dazu fiel mir noch auf:
die Firma A wo der Angeklagte D arbeitete und von der womöglich der Bauschaum ist, ist spezialisiert auf Kanal und Tiefbauarbeiten.
Für Kanalarbeiten sagt unser sehr korrektes Deutschland "Bei Arbeiten mit Aerosolbildung wie z.B. bei manuellen Hochdruckreinigungsarbeiten in Kanalbauwerken
ist eine flüssigkeitsdichte Schutzkleidung (mindestens Schutzanzug Typ 4
nach DIN EN 14605) zu tragen. "
Wie dir Schutzanzüge Typ 4 der Firma DuPont aussehen, sieht man hier:
http://www.dupont.de/produkte-und-dienstleistungen/persoenliche-schutzausruestung/chemikalienschutzkleidung-zubehoer/marken/tyvek-schutzkleidung.htmlnur mal in der theorie... wenn der Angeklagte wirklich den Bauschaum entwendet hätte, läge es Nahe auch entspreche Schutzausrüstung mitzunehmen
DNA-Ermittlern und Spürhunden macht man es mit solchen Anzügen sicher nicht leicvhter.
Allerdings wäre auch die Frage, ob nach Fasern solcher Anzüge (oder was auch immer da abfällt explizit gesucht wurde am Tatort.
Kann also auch ein entlastetes Indiz sein, da in dem anderen Fall des Richter Wagner ja der Angeklagte der seine schwester ermordete enttarnt wurde weil Fasern des Anzuges gefunden wurden, den er zuvor im Internet bestellte