Doppelmord Babenhausen
30.04.2014 um 07:32Alice_im_Wl schrieb:Das kenne ich irgendwo her.Von hier kannst du das nicht kennen. Oder hast du das Gefühl, dass deine Meinung als störend empfunden und ignoriert wird?
Alice_im_Wl schrieb:Das kenne ich irgendwo her.Von hier kannst du das nicht kennen. Oder hast du das Gefühl, dass deine Meinung als störend empfunden und ignoriert wird?
WacciusBaccius schrieb:Auch da habe ich nichts eindeutiges Gefunden (nach 3x lesen) und auch auf meine offenen Fragen (was ist mit dem Auto, was ist mit den 30.000 Euro, was ist mit den Rockern [Nein die Frage wurde für meine Verhältnise dadrin nicht ordentlich geklärt]) wurden nicht beantwortet...Ich bin mir jetzt nicht zu 100% sicher - aber ich glaube es ist doch so, dass ein Urteil ausschließlich die Begründung für die Verurteilung eines Angeklagten enthalten muss. Ein Urteil ist weder Protokoll der Ermittlungen, noch muss darin begründet werden, warum andere (e.g. die ominösen Rockerbanden) nicht verurteilt wurden. Dir würde demnach im Urteil etwas fehlen, was es eigentlich garnicht enthalten muss.
WacciusBaccius schrieb:was hat dich denn im Urteil bestätigt, dass Herr D. der Täter ist wenn ich mal ganz blöd fragen darf?Ich finde die Indizienkette stimmig.
WacciusBaccius schrieb:In anderen Fällen, dem Mollath Fall z.B., schien die Indizienkette auch stimmig (für viele) aber dem war ja auch nicht so...Moment mal - Mollath war in dem Sinne kein Unschuldiger. Er ist in seinem Verfolgungswahn gewalttätig geworden und hat Sachbeschädigungen begangen. Bei dem letzten Verfahren ging es lediglich um die Dauer der Unterbringung.
WacciusBaccius schrieb:Genau das ist das was mich stört, dass dieses Urteil (wie du richtig sagst, muss es diese Dinge nicht enthalten) einen Menschen sicher macht, dass dies so war wie da geschildert...Ich verstehe dass dir das Urteil nicht ausreichend Informationen über den Fall bietet um dir selbst ein Urteil zu bilden. Was ich nicht verstehe ist, dass man daraus automatisch ableitet, mehrere Justizinstanzen hätten schlampig, voreingenommen und aus niederen Beweggründen gehandelt.
Uns sind die Ermittlungsakten nicht zugänglich, leider.
Das wäre für mich persönlich wichtig um meine offenen Fragen zu beantworten.
Verstehst du was ich meine? Mich hat es eben gewundert, dass Cassandra71 diese Fragen nicht hatte, und sie dann das Urteil gelesen hat und für sie dann klar wurde, dass Herr D. der Täter sein muss :)
WacciusBaccius schrieb:Mittlerweile ist ja bekannt, dass Herr Mollath kein Psychopath ist...Achso? Nur weil er mittlerweile zum Säulenheiligen aller Justizskeptiker hochstilisiert wurde, kann er doch trotzdem ordentlich einen an der Klatsche haben? Meines Wissens ist Verfolgungswahn jedenfalls eine Variante der Psychopathie.
KonradTönz1 schrieb:Eine ausführlichere Beschreibung über die Abklärung der Rockerspur findet sich womöglich im Verhandlungsprotokoll oder in den Ermittlungsakten, die uns nicht zugänglich sind.genau die Spur wurde abgeklärt...wurde auch kurz erwähnt im Urteil...
WacciusBaccius schrieb:Ich unterstelle hier keinem voreingenommenheit oder niedere Beweggründe, aber was ich im Urteil eben vermisse ist für mich ein anzeichen, dass nicht gut genug in alle Richtungen ermittelt wurde (Die Fehler liegen nicht im Gericht sondern bereits bei den Ermittlungen, wie ein Domino Spiel...)Es bringt aber nichts, wenn man dann die nicht zugänglichen Informationen ersetzt durch die sehr einseitigen (weil klar interessegeleiteten) Aussagen der Ehefrau, und auf dieser Grundlage zu der Überzeugung kommt das Urteil sei falsch.
hängtihnhöher schrieb:Der Strate beschäftigt sich schon lange mit dem Fall und wenn er dann das Mandat annimmt, wird sicher was in der Hand haben. Der will sich ja sicher nicht einfach mal so ne Klatsche vom Richter abholen. Die Schmauchspuren etc.. die bekommt man sicher irgendwie wegdiskutiertDenk ich auch.
hängtihnhöher schrieb:Und fallses ein WAV gibt. Also ein Mangel an Beweisen bei einem anderen kuscheligem Richter ist sicher drinJa.