Doppelmord Babenhausen
02.09.2014 um 17:01Wiedersehen
Es sei ein Urteil am Ende eines Verfahrens, „wie wir es selten erlebt haben“, sagte Richter Wagner. Mit einem solch kontrovers diskutierten Indizienprozess habe zumindest diese Kammer sich noch nicht befassen müssen. Wie gegensätzlich die Positionen waren, belegten die Plädoyers von Anklage und Verteidigung: Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert, die Rechtsanwälte Freispruch. Die Urteilsbegründung von Richter Wagner dauerte dann auch knapp zwei Stunden. Der Angeklagte hörte sich den Vortrag nahezu regungslos an. Er bestreitet, die Tat begangen zu haben, hatte an den 18 Verhandlungstagen aber geschwiegen. „Dass ein Täter so cool ist, ist uns noch nicht wiederfahren“, sagte der Richter.http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Lebenslange-Haft-fuer-Doppelmord-von-Babenhausen;art1281,2014381 (Archiv-Version vom 08.05.2014)
Zwar ist der Angeklagte nicht dazu verpflichtet, das letzte Wort zu ergreifen, jedoch erhält er hier nochmals, nach der zuvor gegebenen Möglichkeit einer Einlassung, Gelegenheit, etwas zur Sache oder zu seiner Person vorzutragen, sich zu entschuldigen oder ein Geständnis abzulegen. Das letzte Wort ist nicht auf den Verteidiger übertragbar und kann daher nur persönlich wahrgenommen werden.[1]Leider, leider nur WIKI aber bevor wir dumm sterben..
S_C schrieb:Wer weiß, wie lange die Tat schon geplant war. Villeicht sollte die Schalldämpferrecherche ablenken.Hätte es dazu, nicht vielleicht um einiges bessere Möglichkeiten gegeben? Um von einer solchen Monstertat abzulenken, dann ausgerechnet Schalldämpferrecherchen betreiben...? Ach, ich weiss nicht.
Weiteres Indiz ist der Schmauch, der auf einer Bundeswehrhose des Angeklagten, auf Handschuhen und einem Pulsmesser für das Handgelenk gefunden wurde. Er stimmt mit den Schussrückständen auf den Patronenhülsen überein – und auch mit den Rückständen des am Tatort gefundenen Bauschaums....... Schmarrn darf man sich verzapfen lassen. Ein eigentlicher Beweis (so denn die Schmauchstellen nachvollziehbar richtig gelegen hätten), verkauft als Indiz.