Doppelmord Babenhausen
26.05.2014 um 16:48Fingerspuren auf Klebebänder, werden mit Sekundenkleber bedampft....
canales schrieb:Falls sich Nachbarn beschwert hätten, so dürfte dies ja bekannt gewesen sein.Oder hat von sich aus die Nachbarn nicht noch mehr nerven wollen. Wir drehen uns hier im Kreis. Es gibt immer ein Für und ein Wider.
tayo schrieb:Ich glaube auch nicht an einen Profi, dagegen sprechen schon die 6 Schüsse, die auf Herrn T. abgegeben wurden - ich wollte damit nur sagen, dass auch ein Täter mit weniger Erfahrung dies ausgeführt haben könnte.vielleicht hatte er auch Angst zuerst auf den Kopf zu schiesen....dann kam noch dazu, das Opfer war wach, machte Abwehrbewegungen, strauchelte usw....alles Gründe...
Wireless schrieb:Dass auch T. um die Belästigungen wusste die von seiner Familie ausgingen, kann man wohl annehmen. Dass er versucht hat im Rahmen dessen was ihm möglich war Probleme zu vermeiden, ist nicht so abwegig, wie es dir vielleicht scheinen mag.
Da gibt es etliche Möglichkeiten. Man will die Nachbarn nicht nerven,
Der war gut...
Wireless schrieb:Weshalb sollte der Täter das Abkleben.Gute Frage. Genauso könnte man aber auch fragen, warum Herr Toll den Bewegungsmelder abkleben sollte. Wie der geschaltet war, wissen wir ja leider nicht...
Wireless schrieb:Wie macht er das in der Nacht ohne dass das Licht angeht? Oder hat er in Kauf genommen, dass er beim Abkleben evtl. entdeckt wird?Möglicherweise ist das Licht dabei angegangen. Wie es wahrscheinlich auch passiert, wenn eine Katze oder ein Vogel in den Bereich des Bewegungsmelders gerät...
Wireless schrieb:Festhalten kann man wohl wie @soisser es schon treffend schrieb:" ....keiner weiß es wer das Dingens abgeklebt hat" ... und nach dem was wir wissen, kann es der Täter gewesen sein oder auch Hr. T. Beide Varianten sind ohne Verrenkungen möglich. Ich tendiere eher dazu, dass es der Täter nicht war, aber auch die gegenteilige Tendenz kann ich gut nachvollziehen.da stimme ich@Wireless zu
Wireless schrieb:Dass auch T. um die Belästigungen wusste die von seiner Familie ausgingen, kann man wohl annehmen. Dass er versucht hat im Rahmen dessen was ihm möglich war Probleme zu vermeiden, ist nicht so abwegig, wie es dir vielleicht scheinen mag.Naja...er hat ja wohl auch nachts die Straße gefegt und mit seinen Mülltonnen hantiert. Das lässt m.E. nicht gerade auf Rücksicht oder Problemvermeidung schließen...
Wireless schrieb:Genau darauf war das doch meine Antwort *kopfkratz*.
Weshalb sollte der Täter das Abkleben.
Gute Frage. Genauso könnte man aber auch fragen, warum Herr Toll den Bewegungsmelder abkleben sollte. Wie der geschaltet war, wissen wir ja leider nicht...
Cassandra71 schrieb:Wie es wahrscheinlich auch passiert, wenn eine Katze oder ein Vogel in den Bereich des Bewegungsmelders gerät...Klar, deshalb die Frage, ob der Täter bereit war dieses Risiko in Kauf zu nehmen.
Cassandra71 schrieb:Naja...er hat ja wohl auch nachts die Straße gefegt und mit seinen Mülltonnen hantiert. Das lässt m.E. nicht gerade auf Rücksicht oder Problemvermeidung schließen...Deshalb schrieb ich ja im Rahmen seiner Möglichkeiten. Für uns beide (ich schließe dich einfach mal mit ein) wären viele Dinge die Hr. T tat vermeidbar gewesen. Warum er genau zu der Zeit dies tat, wissen wir nicht. Hier darf man nicht alles schwarz oder weiß sehen, pro oder contra. Das eine ist möglich wie das andere. Dies hin und her zu schreiben bringt wohl wenig Erkenntnisgewinn. Es gibt durchaus Gründe warum Hr. T. das abgeklebt haben kann. Es gibt durchaus Gründe warum der Täter es abgeklebt haben kann. Vorstellen kann man sich viel. Finden wir Belege für das ein oder andere im Urteil, mit Hilfe der Fakten die dort festgehalten sind? Eher nicht. Es bleibt aber ein Widerspruch (und da haben wir hier angefangen), dass Hr. T. das Licht wohl selbst eingeschaltet hat, wenn er morgens weg ging und es dem Täter demnach nicht genützt hätte, wie im Urteil beschrieben, dass er den Bewegungsmelder abklebt.
Wireless schrieb:Es bleibt aber ein Widerspruch (und da haben wir hier angefangen), dass Hr. T. das Licht wohl selbst eingeschaltet hat, wenn er morgens weg ging und es dem Täter demnach nicht genützt hätte, wie im Urteil beschrieben, dass er den Bewegungsmelder abklebt.Die Frage ist, ob der Täter über die diesbezüglichen Gewohnheiten des Herrn Toll informiert war...
Du begehst mal wieder den trivialen Fehler, einen perfekten Täter vorauszusetzen...