Doppelmord Babenhausen
29.04.2014 um 21:09Kerry schrieb:Frau D. hat behauptet, dass der Zeuge gelogen hat, sie hat behauptet, dass es keineWas sollen uns die ersten Sätze sagen? Da gehts ja um Behauptungen von Frau D. Sollen die irgend was be- oder widerlegen, wenn du sie hier in einer Reihe mit den angeblich widerlegten Indizien aufführst?
Lärmbelästigung gab.
Der Schalldämpfer ist bei Schussproben des LKA abgeflogen, kann also bei Tatausführung
auch nicht besser geklappt haben, Indiz ist widerlegt.
Kollegen hatten Zugriff zu seinem PC, Indiz ist vom Tisch.
Und gegen welches Indiz spricht die Tatsache, dass der Schalldämpfer bei der BKA-Probe nicht funktioniert hat? Gegen die Recherche sicher nicht, denn man kann ja auch nach Sachen recherchieren die nicht funktionieren. Ebensowenig spricht es gegen A.D.s Schuld, denn
1. Kann er ja ohne weiteres bei einer unbekannten Recherche einen Schalldämpfer gefunden haben, der tatsächlich funktioniert hat
2. Kann er aber auch ohne weiteres einen nichtfunktionierenden Schalldämpfer verwendet haben,
der ihm dann bei der Tat um die Ohren geflogen ist. Dann war halt der Schall bei der Tat nicht
gedämpft.
Und das Indiz der Recherche ist eben nicht vom Tisch nur weil die Kollegen theoretisch Zugriff auf den PC von A.D. hatten. Denn erstens ist von derartigen Praktiken nichts bekannt, 2. Gibt es keinen wirklichen Grund A.D. die Recherche in die Schuhe zu schieben, außer man geht zumindest von einer Feindschaft der Kollegen aus, oder sogar von einer Täterschaft. Das wäre dann aber so abstrus konstruiert, dass es eben nicht genügt dieses Indiz vom Tisch zu fegen.