Doppelmord Babenhausen
27.03.2014 um 22:10@hängtihnhöher
hängtihnhöher schrieb:Nein, das stellt das Gutachten eben nicht fest. Der PC von Andreas spielt überhaupt keine Rolle in dem Gutachten.
Denn......................................... im Urteil stellt der Gutachter eindeutig fest, dass der Zugriff auf die betroffene Schalldämpfer-Seite nur mit dem Rechner des Angeklagten ausgeführt wurde