Doppelmord Babenhausen
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27.03.2014 um 21:54KonradTönz1 schrieb:Ok, akzeptiert. Vorausgesetzt die Gutachten sind tatsächlich zu einem solchen Ergebnis gekommen, ist aber noch die Frage, ob sie in das Urteil und in den Revisionsantrag eingeflossen sind - wenn dies der Fall wäre, dürften sie für ein Wiederaufnahmeverfahren nicht relevant sein, weil sie eben nicht neu sind. Oder sehe ich das falsch?Juristisch hast Du recht. Mir geht es in dieser Diskussion hier aber zunächst um ein außerjuristisches "Was ist da eigentlich passiert?"
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27.03.2014 um 21:55Heike75 schrieb:Es geht nicht drum, wer wem was abnimmt.Du hast glaube ich immer noch nicht kapiert, dass eine Anzeige bei der Polizei nicht die einzige Möglichkeit ist, Ruhestörung zu belegen.
Es geht drum, dass ein Richter eine Sache aus 2001 hernehmen muss, um A.D. für 2009 ein Motiv zu basteln. Dabei stellt sich die Frage nach der Substanz.
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27.03.2014 um 21:57@pfiffi
Deshalb fällt auf den Mitarbeiter der Verdacht nicht, mittels einem selbstgebastelten Bauschaum-Schalldämpfer ein Ehepaar getötet zu haben.
Deshalb fällt auf den Mitarbeiter der Verdacht nicht, mittels einem selbstgebastelten Bauschaum-Schalldämpfer ein Ehepaar getötet zu haben.
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27.03.2014 um 21:57@KonradTönz1
aber ich freue mich, dass wir uns einig sind.
Halten wir fest:
Wenn (wenn!) es wahr ist, dass es in der Firma keine IT-Security gab, jeder also an jedem rechner unter jedem Account surfen konnte
und wenn (wenn!) es dort einen Waffenfreak gab, der ua frankonia ansurfte
dann ist das Indiz silencer.ch mausetot.
Zumal ja immer noch nicht geklärt ist, ob überhaupt mit diesem Schalldämpfer geschossen wurde.
aber ich freue mich, dass wir uns einig sind.
Halten wir fest:
Wenn (wenn!) es wahr ist, dass es in der Firma keine IT-Security gab, jeder also an jedem rechner unter jedem Account surfen konnte
und wenn (wenn!) es dort einen Waffenfreak gab, der ua frankonia ansurfte
dann ist das Indiz silencer.ch mausetot.
Zumal ja immer noch nicht geklärt ist, ob überhaupt mit diesem Schalldämpfer geschossen wurde.
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27.03.2014 um 21:58@KonradTönz1
Bei einem Revisionsantrag geht es um Verfahrensfehler, beim Wiederaufnahmeantrag um neue Beweise.
KonradTönz1 schrieb:ob sie in das Urteil und in den Revisionsantrag eingeflossen sind - wenn dies der Fall wäre, dürften sie für ein Wiederaufnahmeverfahren nicht relevant seinDu redest von Äpfel und Birnen...
Bei einem Revisionsantrag geht es um Verfahrensfehler, beim Wiederaufnahmeantrag um neue Beweise.
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27.03.2014 um 21:58Lorea schrieb:Deshalb fällt auf den Mitarbeiter der Verdacht nicht, mittels einem selbstgebastelten Bauschaum-Schalldämpfer ein Ehepaar getötet zu haben.Muss ja auch nicht, nur weil er silencer.ch angesurft hat. Typischer Trugschluß. Im ürbigen wiederhole ich mich gerne: Es ist ja noch nicht einmal sicher, dass ein und dann gerade dieser Schalldämpfer Verwendung fand.
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27.03.2014 um 21:59Doppelmord Babenhausen
27.03.2014 um 22:01Lorea schrieb:Woher soll der Bauschaum auf und im Umkreis der Getöteten und Verletzten denn stammen?Ist Bauschaum eine so exklusive Ware, dass sie nur in Selbstbauschalldämpfern a la silencer.ch vorkommt?
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27.03.2014 um 22:01Was ich mich schon die ganze Zeit frage:
A. D. hat ja mit seiner Familie recht lange "durchgehalten" und auf legalem Wege versucht, für sein Recht zu kämpfen. Wenn er die Situation nun als ausweglos ansah, warum versuchte er nicht erst einmal mit anderen illegalen Mitteln, die Familie T. "zum Auszug" oder "zum Aufgeben" zu bewegen? Warum bringt er sie gleich um und macht dabei so viele Fehler? Er muss entweder dumm, eiskalt oder beides sein.
A. D. hat ja mit seiner Familie recht lange "durchgehalten" und auf legalem Wege versucht, für sein Recht zu kämpfen. Wenn er die Situation nun als ausweglos ansah, warum versuchte er nicht erst einmal mit anderen illegalen Mitteln, die Familie T. "zum Auszug" oder "zum Aufgeben" zu bewegen? Warum bringt er sie gleich um und macht dabei so viele Fehler? Er muss entweder dumm, eiskalt oder beides sein.
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27.03.2014 um 22:02@KonradTönz1
Der Richter spricht von Ruhestörung, die A. soweit getrieben haben soll, dass er zum Mörder wurde.
Sind wir uns hier einig?
KonradTönz1 schrieb:Du hast glaube ich immer noch nicht kapiert, dass eine Anzeige bei der Polizei nicht die einzige Möglichkeit ist, Ruhestörung zu belegen.Ok, nun zum letzten Mal und ganz langsam:
Der Richter spricht von Ruhestörung, die A. soweit getrieben haben soll, dass er zum Mörder wurde.
Sind wir uns hier einig?
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27.03.2014 um 22:04pfiffi schrieb:Zumal ja immer noch nicht geklärt ist, ob überhaupt mit diesem Schalldämpfer geschossen wurde.Das Argument halte ich für eher schwach: Er kann ohne weiteres in der Firma nach Schalldämpfern recherchiert haben, später aber keinen verwendet haben. Ebenso kann er sich einen Schalldämpfer gebaut haben, der dann nicht funktioniert hat. Umgekehrt ist es damit eben kein Unschuldsbeweis, wenn man belegt, dass der Schalldämpfer überhaupt nicht funktioniert haben kann.
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27.03.2014 um 22:05KonradTönz1 schrieb:Das Argument halte ich für eher schwach: Er kann ohne weiteres in der Firma nach Schalldämpfern recherchiert haben, später aber keinen verwendet haben. Ebenso kann er sich einen Schalldämpfer gebaut haben, der dann nicht funktioniert hat. Umgekehrt ist es damit eben kein Unschuldsbeweis, wenn man belegt, dass der Schalldämpfer überhaupt nicht funktioniert haben kann.das ist aber noch viel schwächer, lieber Konrad. könnte könnte könnte. Ja, kann. ich kann auch der Täter gewesen sein. Und nun?
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27.03.2014 um 22:05@pfiffi
Das passt irgendwie, oder?
pfiffi schrieb:Ist Bauschaum eine so exklusive Ware, dass sie nur in Selbstbauschalldämpfern a la silencer.ch vorkommt?Das nicht. Aber es ist scheinbar naheliegend, dass so eine Art von Schalldämpfer eingesetzt wurde, wenn dieser, mit Schmauch versetzt, auf getöteten Leuten liegt. Und zusätzlich plötzlich auffällt, dass vom Firmenrechner des Verdächtigen eine Adresse für Selbstbauschalldämpfern aufgerufen und ein Druckauftrag gegeben wurde.
Das passt irgendwie, oder?
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27.03.2014 um 22:05@KonradTönz1Du musst nur genau lesen: Ich habe behauptet, dass das von dir zitierte Gutachten dann nicht relevant sein wird für eine Wiederaufnahme, wenn es bereits zum Zeitpunkt der Revision bekannt war und im Urteil berücksichtigt wurde. Dann ist es nämlich nicht neu.
KonradToölz schrieb:
ob sie in das Urteil und in den Revisionsantrag eingeflossen sind - wenn dies der Fall wäre, dürften sie für ein Wiederaufnahmeverfahren nicht relevant sein
Du redest von Äpfel und Birnen...
Bei einem Revisionsantrag geht es um Verfahrensfehler, beim Wiederaufnahmeantrag um neue Beweise.
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27.03.2014 um 22:06@Thorhardt schrieb:
Wieso schlagen die Spürhunde im Hause T. nicht an?Wieviel Zeit seit dem Mord war verstrichen, als die Spürhunde zum Einsatz kamen?
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27.03.2014 um 22:08@KonradTönz1
Das Gutachten (egal welches und egal wann es gemacht wurde) spielt beim Revisionsantrag keine - überhaupt gar keine Rolle.
Ein Revisionsantrag wird gestellt, wenn im Verfahren Fehler gemacht wurden.
Wenn da irgendwas nicht anständig vollzogen wurde... INHALTE spielen überhaupt keine Rolle.
Die kommen erst im Wiederaufnahmeantrag aufs Tapetchen.
KonradTönz1 schrieb:Du musst nur genau lesen: Ich habe behauptet, dass das von dir zitierte Gutachten dann nicht relevant sein wird für eine Wiederaufnahme, wenn es bereits zum Zeitpunkt der Revision bekannt war und im Urteil berücksichtigt wurde. Dann ist es nämlich nicht neu.Was bringt mir denn genaues lesen? Da wird die Aussage von Dir nicht besser...
Das Gutachten (egal welches und egal wann es gemacht wurde) spielt beim Revisionsantrag keine - überhaupt gar keine Rolle.
Ein Revisionsantrag wird gestellt, wenn im Verfahren Fehler gemacht wurden.
Wenn da irgendwas nicht anständig vollzogen wurde... INHALTE spielen überhaupt keine Rolle.
Die kommen erst im Wiederaufnahmeantrag aufs Tapetchen.
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27.03.2014 um 22:09pfiffi schrieb:das ist aber noch viel schwächer, lieber Konrad. könnte könnte könnte. Ja, kann. ich kann auch der Täter gewesen sein. Und nun?Nana - bist das wirklich du, pfiffi?
Es geht um den Nachweis einer Absicht, der durch eine solche Recherche bewiesen werden kann. Die Absicht wäre hier die Tötung des Nachbarn, nicht der Bau eines Schalldämpfers. die Recherche nach einem Schalldämpfer würde eben einen Teilaspekt der Tatvorbereitung belegen - und das wäre auch dann der Fall, wenn der Schalldämpfer nicht benutzt worden wäre, oder nicht funktioniert hätte. Die Planung von Teilaspekten einer Tat werden ja nicht alleine dadurch wiederlegt, dass der Plan nicht funktioniert...
hängtihnhöher
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27.03.2014 um 22:09@Heike75
Vergiss doch mal den Admin mit den 34545756756845 Waffenseiten.
Denn......................................... im Urteil stellt der Gutachter eindeutig fest, dass der Zugriff auf die betroffene Schalldämpfer-Seite nur mit dem Rechner des Angeklagten ausgeführt wurde, da der user-Agent-String die Konfiguration des alten PC des Angeklagten enthielt und so auf dem Remote Server der SChweizer Seite gespeichert wurde.. auch auf em lokalen Server der Firma A wurde das Dokument mit dem REchner des Angeklagten gedruckt!
das gericht klärt im urteil sogar ob der admin per remotezugriff dafür den rechner des angeklagten den zugriff ferngesteuert haben könnte und kommt auch hier zum neativen ergebniss
der admin hätte also den zugriff nur vor ort am PC des Anklagten ausführen können, nachdem der anklagte zehn Minuten mit zuhause telefonierte und das in der pause zw. 9.30 und zehn Uhr, die der angeklagte stets im Büro verbrachte und penibel einhielt wie alle zeugen sagten
wenn also der waffen-admin dieses als Phantom geschafft hat.. bleibt immer noch die trage... warum?? sollte er das machen????
da gäbe es nur eine einzige Möglichkeit.. absichtlich den angeklagten belasten!
und warum ollte er das tun??? das w#re dann die frage
solange diese frage nicht beantwortet ist, ist es völlig egal wieviele Gigabyte Waffenseiten der Admin in seinem Leben abgesurft hat
Vergiss doch mal den Admin mit den 34545756756845 Waffenseiten.
Denn......................................... im Urteil stellt der Gutachter eindeutig fest, dass der Zugriff auf die betroffene Schalldämpfer-Seite nur mit dem Rechner des Angeklagten ausgeführt wurde, da der user-Agent-String die Konfiguration des alten PC des Angeklagten enthielt und so auf dem Remote Server der SChweizer Seite gespeichert wurde.. auch auf em lokalen Server der Firma A wurde das Dokument mit dem REchner des Angeklagten gedruckt!
das gericht klärt im urteil sogar ob der admin per remotezugriff dafür den rechner des angeklagten den zugriff ferngesteuert haben könnte und kommt auch hier zum neativen ergebniss
der admin hätte also den zugriff nur vor ort am PC des Anklagten ausführen können, nachdem der anklagte zehn Minuten mit zuhause telefonierte und das in der pause zw. 9.30 und zehn Uhr, die der angeklagte stets im Büro verbrachte und penibel einhielt wie alle zeugen sagten
wenn also der waffen-admin dieses als Phantom geschafft hat.. bleibt immer noch die trage... warum?? sollte er das machen????
da gäbe es nur eine einzige Möglichkeit.. absichtlich den angeklagten belasten!
und warum ollte er das tun??? das w#re dann die frage
solange diese frage nicht beantwortet ist, ist es völlig egal wieviele Gigabyte Waffenseiten der Admin in seinem Leben abgesurft hat