@Wireless @soisser Danke. Es hat sich also niemand sinnvoll darum gekümmert, bzw. neutrale Betrachtungen zu dem Punkt angestellt. Oder mal das Schaltschema des Bewegungsmelders untersucht. Oder den Erfassungsbereich von dem Ding.
Nach den Zeugenaussagen gehe ich davon aus, dass Herr T. gewohnheitsmäßig das Aussenlicht anschaltete, wenn er bei Dunkelheit aus dem Haus ging und es ausmachte, wenn er wieder reinkam. Das machte er schon so lange so, dass es sogar Nachbarn mitbekommen hatten.
Es ist also viel naheliegender, anzunehmen, dass die passgenaue ( ! ) Abklebung auf Herrn T. zurückzuführen war, als sie, auch wenn sie dem Täter sicher nützlich war, diesem zu unterstellen.
Wenn der Täter das gemacht haben sollte, hätte er sich dabei erstmal voll beleuchtet und das in der Nacht vor dem Tatmorgen. Klingt irgendwie abwegig.
Die genaue Untersuchung des Erfassungsbereiches hätte ergeben, wie nützlich dem Täter die Abklebung gewesen wäre. Denn sein Plan sah augenscheinlich vor, in dem Moment ins Haus einzudringen, in dem Herr T. die Tür aufmachte.
Dazu musste er an einem Punkt stehen ( oder hocken ), von dem aus er in kürzester Zeit an der Tür war, gleichzeitig aber von dort aus nicht wahrgenommen werden konnte, bevor die Tür offen war, obwohl die Aussenbeleuchtung von Herrn T. angemacht werden würde. Um genau den Moment abzupassen, musste er die Tür auch sehen können.
Hätte Herr T. allerdings den Täter wahrnehmen können, hätte er womöglich die Tür garnicht geöffnet.
Alternativ wäre eine Verabredung Herrn T.´s mit dem Täter immerhin denkbar. In dem Fall hätte er die Tür geöffnet, obwohl der Täter wahrnehmbar war. Und wo er eh´ schonmal da war, gerade noch den Müll mit rausgebracht.
Wie dem auch gewesen sein mag, hat die Zeit, die der Täter gebraucht hat, um in Schussposition zu kommen und Herr T. um die Situation zu realisieren, nicht länger gedauert, als 2-3 s. Herr T. kriegte gerade noch den Arm zu einer instinktiven Abwehrbewegung hoch.
Aus meiner Sicht hat der Täter nur allzugenau gewußt, was er tat. Er nutzte die Schläge, die Kugeln seiner Waffe auf das Opfer ausübten, um dieses ins Haus zurückzustoßen.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, hat er sein rückwärtstaumelndes Opfer keinmal verfehlt, was ich in der Situation für bemerkenswert halte. Die Entfernung war zwar gering, der Täter war aber durch den anzunehmenden Schalldämpferaufsatz am Zielen gehindert und konnte nur sogenannte "Deutschüsse" auf sein bewegliches Ziel abgeben. Für mich ergibt sich daraus der Eindruck einer gewisse Vertrautheit mit Faustfeuerwaffen und ihrer Wirkung im Einsatz, die ich bei A.D. nicht sehe.
MfG
Dew