S_C schrieb:Nun erklär mir doch mal bitte, warum sich die Leute ständig dafür rechtfertigen müssen, weil sie an dieses Urteil, an den Tatablauf sowie an die Motivation und den Täter glauben, während die andere Seite diese immer nur zerrupft oder zerreißt oder Fakten relativiert oder erst gar nicht mehr berücksichtigt?
Du hast das nochmal gut hervorgehoben, was ich ebenfalls grundsätzlich an diesem Fundamentalskeptizismus bemängele: Diese Leute versuchen ein bisschen verdrehte Welt zu spielen. Da werden Urteile die von mehreren unabhängigen Instanzen über Monate akribisch erarbeitet wurden, grundsätzlich und von vorneherein infrage gestellt indem all diesen Instanzen wahlweise Unfähigkeit, Böswilligkeit, Karrieregeilheit usw. unterstellt wird. Dass Justizmitarbeiter im weitesten Sinne ihren Job auch verantwortungsvoll, gewissenhaft und unvoreingenommen erfüllen könnten, kommt in dieser Weltsicht nicht vor. Ebensowenig wie der Gedanke daran, dass das System der wechselseitigen Kontrolle durch mehrer Justizinstanzen funktionieren könnte. Als Beleg für die Richtigkeit dieser Einschätzung müssen die immer gleichen Fehlurteile herhalten, wovon eines (Mollath) überhaupt keines ist und ein anderes (Ulvi K.) zwar bedauerlich, aber doch aufgrund der Umstände einigermaßen nachvollziehbar ist.
Und so gehen diese Justizkritiker grundsätzlich davon aus, dass derjenige der ein Urteil für richtig hält sich dafür rechtfertigen muss. Genau das ist aber nicht der Fall und auch nicht wirklich möglich, da keiner Einsicht in die Ermittlungsunterlagen hat. Für die Richtigkeit des Urteils haben sich die zu verantworten, die es gefällt haben - und das ist auch bereits in der Revision geschehen.
Wie
@stop_crime schon geschrieben hat, wäre es nun richtigerweise an den Kritikern des Urteils, ihre Kritik zu untermauern. Da kommt aber bezeichnenderweise nichts substantielles. Nur immer wieder ein Festbeißen an einzelnen Formulierungen im Urteil (wie zum Beispiel dem Wort "hellhörig", das vlt. falsch gewählt sein mag, für das Urteil selbst aber nicht wirklich relevant ist) , bzw. ein grundsätzliches Infragestellen aller Zeugenaussagen (der Geschäftskollegen, Nachbarn, etc.) und Indizien.
Die Urteilskritiker haben einen solchen Wirbel um dieses Urteil gemacht, dass einige von uns Lemminge bereits an eine Art juristische V2 zu glauben scheinen, die in den Schubladen der WAV-Akteure bereitliegen muss - weil es einfach unvorstellbar ist, dass Leute ein Urteil mit derartigem Getöse angreifen, ohne wirklich schlagkräftige Argumente zu haben.
Meine Vermutung ist, da kommt nicht mehr viel - und es kommt überhaupt nicht zu einem WAV.