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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

26.05.2014 um 12:56
@soisser
war doch frischer kleber. und der kleber war nirgends zu finden.
niemand würde seinen bewegungsmelder doch täglich neu abkleben.
das könnte man höchstens der tochter zu trauen
dann hätte man den kleber aber auch gefunden, weil er ja an seinem plätzchen lag


die frage isrt halt. konnte AD wissen das Herr T immer das Licht an ließ

Hatte das nicht ein Nachbar ausgesagt, der immer sehr früh zur Arbeit fuhr?


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Doppelmord Babenhausen

26.05.2014 um 12:59
frischer Kleber?, was ist mit frisch gemeint 2/5/10 und mehr Tage?


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Doppelmord Babenhausen

26.05.2014 um 13:02
@hängtihnhöher
Lies mal die beiden Seiten (57/58). Mehrere Zeugen sagten dies aus und in einer Passage auch ganz eindeutig, dass Herr Toll nicht da war, aber das Licht trotzdem an.

Es ist auch kein Gutachten oder so erstellt worden, sondern nur der Eindruck eines Beamten "sauber und passgenau dort hineingeklebt worden und habe keine Beschmutzung aufgewiesen und habe neu
ausgesehen" (Seite 67) geschildert.


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Doppelmord Babenhausen

26.05.2014 um 13:05
die Folien sind doch selbstklebend und werden passgenau z.T. vom Hersteller mitgeliefert.


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26.05.2014 um 13:15
@soisser
Selbst wenn man ein Klebeband nimmt, ist es relativ leicht es passend zumachen. Größeres Stück aufkleben und dann mit einem Teppichmesser die Kanten entlang, Überschuss abziehen, schon sieht's schick aus. Eine genauere Untersuchung des Bewegungsmelders hätte solche Spuren vielleicht offenbart.

--
So wichtig ist diese Sache für den Tatablauf aus meiner Sicht auch nicht oder was für Änderungen im Tatablauf ergeben sich dadurch, dass nicht der Täter das abklebte?


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26.05.2014 um 13:44
also hat es keine Relevanz. Wir müssten eine Liste erstellen, was schon alles abgeklärt ist, im Klärwerk.


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26.05.2014 um 13:47
@soisser
Relevanz erhält es nur dadurch, dass es im Urteil fest mit dem Tatablauf verstrickt ist und somit diese Passage dann definitiv nicht mehr stimmen würde.

Ich bin ja Fan von Listen. Muss nur noch einer eine machen :D.


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26.05.2014 um 14:21
wenn der AD immer nur hörte dass der Herr T morgends um 4 uhr draußen rumnervte, aber nicht sehen konnte dass das licht an ist. da ist es egal

wenn herr AD wissen konnte das imme licht brannte, hätte er von einem schalter ausgehen müssen beim licht und damit wäre das abkleben des bewegungsmelders durchaus unlogisch gewesen


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Doppelmord Babenhausen

26.05.2014 um 14:23
@Wireless
@soisser

Danke. Es hat sich also niemand sinnvoll darum gekümmert, bzw. neutrale Betrachtungen zu dem Punkt angestellt. Oder mal das Schaltschema des Bewegungsmelders untersucht. Oder den Erfassungsbereich von dem Ding.

Nach den Zeugenaussagen gehe ich davon aus, dass Herr T. gewohnheitsmäßig das Aussenlicht anschaltete, wenn er bei Dunkelheit aus dem Haus ging und es ausmachte, wenn er wieder reinkam. Das machte er schon so lange so, dass es sogar Nachbarn mitbekommen hatten.

Es ist also viel naheliegender, anzunehmen, dass die passgenaue ( ! ) Abklebung auf Herrn T. zurückzuführen war, als sie, auch wenn sie dem Täter sicher nützlich war, diesem zu unterstellen.

Wenn der Täter das gemacht haben sollte, hätte er sich dabei erstmal voll beleuchtet und das in der Nacht vor dem Tatmorgen. Klingt irgendwie abwegig.

Die genaue Untersuchung des Erfassungsbereiches hätte ergeben, wie nützlich dem Täter die Abklebung gewesen wäre. Denn sein Plan sah augenscheinlich vor, in dem Moment ins Haus einzudringen, in dem Herr T. die Tür aufmachte.
Dazu musste er an einem Punkt stehen ( oder hocken ), von dem aus er in kürzester Zeit an der Tür war, gleichzeitig aber von dort aus nicht wahrgenommen werden konnte, bevor die Tür offen war, obwohl die Aussenbeleuchtung von Herrn T. angemacht werden würde. Um genau den Moment abzupassen, musste er die Tür auch sehen können.
Hätte Herr T. allerdings den Täter wahrnehmen können, hätte er womöglich die Tür garnicht geöffnet.

Alternativ wäre eine Verabredung Herrn T.´s mit dem Täter immerhin denkbar. In dem Fall hätte er die Tür geöffnet, obwohl der Täter wahrnehmbar war. Und wo er eh´ schonmal da war, gerade noch den Müll mit rausgebracht.

Wie dem auch gewesen sein mag, hat die Zeit, die der Täter gebraucht hat, um in Schussposition zu kommen und Herr T. um die Situation zu realisieren, nicht länger gedauert, als 2-3 s. Herr T. kriegte gerade noch den Arm zu einer instinktiven Abwehrbewegung hoch.

Aus meiner Sicht hat der Täter nur allzugenau gewußt, was er tat. Er nutzte die Schläge, die Kugeln seiner Waffe auf das Opfer ausübten, um dieses ins Haus zurückzustoßen.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, hat er sein rückwärtstaumelndes Opfer keinmal verfehlt, was ich in der Situation für bemerkenswert halte. Die Entfernung war zwar gering, der Täter war aber durch den anzunehmenden Schalldämpferaufsatz am Zielen gehindert und konnte nur sogenannte "Deutschüsse" auf sein bewegliches Ziel abgeben. Für mich ergibt sich daraus der Eindruck einer gewisse Vertrautheit mit Faustfeuerwaffen und ihrer Wirkung im Einsatz, die ich bei A.D. nicht sehe.

MfG

Dew


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Doppelmord Babenhausen

26.05.2014 um 14:51
Ich frag mich weshalb sollte Herr T. den Bewegungsmelder abkleben wenn er sich bedroht fühlte?
Ein Bewegungsmelder ist nunmal eine Möglichkeit (wenngleich geringe) sich gegen Bedrohungen zu schützen.
Er kann den Bewegungsmelder dennoch auch von Hand ein- und ausschalten.


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26.05.2014 um 14:58
Ich glaube nicht, dass die Konstruktion einer PET-Flasche als Schalldämpferersatz ein genaues Zielen sehr beeinträchtigt hätte - zumindest nicht bei der mutmasslichen Distanz. Dies würde wohl sogar ein Laie ohne Schiesserfahrung ausführen können.


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Doppelmord Babenhausen

26.05.2014 um 15:07
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Ich frag mich weshalb sollte Herr T. den Bewegungsmelder abkleben wenn er sich bedroht fühlte?
1. Da es nicht genau untersucht wurde kann man nur spekulieren. Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass er so eine Art Wechselschaltung mit dem Melder verhindern wollte.

2. Eine weitere Variante wäre, dass der Täter eben nicht wusste, dass der Bewegungsmelder nicht aktiv genutzt wurde und ihn deshalb abklebte.

3. Die dritte Variante wäre, dass es ein Licht mit Bewegungsmelder gab und ein Licht welches fest geschaltet werden konnte. Auch hier hätte der Täter abgeklebt, ohne zu wissen, dass es nix nützt.

In den beiden letzten Fällen wäre der Täter dann nicht gut informiert gewesen und auf Grund dessen von dem angehenden Licht, welches durch Hr. T geschaltet worden wäre, überrascht gewesen.


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Doppelmord Babenhausen

26.05.2014 um 15:14
die 4. Möglichkeit es war gar kein Bewegungsmelder da


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26.05.2014 um 15:15
Zitat von soissersoisser schrieb:die 4. Möglichkeit es war gar kein Bewegungsmelder da
..und AD hat ihn vorher angebaut, um ihn dann abzukleben? Ok, das macht Sinn :D.


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26.05.2014 um 15:18
das wäre die 5. Variante...


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Doppelmord Babenhausen

26.05.2014 um 15:18
@Wireless,

es spricht weder für noch gegen einen auswärtigen Täter, dass der Bewegungsmelder abgeklebt war.
Ob der Melder aktiv war wurde nicht geprüft?

Ich hatte es schon früher mal gepostet, für mich spricht die Tatzeit eindeutig für einen Täter aus der näheren Umgebung.(örtlich und/oder was das Verhältnis zu den Opfern betraf)


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26.05.2014 um 15:26
@canales

ich denke das die Schaltmöglichkeiten geprüft wurden, es sei denn, daß wieder ein paar EINWENDER das in Frage stellen.


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26.05.2014 um 15:30
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Ob der Melder aktiv war wurde nicht geprüft?
Ich habe dazu keine Hinweise im Urteil gefunden, mehr kann ich da auch nicht zu sagen.


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26.05.2014 um 15:35
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:es spricht weder für noch gegen einen auswärtigen Täter, dass der Bewegungsmelder abgeklebt war.
Es könnte sogar gegen einen auswärtigen Täter sprechen, da dieser vermutlich die Fam. T. und deren Gewohnheiten beobachtet hätte und ihm dann aufgefallen wäre, dass der Bewegungsmelder nicht aktiv ist und somit ein Abkleben sinnlos wäre. Ein Nachbar der dieses Licht nicht sieht, aber weiß, dass es da ist, weil es bei ihm selbst auch da ist, würde dann wohl eher fälschlicher Weise den Melder abkleben. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass er dies dann in der Nacht unmittelbar vor der Tat machen würde, wie es im Urteil skizziert wird.


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26.05.2014 um 15:42
@tayo
Zitat von tayotayo schrieb:Ich glaube nicht, dass die Konstruktion einer PET-Flasche als Schalldämpferersatz ein genaues Zielen sehr beeinträchtigt hätte - zumindest nicht bei der mutmasslichen Distanz. Dies würde wohl sogar ein Laie ohne Schiesserfahrung ausführen können.
Und ich entnehme dieser Äusserung, dass Du so ein Laie bist. Ich gehe zwar nicht jede Woche Combatschiessen, aber habe doch etwas Anwenderkenntnisse.

Ein Anbauteil in der anzunehmenden Größe beeinträchtigt das Handling der Waffe erheblich. Daher halte ich das Verhältnis abgegebene Schüsse/Treffer für bemerkenswert.

MfG

Dew


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