht lückenlos dabei gewesen, vielleicht wurde dieser link schonmal gepostet

http://openjur.de/u/587264.html

Wenn man die Ausführungen des Gerichts über einen banalen Spritdiebstahl liest, kommen einem doch manche stereotypen irgendwie bekannt vor.

Und das Gericht ist dafür "abgewatscht" worden. Zurecht, wie ich meine. Es lohnt sich, den vollständigen Text zu lesen. Ein paar Auszüge kann ich mir aber wegen der Ähnlichkeiten zum vorliegenden Fall nicht verkneifen.

Das kennen sicher alle hier.
23 b) Die Würdigung der erhobenen Beweise ist grundsätzlich Sache des Tatrichters (Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. [2012], § 337 Rdnr. 26). Das Revisionsgericht kann die Beweiswürdigung aufgrund der Sachrüge nur auf Rechtsfehler überprüfen (Meyer-Goßner, a.a.O.). Ein sachlichrechtlicher Fehler liegt dann vor, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, NStZ-RR 2003, 206).
16 a) Die Gründe des angefochtenen Urteils enthalten unter Ziffer III. folgende Darlegungen zur Beweiswürdigung:

17 „Die Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Was ihr gutes Recht war. Es scheint aber nachgerade so, dass die Verweigerung eines Beklagten, dem Staatsanwalt Gelegenheit zu geben, ihm das Wort im Mund herumzudrehen, von manchen Richtern dahingehend ausgelegt wird, sich den ihnen passend erscheinenden Verlauf freischaffend auszudenken.
18 Aufgrund der Aussagen der Zeugen H, E und H steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass sich die Angeklagte in dem von ihr geführten PKW Opel Zafira in unmittelbarer Nähe der beiden Kühlauflieger befand, als aus den Tanks Diesel in Kanister abgefüllt wurde. Die Angeklagte, die auf dem Fahrersitz lag, hatte ihren Oberkörper auf den Beifahrersitz gelegt, um sich zu verstecken. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass sich die Angeklagte aufgrund von Müdigkeit zum Schlafen hingelegt hatte. Ihre Wohnung, in der sich ihre drei kleinen Kinder (4, 8 und 10 Jahre alt) aufhielten, liegt nur ca. 10 km vom Tatort entfernt. Wenn sie müde gewesen wäre, hätte sie ohne Weiteres nach Hause fahren können.
Es genügt also schon, sich in der Nähe einer Straftat zu befinden, um mitschuldig zu sein.

Es ist dem Richter mit seinen geregelten Arbeitszeiten in keiner Weise nachvollziehbar, dass jemand um 0300 nachts zu müde sein kann, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Also wenn ich nachts um die Zeit zu einem Notfall raus muss, bin ich auch nicht immer der frischesten Einer...

Ob die drei Kinder der Angeklagten in der Begründung sachlich etwas zu suchen hatten, sei mal dahingestellt. Sowas macht sich aber allemale gut, wenn man einer Mutter was anhängen will. Eine "gute" Mutter lungert halt nicht auf einem Parkplatz rum, wenn rechtschaffene Leute schlafen. Die muss ja ein krummes Ding vorgehabt haben.
Hier hat sich der Richter definitiv in was reingesteigert.
20 Die unmittelbare Nähe des Opel A, in dem sich die Angeklagte versteckte, zu den zwei Kühlaufliegern, aus deren Tankanlagen Diesel abgezapft wurde (ca. 10 Meter) lässt nur den Rückschluss zu, dass sie den Tätern, die beim Erscheinen des Zeugen H sich unerkannt entfernt hatten, helfen wollte. Da sie aus den zuvor genannten Gründen sich nicht zum Schlafen hingelegt hatte, kommt ausschließlich eine Mitwirkung beim Diebstahl in Betracht.“
Das ist die Logik, die, siehe oben, das Revisionsgericht nichts angeht. Aus der Situation, soweit geschildert, geht sachlich aber nicht zwingend hervor, dass das, was der Richter unterstellte, ausschließlich in Betracht kam.

Man sieht sehr schön, wie wackelig so eine "logische" Indizienkette sein kann, wenn man die Sachverhalte neutral bewertet und nichts unterstellt, was man nicht beweisen kann.
22 „Es besteht jedoch kein Zweifel daran, dass die Angeklagte den Tätern bei der Ausführung des Dieseldiebstahls zumindest geholfen hat. Entweder hat sie die Mittäter und/oder einen Teil der Kanister zum Tatort gefahren oder sie wollte die Mittäter und die mit Diesel befüllten Kanister, soweit sie im Opel Zafira verstaut werden konnten, vom Tatort abholen. Die Angeklagte, die sich ca. 10 Meter von den Kanistern und den Kühlaufliegern entfernt aufhielt, wusste, dass der Diesel gestohlen wurde. Sie hatte sich in Kenntnis der Straftat bereit erklärt, die Täter bei deren Begehung zu unterstützen.“
Man erinnere sich die Angeklagte hatte ihren Mann zur Arbeit gefahren und stand dann auf einem Parkplatz am Heimweg. Soweit die beweisbaren Tatsachen.
Alles weitere ist pure Fiktion.
Und auch hier "weiß" der Richter ganz genau Bescheid, was die Angeklagte getan und sogar gewollt hat.
27 (1) Rechtliche Bedenken gegen die Würdigung der festgestellten Indizien durch das Amtsgericht bestehen bereits deshalb, weil es in den Urteilsgründen heißt, die vorliegenden Beweisanzeichen ließen „nur den Rückschluss zu“ bzw. es „komme ausschließlich in Betracht“, dass die Angeklagte an der Tat beteiligt gewesen sei. Diese Formulierungen lassen besorgen, dass das Amtsgericht - unzutreffenderweise -davon ausgegangen ist, seine Schlussfolgerung sei denklogisch zwingend.

28 (2) Die Würdigung der Indizien ist jedenfalls lückenhaft. Die Beweiswürdigung muss erschöpfend sein; der Tatrichter muss sich mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzen, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 306/07 -
So wird ein Urteil auf sachliche Richtigkeit überprüft. Ich finde, da es sich um einen wesentlich weniger komplexen Fall handelt, stellen sich die Ähnlichkeiten zum hier diskutierten Fall umso erschreckender dar.

MfG

Dew


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Doppelmord Babenhausen

15.09.2014 um 19:38
@WacciusBaccius

Dabei hätte das wegfahrende Auto so schön zu der frischen Spur gepasst, die der erste Hund vom Tatort weg zu diesem Abstellplatz verfolgte.

Der reichlich mit Schmauch bedampfte Täter, der überdies noch durch eine Blutlache gelatscht war, flüchtet erst verfolgbar zu Fuß und dann reißt die Spur plötzlich ab. Ein Auto ist naheliegend. Und da man zwischen Tatort und Spurende keinen vom Leib gerissenen Maler- oder sonstigen Schutzanzug gefunden hat, läge nahe, dass der Täter in voller Montur in den Wagen stieg, wo er in dem Zustand Spuren hinterlassen hätte.

Im Darsowschen Auto fand man aber keine.
Also "vergaß" der Richter das Auto mal. Möglicherweise, weil er sonst zu allen anderen Erfindungen noch ein geliehenes/geklautes Auto hätte hinzufügen müssen und das wäre zu dick aufgetragen gewesen? Was für ein "Glück", dass sich nicht irgendein Zeuge mit einer Autonummer fand.

Dabei hätte ein vergessener Kübelwagen doch ganz nett in die vergessene unterirdische Schieß- und Experimentieranlage mit Dekontaminationsdusche aus den letzten Tagen des II.Weltkriegs gepasst, wo A.D. immer seine Freizeit verbrachte und wo womöglich auch die P38 herstammte.
Passende Munition für alles mögliche Schießzeug liegt auf ehemaligen amerikanischen Militäreinrichtungen immer haufenweise rum, die graben ja selbst zu Hause noch Zeug aus dem Bürgerkrieg aus, also hat das Tradition.

Vorsicht, der Beitrag enthält streckenweise derbe mit Ironie angereicherte Spekulation, die ich mir als Nichtrichter natürlich nicht erlauben darf.

Schönen Abend, Gute Nacht, ich reite heim.

MfG

Dew


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15.09.2014 um 21:16
Wie bereits von @Dew plausibel dargelegt, ist das Basteln und Nutzen eines Schalldämpfers verboten. Daher ist von Aufrufen zum Selbstversuch dringend abzuraten! Sollten wir Kenntnis davon erlangen, werden wir u.U. Anzeige erstatten. In jedem Fall werden die Beiträge gesichert.

Euer Eifer in allen Ehren, aber bitte im Rahmen der Gesetze!

Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Thread kein Chat ist. Einzeiler und Kurzbeiträge ziehen den Thread nur unnötig in die Länge, machen ihn unübersichtlich und rauben anderen Teilnehmern die Nerven und die Lust am mitmachen!

Ansonsten sind auch diese permanenten Unterstellungen, irgendwer sei der Doppelaccount von irgendwem, zu unterlassen! Dafür ist die Verwaltung zu kontaktieren. Wir werden es dann prüfen. In den Threads hat das nichts verloren!


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16.09.2014 um 10:00
Für Interessierte hier nochmal der Link zu einem Auszug aus dem Magazin Caliber, welche sich mit selbstgebauten Schalldämpfer in kontrollierter Umgebung beschäftigt. Es wird ziemlich deutlich beschrieben, was geht und was nicht.

http://www.trigger-europe.eu/mein-forum/index.php?page=Thread&postID=4511


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16.09.2014 um 15:26
@Wireless

Sehr spannend was sich hinter dem Link verbirgt. Wirklich lesenswert! :-)


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16.09.2014 um 23:58
Der Link ist interessant - wurde auch schon gepostet - aber entlastende Erkenntnisse kann ich nicht erkennen.


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17.09.2014 um 07:58
Mit zunehmendem Beschuss gibt der Bauschaum den Geist auf, verdunstet oder fliegt vorne raus.
Am tatort wurden nur wenige Partikel gefunden. Die Menge hätte größer sein müssen oder der Tatablauf war ein anderer.
Oder der Schalldämpfer hat überhaupt nicht funktioniert? Hier wird schon wieder seitenweise stillschweigend ein perfekt funktionierender Plan vorausgesetzt. Das ist aber eine komplett falsche Prämisse, daher sind auch alle darauf aufbauenden Schlüsse ziemlich wertlos.

A.D. kann ohne weiteres einen Schalldämpfer recherchiert, stümperhaft zusammengebaut und fehlerhaft angewendet haben - immerhin wurden ja auch Schüsse gehört.


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17.09.2014 um 08:05
@KonradTönz

Es wurden aber nur ~2 Schüsse gehört, von (ich weiß nicht ob ichs richtig im Kopf habe) 8 Schüssen.
Jedenfalls wurden nicht alle Schüsse wahrgenommen, also tendier ich dazu, dass der Schalldämpfer funktioniert hat (zumindest eine Zeit lang)...


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17.09.2014 um 08:14
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Ich diskutiere hier nicht die Richtigkeit oder Falschheit von Indizienprozessen allgemein oder stelle solche in Frage.
Tust du aber implizit doch, wie man an solchen Äußerungen erkennen kann:
Weil es keinen einzigen Beweis sondern nur Indizien gibt.



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17.09.2014 um 08:21
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:@KonradTönz

Es wurden aber nur ~2 Schüsse gehört, von (ich weiß nicht ob ichs richtig im Kopf habe) 8 Schüssen.
Jedenfalls wurden nicht alle Schüsse wahrgenommen, also tendier ich dazu, dass der Schalldämpfer funktioniert hat (zumindest eine Zeit lang)...
Oder aber es wurden halt ein paar Schüsse von draußen gehört (man muss ja auch erstmal wach werden) und die von drinnen nicht. Immerhin hat das Beneke-Experiment ja ergeben, dass die Häuser quasi schalldicht sind :-D

Jedenfalls scheinen sich auf den letzten Seiten sowohl Urteilskritiker als auch Urteilsbefürworter implizit einig zu sein, dass ein guter Schalldämpfer recherchiert, handwerklich perfekt konstruiert und fachlich korrekt angewendet wurde. Das muss aber nicht so gewesen sein und es ist sogar eher unwahrscheinlich dass es so war.


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17.09.2014 um 08:46
@KonradTönz
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Oder aber es wurden halt ein paar Schüsse von draußen gehört (man muss ja auch erstmal wach werden) und die von drinnen nicht
Naja, die "Tierisch anmutenden Laute" von Frau T. konnten !VORMITTAGS! von den Nachbarn wahrgenommen werden, aber mehrere Schüsse innerhalb des Hauses konnten sie nicht hören?

Ich bezweifel ja, dass Frau T. lauter schreien konnte als die Waffe...

Was mich grad verwundert hat: Warum wurden eigentlich die Bauschaumpartikel nur an der Leiche von Frau T. gefunden...


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17.09.2014 um 08:48
@tayo
Zitat von tayotayo schrieb:Der Link ist interessant - wurde auch schon gepostet - aber entlastende Erkenntnisse kann ich nicht erkennen.
Du kannst so einen Artikel zwar sicherlich lesen, aber es bedarf schon wenigstens einiger Grundkenntnisse um aus einer Fachzeitschrift weiterführende Erkenntnisse zu ziehen. Dass es an diesen in eklatanter Weise mangelt, zeigen letztendlich auch die riskanten Irrwege, auf denen sich in den letzten Tagen einige user ( sicher in bester Absicht und mit Engagement ) begeben hatten.

Solche recht speziellen Kenntnisse nicht zu haben, qualifiziert in unserer weitestgehend entwaffneten Gesellschaft niemanden ab. Selbst die Versuche der Polizei wurden im vorliegenden Fall von einem hinzugezogenen Gutachter ( der augenscheinlich etwas von seiner Materie verstand ) als grober Dilettantismus bezeichnet.

Bedenklich wird es erst, wenn man trotz Unkenntnis glaubt, über solche Sachverhalte eine Meinung haben zu dürfen, darüber zu diskutieren oder gar zu behaupten, solche Kenntnisse wären nicht nötig.

Ich habe hier im thread schon verschiedentlich versucht, diese fallbezogen zu vermitteln. Das stieß aber regelmäßig auf vehemente und unqualifizierte Ablehnung durch die "das-Urteil-ist-schlüssig-Fraktion", sodass ich von weiteren Versuchen diesbezüglich absehe.

Die Gründe für diese Ablehnung kann ich nur mutmaßen. Von technischem Totalunverständnis bis zu der Furcht ums eigene Weltbild dürfte alles dabeigewesen sein. Ich unterstelle niemandem, hier, diese Sachverhalte intellektuell nicht bewältigen zu können. Den schlichten Unwillen dazu finde ich viel schlimmer.

MfG

Dew


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17.09.2014 um 08:49
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Was mich grad verwundert hat: Warum wurden eigentlich die Bauschaumpartikel nur an der Leiche von Frau T. gefunden...
Welche Frau T. meinst du jetzt? Nicht dass es hier zu ähnlichen Verwechslungen wie im Urteil kommt :-)

Aber Spaß beiseite: Genau das würde doch passen zu der berechtigten Annahme, dass der Schalldämpfer eben nicht gut funktioniert hat.


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17.09.2014 um 08:57
@KonradTönz

Die Ehefrau T. meine ich natürlich ;)

Hmmm... Schon ja.... Wieso wurden dann aber nur 2 Schüsse gehört? Die Tierischen Laute hatten die Nachbarn doch sogar am Vormittag (welcher durchaus belebter ist als die frühen Morgenstunden) vernommen...


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