Doppelmord Babenhausen
27.03.2014 um 22:10@hängtihnhöher
Nein, das stellt das Gutachten eben nicht fest. Der PC von Andreas spielt überhaupt keine Rolle in dem Gutachten.hängtihnhöher schrieb:
Denn......................................... im Urteil stellt der Gutachter eindeutig fest, dass der Zugriff auf die betroffene Schalldämpfer-Seite nur mit dem Rechner des Angeklagten ausgeführt wurde