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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

28.03.2014 um 12:37
@pfiffi
geruch ist nicht weiteres als verlorene hautschüppchen

wikipedia "mantrailing"
zitat:
"Beim Mantrailing werden die Duftmoleküle der Zielperson gesucht, und nicht die Bodenverletzungen wie bei der Fährtenarbeit. Beim Mantrailing wird ein Geruchsträger mit dem Individualgeruch der zu suchenden Person verwendet, um den Hund auf die Spur anzusetzen. Die Qualität des Geruchsträgers ist entscheidend für den Verlauf der Suche.

Ein Mensch verliert ständig Hautschuppen – in jeder Minute Tausende. Die Hautpartikel werden verwirbelt und verstreut, wenn der Mensch sich bewegt. Neben Hautzellen enthalten die Schuppen häufig weitere Bestandteile, beispielsweise Rückstände von Kosmetika. Eine verletzte Person verliert darüber hinaus Blut, das sich dann auf der Spur befindet.[3] Durch das Einwirken von Bakterien auf die menschlichen Zellen entsteht der Geruch, dem der Hund folgt.[4] Menschliche Zellen bleiben über unterschiedlich lange Zeiträume erhalten: Hautzellen etwa 36 Stunden, rote Blutkörperchen dagegen etwa 120 Tage.[3] Das allein begrenzt schon die Haltbarkeit einer Duftspur. Zusätzlich kommen Einflüsse wie Witterung, die schon erwähnten chemischen Substanzen, und weitere Stoffe hinzu, die für eine längere oder kürzere Haltbarkeit der Duftspur verantwortlich sind."


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28.03.2014 um 12:41
Das Urteil ist merkwürdig geschrieben, oder? Ich finde die Ausdrucksweise ziemlich pathetisch und emotional für ein juristisches Dokument. Geradezu theatralisch. "Auch sie [Astrid Toll] war am Abend in ihrem Bett selig eingeschlafen." und ähnliche Formulierungen muten in einer Urteilsbegründung ziemlich merkwürdig an, oder kommt das nur mir betont dramatisierend vor?


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28.03.2014 um 12:44
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Das Urteil ist merkwürdig geschrieben, oder? Ich finde die Ausdrucksweise ziemlich pathetisch und emotional für ein juristisches Dokument. Geradezu theatralisch. "Auch sie [Astrid Toll] war am Abend in ihrem Bett selig eingeschlafen." und ähnliche Formulierungen muten in einer Urteilsbegründung ziemlich merkwürdig an, oder kommt das nur mir betont dramatisierend vor?
Zustimmung. Sowas hat dort nichts verloren!


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28.03.2014 um 12:48
Danke @pfiffi, ich dachte schon, es geht nur mir so.

Auch wie da betont wird wieder und wieder, wie verängstigt Astrid Toll war, wie sie ängstlich aus dem Fenster schaute, ängstlich aus dem Zimmer trat, ängstlich die Treppe hinunterspähte etc. - was soll das? Ich meine, die Frau ist doch bis heute nicht vernehmungsfähig, warum wird dann nicht einfach geschrieben, sie ging von da nach dort und von dort nach da? Man weiß doch gar nicht, ob sie wirklich ängstlich war oder nicht einfach nur völlig verwirrt und orientierungslos, was ich eher vermute. Das liest sich ja mehr wie ein Kriminalroman als wie eine Urteilsbegründung. Fehlt nur noch: "Dann strich sie sich eine Haarsträhne aus dem Gesicht, straffte die Schultern und ging entschlossen die Treppe hinunter." ;)


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28.03.2014 um 12:52
Ich lese gerade, dass der Fahrer der Behindertenwerkstatt doch schon am nächsten Morgen wieder da stand, also war es wohl doch nicht Karfreitag?! Hieß es nicht, es war das Osterwochenende?


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28.03.2014 um 12:53
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Fehlt nur noch: "Dann strich sie sich eine Haarsträhne aus dem Gesicht, straffte die Schultern und ging entschlossen die Treppe hinunter." ;)
"Ihr langes, blondes haar bewegte sich im Wind, während sie kühn in Richtung Horizont blickte..."

Hab mich damals auch beim Böhringer-Urteil gewundert, wie detailiert ein Tatablauf beschrieben wird den im Prinzip niemand kennt, außer dem Verdächtigen.


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28.03.2014 um 12:58
@diegraefin LoLoL

Ansonsten: Alles hättehättehätte. Wer hat ihn dabei gesehen, wie er Tyvekanzug und Bauschaum gestohlen hat? Woher kam seine Waffe? Wo hat er die entsorgt? So einfach bekommt man so ein Ding nun auch nicht. Über Schmauchspuren brachte ich hier den entsprechenden Link - wertlos, zumal in dieser Menge. Keine DNA, Mantrailerhunde haben auch versagt. Tolls dubioses sich-bedroht-fühlen - ungeklärt. Motiv soll ein 8 (in Worten: acht!) Jahre vergangener Streit sein. Nachbarn bestreiten gesteigerte Lärmbelästigung. Und das einzige verhandelbare Indiz, das Surfverhalten, kann auch ohne Mühe, ohne abenteuerliche Zusatzannahme harmlos erklärt werden.

Also, ich seh da nix, außer hättehättehätte. Und ein reichlich selbstsicheres Urteil.


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28.03.2014 um 13:08
das stimmt durchaus.. wobei das Motiv allrdings zumindest indirekt fortbestanden haben könnte (siehe ZEugenaussagen bzgl der Beschwerden des Verurteilten und ggf. pläne zu UMzug/Neubau)

wie auch immer... sicher hätten und haben viele in ähnlichen fällen das gericht als freie männer verlassen.. nur in diesem fall, ob zu recht oder unrecht halt nicht, daher die frage die ich vorhin schon stellte..
wie will man trotzdessen das wiederaufnahmeverfahren begründen. wo sind die neuen tatsachen, die man dafür benötigt?
es reicht halt nicht zu sagen: "der Richter Wagner hat leider falsch interpretiert. Bitte neu bewerten" oder?


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Doppelmord Babenhausen

28.03.2014 um 13:17
Zitat von hängtihnhöherhängtihnhöher schrieb:es reicht halt nicht zu sagen: "der Richter Wagner hat leider falsch interpretiert. Bitte neu bewerten" oder?
Richtig, das reicht nicht. Strate muss was herzaubern. hat er bei Mutter Weimar (wo er unrecht hatte mE) ja auch schon mal geschafft.


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28.03.2014 um 13:18
@pfiffi
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Also, ich seh da nix, außer hättehättehätte.
So ist das ja bei Indizienprozessen. Da gibts keine oder wenige handfeste Beweise. Es passt nur am Ende alles bestens zueinander. Und das tut es hier.

Zufälle? Vielleicht. Aber dann in ihrer Anzahl unglaubwürdig viele.


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28.03.2014 um 13:20
es heißt ja sogar
"Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. "

außer:

- wenn eine unechte/verfälschte Urkunde zu ungunsten des Verurteilten als echt bewertet wurde

- wenn (nachweisbar) ein Zeuge zu ungunsten des Verurteilten eine falsche Aussage gemacht hat.

- wenn ein beteiligter Richter oder Schöffe (nachweisbar) eine Amtspflichtverletzung begangen hat

- wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist

- wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten

- wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.




wsa war es denn bei Mutter Weimar?
BEi Gustl Mollath war es ja die unechte Urkunde


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28.03.2014 um 13:23
Zitat von LoreaLorea schrieb:So ist das ja bei Indizienprozessen. Da gibts keine oder wenige handfeste Beweise. Es passt nur am Ende alles bestens zueinander. Und das tut es hier.

Zufälle? Vielleicht. Aber dann in ihrer Anzahl unglaubwürdig viele.
Nerin, es könnte sich um eine Verwechslung von Indiz und Scheinbeweis handeln.

Nimm silencer.ch

Wenn gilt: Andreas D war defiitiv der, der es angesurft hat = Indiz, welches für seine Schuld spräche.

Aber nicht einmal dieser Nachweis gelingt. Indiz bedeutet: Es gibt eine strikt bewiesene Tatsache, die indirekt dann eben für die Schuld spricht. Indiz bedeutet nicht: hätte hätte hätte. Indiz bedeutet nicht (auch, wenn viele das glauben) "na, das sieht mir aber verdächtig aus" Das Indiz selber muss stringent bewiesen sein! Indirekt weist es dann auf Tat und Täter. Wenn bewiesen, dass Andreas D darauf surfte = dann wäre das ein Indiz, und übrigens schon ein recht deutliches.

Es ist aber nunmal nicht bewiesen, dass Andreas Dauf silencer.ch surfte. Quite the contrary! Der Waffenfreak da in der Firma schließt nicht aus, es selbst gewesen zu sein!


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28.03.2014 um 13:24
Zitat von hängtihnhöherhängtihnhöher schrieb:wsa war es denn bei Mutter Weimar?
Ein neues Fasergutachten. Erstes urteil: fasern seien bei der Tat angetragen worden. neues Gutachten: Nee, muss nicht so gewesen sein. neue Tatsache, neuer Prozess.


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28.03.2014 um 13:30
RA Strate sollte es ggfls über Schallgutachten versuchen (und das muss dann eben doch ein Gutachten sein). Im Urteil steht etwas von "hellhörigen Häusern". Wenn das widerlegt ist = neue Tatsache = neuer Prozess.


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28.03.2014 um 13:30
@pfiffi
auf Seite 141 letzter Satz steht aber, dass diese "nur theoretischen Möglichkeiten" dass er es nicht gewesen sein könnte ausgeschlossen werden können... und dann begründung bla

also die Kammer versteht das Wort "indiz" wohl anders. für die gelingt der Nachweis


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Doppelmord Babenhausen

28.03.2014 um 13:32
dann ist das mE rechtsfehlerhaft - immer unterstellt, meine Info stimme (der Waffenfreak schließe nicht aus, es selbst gewesen zu sein). das ist bei jemandem, der zum Beispiel gerne auf die Website von Frankonia Jagdwaffen surfte (nix da nur Bogenschießen!) dann eben nicht nur "theoretisch".


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28.03.2014 um 13:38
nein nein.. du musst das wirklich vollständig lesen!

der admin hätte nicht nur die seite ansurfen müssen.. sondern das auch
remote per fernsteuerung oder direkt am pc des angeklagten mit den benutzerkürzel des des angeklagten...

das ist das theoretische.. und so wird es über viele seiten vom gutachter erläutert


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28.03.2014 um 13:40
@pfiffi
Es ist aber nunmal nicht bewiesen, dass Andreas Dauf silencer.ch surfte. Quite the contrary! Der Waffenfreak da in der Firma schließt nicht aus, es selbst gewesen zu sein!
Aber der hatte keinen Bezug zu Familie T.. Das schließt ihn aus. Denn schließlich wurde ja der Bauschaum auf und neben den Leuten gefunden.

Demnach hätte man dem Arbeitskollegen versuchen müssen, die Tat anzuhängen?


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Doppelmord Babenhausen

28.03.2014 um 13:43
Zitat von hängtihnhöherhängtihnhöher schrieb:oder direkt am pc des angeklagten mit den benutzerkürzel des des angeklagten...
Der PC stand frei rum, jeder kannte das Passwort der anderen. habe ich - ich erzählte ja - auch schon erlebt, dass X oder Y in der abc gmbh mal schnell mit meinem account was recherchiert haben. Kann in aller Unschuld passiert sein. gerade das ist doch das scheinpräzise an diesem Urteil... Muss vom PC des Angeklagten erfolgt sein? Kann ja sein, nur: Who cares! Es war letztlich, wenn man so will, gar nicht der PC des Angeklagten. Jeder durfte mal. Die IT-Sicherheitspolitik dieses Unternehmens war f-punkt A-punkt.


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28.03.2014 um 13:46
Zitat von LoreaLorea schrieb:Aber der hatte keinen Bezug zu Familie T.. Das schließt ihn aus. Denn schließlich wurde ja der Bauschaum auf und neben den Leuten gefunden.
Ein schlimmer Fehlschluß, muss ich leider so sagen. das Ansurfen von silencer.ch muss ja nun nicht notwendig was mit dem Mord zu tun gehabt haben. Übrigens: Aus der näheren Umgebung des tatortes ist die Website, siehe Urteil diverse Male angesurft worden im Zeitraum vor dem Mord. 47 Ansurfversuche konnten nicht mehr nachvollzogen werden! 47!

Der "Beweis", das "Indiz" silencer.ch ist nichts wert, gar nichts.


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