Doppelmord Babenhausen
29.05.2014 um 11:26da könnte ich schon eher zustimmen.omnia_delirus schrieb:Ich könnte mir auch vorstellen, dass das in die Hose geht...wenn es denn überhaupt zu einem WAV kommt.
Das WAV wird eine Pleite für die Darsows.
da könnte ich schon eher zustimmen.omnia_delirus schrieb:Ich könnte mir auch vorstellen, dass das in die Hose geht...wenn es denn überhaupt zu einem WAV kommt.
Das WAV wird eine Pleite für die Darsows.
Akkarsy schrieb:die Kommentare zu dem Artikel finde ich wirklich witzig. Da gibt es auch eine pro und eine Kontra Seite.das findest Du bei jeder Fernseh-Reportage, Radio-Interview, Yellow-Press-Reportage, es soll sogar ein Forum geben, wo das so ist.
soisser schrieb:Frau A.D. liest ja hier mit, nach ihrer Aussage wären wir unwissend, beleidigend und unsachlich.Dies gilt zu wiederlegen
Widersprüche im Fall Andreas Darsow.
M. Pootemans Mai 2014
1. Der Schalldämpfer
Ausgangspunkt der gesamten Ermittlungen war, dass die Ermittler überzeugt waren, wegen der am Tatort gefundenen Bauschaumpartikel müsse ein aus einer PET Flasche gebauter Schalldämpfer verwendet worden sein. Woher sie diese Kenntnis gehabt haben wollen, bleibt im Dunkeln. Jedenfalls ist die Annahme nicht richtig. Man kann nämlich aus allen möglichen Hohlkörpern einen bauschaumgefüllten Schalldämpfer bauen, der genau die gleichen Spuren hinterlassen würde. Das sagt zumindest die „deutsche Koryphäe in Sachen Schalldämpfer“, Martin Erdinger.
Für die Verwendung eines Schalldämpfers aus einer PET Flasche gibt es also nicht den geringsten Hinweis. Es können ebenso zahlreiche andere Hohlkörper verwendet worden sein.
Doch geleitet von ihrer keineswegs erwiesenen Annahme gingen die Ermittler im nächsten Schritt davon aus, dass der Mörder sich die Bauanleitung von der Internetseite silencer.ch geholt haben muss. Auch das trifft aber nicht zu. Denn selbst wenn er eine PET Flasche verwendet hat, muss der Täter diese Kenntnis keineswegs von dieser Internetseite haben. In Waffenkreisen scheint dass nämlich eine ganz bekannte Methode zu sein. Es wurden in der Schweiz sogar sogenannte PET-Adapter aus Aluminium frei verkauft, mithilfe derer man sich eine PET Flasche auf eine Waffe montieren konnte. Dass das „Geheimnis“ also unbedingt auf dieser Seite zu finden sein musste ist falsch.
Doch diese angebliche Gewissheit führt dann zu dem dritten Fehlschluss, dass derjenige, der die Bauanleitung von dieser Seite ausgedruckt hat, auch der Mörder sein muss. Selbst wenn der Mörder eine PET Flasche verwendet hat und selbst wenn er wirklich die Bauanleitung von dieser Schweizer Webseite hatte, was beides lediglich eine Hypothese ist, ist das noch immer kein Schuldbeweis zu Lasten des Angeklagten. Denn allein im Umkreis von Babenhausen wurden in einem eng begrenzten Zeitraum 274 Zugriffe auf diese Seite registriert, hätte man den Zeitraum und den Radius erweitert wären vermutlich zigtausende User ermittelt worden. Das Frankfurter Rotlichtmilieu ist ganze 32 km vom Tatort entfernt. Im Großraum Frankfurt/Wiesbaden/Aschaffenburg leben mehrere Millionen Menschen. Es kann überhaupt nicht ausgeschlossen werden, dass sich darunter jemand befand, der ein Mordmotiv hatte. Andere Quellen und Webseiten, die womöglich auch eine ähnliche Bauanleitung enthielten, wurden erst gar nicht überprüft.
Die Annahme, dass derjenige, der die Bauanleitung von dieser Seite ausgedruckt hat, auch der Mörder sein muss ist falsch. Es gab zahllose andere Zugriffe auf diese Seite.
Die Anklage geht am Ende dann davon aus, dass es nur Andreas Darsow gewesen sein kann, der diese Anleitung angesehen und ausgedruckt hat. IT Experten können aber nicht ausschließen, dass es unter der IP Adresse der Firma auch ein anderer Mitarbeiter gewesen sein könnte.
Aber selbst wenn man im Sinne des Urteils als erwiesen ansehen würde, dass sich tatsächlich Andreas Darsow selber diese Seite angesehen und ausgedruckt hat, wäre das zwar ein schwerwiegendes Indiz, aber noch lange kein überzeugender Beweis für seine Schuld. Auch sein Leugnen wäre es dann nicht. Denn wenn er es erst einmal aus Angst, auch gegenüber seiner Frau abgestritten hatte, konnte er später natürlich nicht mehr hinter seine erste Aussage zurück, ohne sich noch mehr zu belasten.
Das Faktum, dass wenige Wochen vor dem Mord an seinen Nachbarn jemand ausgerechnet von Andreas Darsows Rechner nach einen Schalldämpfer ähnlicher Bauart gesurft hat, wie er bei der Tat verwendet wurde, wirft Fragen auf. Ein Schuldbeweis ist es nicht.
2. Die Schmauchspuren
Es wurden an Andreas Darsows alter Bundeswehrhose und einem Pulsmesser geringe Mengen Schmauchspurenpartikel gefunden. Zunächst hatte man darin den Beweis erblickt, dass er die Schüsse am Tatort abgegeben hat. Irgendwann ist man dann aber darauf gekommen, dass es wohl unmöglich ist, dass gleichzeitig keine Blutanhaftungen der Opfer oder andere Spuren an der Hose zu finden sind.
Es ist davon auszugehen, dass es geringe Mengen an Schmauchspuren an seiner Hose gibt, die wohl auch mit der am Tatort verwendeten Munition übereinstimmen. Dies hat aber nur eine begrenzte Aussagekraft, da das für etwa 16% der weltweit verwendeten Munition zutrifft. Nachdem feststeht, dass die Hose aber nicht am Tatort gewesen sein kann, hat diese Spur so gut wie keinen Beweiswert. Jedenfalls in keinem Falle ausreichend für eine Verurteilung. Das Vorhandensein der geringen Menge Schmauchspuren beweist nur eins: nämlich geringe Mengen von Schmauchspuren, von denen niemand weiß, wann und wie diese angetragen worden sind.
Das Gericht stellt die These auf, die Schmauchantragungen seien bei Schusstests entstanden. Es gibt aber in Wirklichkeit keinerlei Beweise für diese vermeintlichen Tests. Insbesondere wann und wo er das gemacht haben soll, ohne das seine Frau oder irgendwer sonst etwas bemerkt hat, darüber gibt es keine Erklärung.
Da er die Testschüsse ja wohl kaum zu Hause vorgenommen haben wird, muss er dafür also irgendwo hingefahren sein. Nur fanden sich in seinem Auto keinerlei Spuren, obwohl er die frisch beschossene Waffe, die ja gerade vorher die Spuren auf der Bundeswehrhose hinterlassen haben soll, ja wieder mitgenommen haben wird. Wenn er so schlau war, dass er wusste, das er keine Schmauchspuren hinterlassen darf, wieso hat er sie dann überhaupt an der Hose? Wenn Schmauchspuren an seiner Kleidung waren, wieso nicht auf den Autositzen?
In der aktuellen kriminalistischen Forschung wurde festgestellt, dass es im Zusammenhang mit Schmauchspuren eine extrem hohe Fehlerquote gibt. Es wurde nachgewiesen, dass Schmauchspuren an Personen, Kleidungsstücken etc. gefunden werden, die nie auch nur in der Nähe einer Schusswaffe waren. Dies gilt wohl in ganz verstärktem Maße, wenn es sich um kleine und kleinste Spurenmengen handelt!
Selbst Airbags, Silvesterknaller und gebrauchte Bremsbeläge können solche Spuren abgeben. Unbeabsichtigte Antragungen durch dritte Personen, die eine Schusswaffe tragen oder kürzlich getragen haben, wie zum Beispiel durch Polizeibeamte sind selbst bei größter Vorsicht alltäglich. Das FBI, als weltweit führendes Institut der Kriminalwissenschaft misst Schmauchspuren mittlerweile faktisch keine Beweiskraft mehr zu.
Es ist sicher nicht davon auszugehen, dass die Kripo in Darmstadt einen fundierteren Kenntnisstand in Bezug auf Schmauchspuren hat, als das amerikanische FBI, aus dem Land der Waffennarren.
Die winzigen gefundenen Schmauchpartikel haben keinen wirklichen Beweiswert.
3. Der Bewegungsmelder
Angeblich soll Andreas Darsow den Bewegungsmelder abgeklebt haben, um zu verhindern, dass er auslöst und das Licht einschaltet. Bewegungsmelder haben nun aber eine dumme Angewohnheit, wenn man sie abklebt, nämlich auszulösen und das Licht einzuschalten. Man kann einen funktionierenden und eingeschalteten Bewegungsmelder nicht abkleben, ohne dass das passiert. Das ist schlicht unmöglich.
Um das zu verhindern, hätte Andreas Darsow also am Tag vorher den Bewegungsmelder abkleben müssen. Hätte er es schon ein paar Tage vorher getan, hätte der Nachbar es vermutlich bemerkt un den Streifen wieder entfernt. Tagsüber konnte Andreas Darsow den Klebestreifen aber kaum unbeobachtet angebracht haben. Da sich Bewegungsmelder in aller Regel nicht auf Augenhöhe befinden, musste er sich also nicht nur am helllichten an der Haustür seines Nachbarn, der die meiste Zeit zu Hause war, zu schaffen machen und sondern dabei vermutlich auch noch mit einer Leiter hantieren und zudem Handschuhe tragen um Fingerabdrücke zu vermeiden. Es ist höchst unwahrscheinlich dass der Nachbar selber oder einer der anderen Nachbarn das nicht bemerkt hätte.
Nicht auszuschließen ist dagegen, dass der Bewegungsmelder schon seit längerem abgeklebt war. Die Beobachtung, dass öfters das Licht angegangen sein soll, muss dem nicht widersprechen. In aller Regel verfügen solche Schaltungen nämlich auch über eine Handbetätigung. In diesem Falle bestünde also die Möglichkeit, dass Herr T. den Melder selbst abgeklebt hat - z.B. weil Vögel ihn ungewollt ausgelöst haben - und das Licht stattdessen von Hand eingeschaltet hat. Die Tatsache dass kein Klebebandrest bei ihm gefunden wurde, könnte daran liegen, dass das schon eine Weile her ist, und die Restrolle längst verbraucht und im Müll gelandet ist.
Die Feststellung, dass bei Andreas Darsow keine entsprechende Restrolle gefunden wurde, sei laut der Kammer kein Grund anzunehmen, dass er nicht den Bewegungsmelder abgeklebt habe. Dann kann aber der Fakt, dass auch bei dem Opfer keine Klebeband gefunden wurde, nicht belegen, dass nicht er den Bewegungsmelder abgeklebt hat.
Es wird beschrieben, das Klebestreifenstück sei fein säuberlich auf die Größe des Sensors des Bewegungsmelders zugeschnitten worden. Darin sieht das Gericht einen Beleg für die gründliche Vorgehensweise des Mörders, was angeblich genau zu Andreas Darsow passen würde. Aber mal ehrlich: warum in aller Welt würde sich ein Mörder eine solche Mühe machen. Will er einen Schönheitspreis gewinnen?
Ein solches Sensorfenster ist schmaler als die meisten handelsüblichen Tapebänder. Wenn man vorübergehend einen Bewegungsmelder außer Gefecht setzen will, reißt man einfach ein Stück Klebeband von der Rolle und pappt das drüber. Fertig. Das fummelige mühselige Zuschneiden bringt für einen Mörder keinerlei Vorteil, braucht aber sehr viel mehr Zeit und erhöht enorm das Entdeckungsrisiko. Wenn ein Mörder nicht ohnehin einfach die Lampe kaputthaut oder das Kabel durchzwickt. Dann bräuchte er sich über das Licht überhaupt keine Gedanken mehr zu machen und spart sich den ganzen Zirkus mit dem Bewegungsmelder.
Will man es aber dauerhaft machen, und ist man noch dazu der Bewohner des Hauses, schneidet man das Band genau auf die Größe des Sensorfensters, damit es auch schön aussieht. Wie macht man das nun am geschicktesten? Man schneidet es nicht vorher auf Größe, weil man sonst Gefahr läuft, dass es beim Aufkleben etwas schief gerät, sondern klebt zunächst ein größeres Stück auf und schneidet danach vorsichtig z.B. mit einem Cuttermesser an den Kanten des Sensorfensters entlang. Dann zieht man die überschüssigen Ränder ab. Ergebnis: Das Klebebandstück passt genau. Man fasst es beim Aufkleben natürlich nur an den Ecken an. Folglich hinterlässt man auch nur dort Fingerabdrücke auf den Adhäsionsflächen, die mit dem Abschneiden der Ränder dann verschwinden.
Wenn die Kammer behauptet, dass es nur Andreas Darsow gewesen sein kann, hätte sie eine Theorie darlegen müssen, wie er das denn angesichts der oben geschilderten Probleme bewerkstelligt hat und warum man Herrn T. selber absolut ausschließen kann. Das ordentliche Zuschneiden spricht eigentlich eher dafür, dass er den Bewegungsmelder abgeklebt hat.
Kunststoffklebebänder beinhalten z.B. in aller Regel chemische Weichmacher und Farbpigmente, die in der Witterung langsam aus dem Material entweichen. Ich habe nichts darüber gelesen, dass man untersucht hätte, wie lange sich das Klebeband schon im Freien befand.
Ob das Abkleben des Bewegungsmelders überhaupt mit der Tat in Verbindung steht, kann nicht belegt werden. Eine Verbindung zu Andreas Darsow gibt es aber auf jeden Fall nicht.
4. Die Schußwaffe
Eine Tatwaffe wurde nie gefunden, geschweige denn, man hätte eine Waffe mit Andreas Darsow in Verbindung bringen können. Das Gericht behilft sich mit der Behauptung, es hätte ihm schon irgendwie auf mysteriöse Weise eine Waffe "zur Verfügung" gestanden. Woher, wieso, womit bleibt einfach unbeantwortet. Vermutlich hat die Polizei hat alles daran gesetzt, ihn mit einer Waffe in Verbindung zu bringen aber offenbar nicht die geringste Spur gefunden.
Wie aber hat es Andreas Darsow hinbekommen, sich eine illegale Waffe zu besorgen, schon allein, ohne dass es seiner Frau aufgefallen ist? Denn selbst wenn man es schafft, einen Kontakt zur Unterwelt herzustellen und den vor den Ermittlungen der Polizei verborgen zu halten, muss man dem illegalen Händler für sein Risiko sicher eine Menge Geld hinblättern, viel mehr als eine solche Waffe legal wert ist.
Kurzum, das alles kostet sicher sehr viel Zeit und Geld. Und darin lag ein erhebliches Entdeckungsrisiko. Denn er muss dafür auch eine Weile unterwegs gewesen sein, da es illegale Waffen wohl nicht in Babenhausen beim Krämerladen um die Ecke zu kaufen gibt. Und das geht nicht mal eben auf die Schnelle, sondern braucht sicherlich eine monatelange akribische und Vorbereitung und vorsichtige Anbahnung. Da er das nicht während der Arbeitszeit tun konnte, musste er also öfter abends oder am Wochenende unterwegs gewesen sein, übrigens auch für die angeblichen Schusstests. Müsste der Ehefrau das nicht aufgefallen sein, ebenso der Verlust einer größeren Summe Geldes? Vielleicht würde sie nicht gleich auf einen illegalen Waffenkauf tippen, sonder eher auf eine heimliche Freundin ihres Mannes.
Illegale Waffenhändler verkaufen sicher nicht einem unbeschriebenen Blatt wie Andreas Darsow einfach mal so eine scharfe Waffe. Sie werden sich vorher auch absichern, dass sie nicht einem verdeckten Ermittler aufsitzen. Auch er selbst musste beim Erstkontakt äußerst vorsichtig sein. Woher sollte er wissen, ob sein Ansprechpartner nicht herumquatscht oder sogar am nächsten Tag zu Polizei läuft.
Das Gericht unterstellt, er hätte „bis zuletzt“ gezögert, ob er die Tat wirklich begehen soll. In Wirklichkeit hätte er sich aber da schon längst strafbar gemacht, wenn er bereits im Besitz einer scharfen Waffe war. Es kann ja durchaus sein, dass jemand mal gedanklich durchspielt, seinen Chef, seine Schwiegermutter oder seine Geliebte zu erschießen. Wenn man sich aber eine illegale scharfe Waffe beschafft, dann ist man über das Stadium des Räsonierens schon hinaus, dann hat man bereits den Vorsatz die Tat auch auszuführen. Allerdings macht es natürlich keinen Sinn, dass er sich dann immer noch nach Wohnungen umgeschaut hat.
Wenn man Andreas Darsow keine Verbindung zu einer Waffe nachweisen kann, gibt es zwei mögliche Erklärungen:
A. Ein unbescholtener und unerfahrener Familienvater hat sie sich bei der Beschaffung unglaublich geschickt und professionell angestellt und jede denkbare Spur vermieden, das auch auf misteriöse Weise vor seiner Frau verborgen gehalten und hat dann auch noch Mittel und Wege gefunden, sie unauffällig wieder verschwinden zu lassen.
B. Er hatte einfach keine Waffe,
Die wahrscheinlichere Erklärung ist die Variante B.
5. Die Schüsse
Wenn die Reihenhäuser, wie mehrfach im Urteil betont, so besonders „hellhörig“ gewesen sein sollen, wie kann es dann sein, dass Schüsse erst die halbe Nachbarschaft aufwecken, nach Schließen der Tür aber nicht mehr zu hören sind, obwohl der Schalldämpfer, der schon am Anfang nicht besonders gut gearbeitet hat, ja mit jedem Schuss etwas von seiner geräuschdämmenden Wirkung verlieren dürfte.
Die Streitereien und Geräusche der Familie seien beinahe täglich über mehrere Häuser hinweg zu hören gewesen. Pistolenschüsse aus dem gleichen Haus aber nicht.
Es scheint nach der Spurenlage festzustehen, dass die Ehefrau im Schlaf getötet wurde. Offenkundig ganz entgegen ihrer angeblichen sonstigen Gewohnheit, nachts schreiend durchs Haus zu rennen. Ist es nicht merkwürdig, wieso sie nicht wach geworden ist, nachdem auf ihrem Mann 6 Mal geschossen wurde? Mit Schüssen, die im Außenbereich trotz Schalldämpfer noch so laut waren, dass mehrere Nachbarn aus dem Schlaf gerissen wurden, wobei ja davon auszugehen ist, dass ein selbst gebauter Schalldämpfer aus Bauschaum und Plastik gerade bei den ersten zwei Schüssen noch am besten funktioniert? Und das in einem Haus, wie das Gericht mehrfach betont, das so furchtbar hellhörig ist.
Wenn das Haus von innen nicht eine einzige Gummizelle war, ist doch wohl anzunehmen, dass ein Knall innerhalb geschlossener Räume, wo harte und glatte Flächen den Schall mehrfach reflektieren, deutlich lauter wahrgenommen wird, als im Freien, wo er sich in alle Richtungen sich ausbreitet und teilweise von Rasen, Bäumen und Büschen absorbiert wird. Kleine Erfahrung von mir: eine Rockband braucht Open Air eine 10 Mal stärkere Anlage als in einer geschlossenen Halle.
Wie kann es also sein, dass die Schüsse, im Hause offenbar überhaupt nicht zu hören waren? Die beiden Frauen also „selig“, wie das Gericht wörtlich zu berichten weiß, weiter schliefen. Das spricht dafür, dass die Frauen wirklich einen tiefen festen Schlaf der Gerechten hatte. Hatten wir nicht gehört, dass sie jede Nacht durch das Haus geistern und Lärm machen?
Angeblich hätten gerade die beiden Frauen beinahe jede Nacht so einen Radau gemacht, dass der vermeintliche Täter im Nebenhaus außerstande war ohne Ohrenstöpsel nachts ein Auge zuzumachen. Von diesem dauerhaften Lärm soll er ja so zermürbt gewesen sein, dass er sich keinen anderen Rat mehr wusste, als die gesamte Nachbarsfamilie umzubringen.
Wie konnte er sich dann so sicher sein, dass er die beiden Frauen ausgerechnet in dieser Nacht „selig“ schlafend vorfinden würde? Ja, sie sogar so tief und fest schlafen würden, dass sie selbst von Pistolenschüssen nicht wachzukriegen waren?
Hätte er nicht befürchten müssen, dass eine wache Ehefrau von den Schüssen im Souterrain etwas mitbekommt und womöglich die Polizei ruft, oder laut um Hilfe schreit, bevor er die Tat vollenden kann? Soll er sich nicht gerade deshalb einen Schalldämpfer gebastelt haben, weil er vermeiden wollte, - so das Gericht – dass jemand aus der Nachbarschaft frühzeitig die Polizei ruft und ihm dann nicht mehr genug Zeit bleibt die Tat über vier Stockwerke zu vollenden? Er muss ja gewusst haben, dass sein selbstgebastelter Schalldämpfer nicht wirklich gut funktioniert, denn – so das Gericht – er hat ihn ja vorher ausprobiert.
Entweder sind die Häuser furchtbar hellhörig, wie das Gericht behauptet, dann hätten die bereits zuvor erwachten Nachbarn auch die Schüsse im Haus hören müssen, wenn sie schon ständig menschliche Stimmen aus dem Haus vernommen haben sollen.
Oder aber die Häuser waren doch nicht so hellhörig, und haben die letzten acht Schüsse völlig nach außen absorbiert. Dann kann es aber wiederum nicht sein, dass die Geräusche der Nachbarn so stark waren, dass sie einen unbescholtenen Bürger in die Verzweiflung treiben und zum Mörder werden lassen.
Da es die Schüsse im Haus definitiv gegeben hat und da die Nachbarn sie aber definitiv nicht gehört haben, kann es nur einen Schluss geben:
Die Behauptung von den „hellhörigen Häusern“ ist falsch.
6. Das Motiv
Das Gericht sieht das Motiv in den angeblichen anhaltenden Ruhestörungen, die von der Nachbarsfamilie ausgingen, und besonders störend waren, weil die Häuser extrem hellhörig seien. Im Zusammenhang mit den Schüssen wurde unter 5. schon dargelegt, dass das mit der Hellhörigkeit so nicht stimmen kann. Über die Geräuschentwicklung durch die Familie T. gibt es von den Nachbarn verschiedene Aussagen. Wenn er fast jede Nacht von dem Lärm der Frauen terrorisiert worden sein soll, so dass er Ohrenstöpsel tragen musste, dann musste er fest damit rechnen, dass auch in dieser Nacht wieder mehrere Menschen im Nachbarhaus wach sind. Wenn er sich aber sicher war, dass nur der Mann wach ist, worauf sich die gesamte Tathypothese des Gerichtes stützt, dann kann es mit dem dauernden nächtlichen Lärm von nebenan so nicht stimmen.
Ein Mann, der nur wegen einer Ruhestörung, sei sie auch noch so extrem belastend und jahrelang anhaltend, wie das Gericht unterstellt, einen akribisch geplanten, eiskalten, heimtückischen und perfiden Mord an einer ganzen Nachbarsfamilie begeht, ist sehr wahrscheinlich eine gefährliche, hochgradig psychopathische und schizoide Borderline Persönlichkeit mit schweren emotionalen Defiziten, einer ausgeprägten dissozialen Persönlichkeitsstörung und fehlender Gewissensbildung. Dann geht von dieser Person eine erhebliche Gefahr aus. ( i.S. ICD-10 F60.2 / DSM-IV 301.7 u.a.)
Dass davon in vierzig Lebensjahren vorher, in Kindergarten, Schule, Militär, Ausbildung, Sportverein, Arbeitsplatz oder Familie, nicht die geringsten Anzeichen, von verdrängter oder unterdrückter Aggression, von Gefühlskälte, fehlender Empathie oder ähnlichem bemerkt worden sein sollen, ist sehr zweifelhaft. Wenn eine solche Persönlichkeit, über Jahre eine unglaublich innige und stabile Beziehung geführt hat, zu einer Ehefrau, die tatsächlich „in guten wie in schlechten Zeiten“ unabdingbar zu ihm hält, ihn liebt und an ihn glaubt, wird das noch unglaubwürdiger.
Das Gericht versucht eine Charakterisierung indem es behauptet, weil er stets pünktlich war, als gradlinig, genau und penibel galt, Kritik zwar angenommen habe aber erkennbar verletzt gewesen sei, wenn er sich ungerecht kritisiert fühlte und bei Kritik einmal gezittert habe, sei es „mehr als nur naheliegend“, dass er eine solche „….kaltblütige Tat tatsächlich begehen……“ würde. Das ist grober Unfug, da solche Zuschreibungen auf Millionen völlig normaler Personen zutreffen.
Wenn der Lärm aus dem Nachbarhaus aber tatsächlich so extrem und massiv war, dass es einen doch halbwegs normalen Mann in den Wahnsinn getrieben und zum Mörder gemacht hat, dann wiederum ist es vollkommen ausgeschlossen, dass die in im gleichen Haus aufwachsenden Kinder davon nichts mitbekommen haben und davon nicht tangiert wurden.
Einerseits sollen die Störungen Auslöser dafür sein, aus einem bislang völlig unbescholtenem, als besonnen und verantwortungsvoll beschriebenen Familienvater einen kaltblütigen Doppelmörder zu machen. Andererseits waren sie offenbar nicht so schlimm, dass die Familie, abgesehen von einem kurzen Briefwechsel vor 8 Jahren, anschließend nicht mehr allzu viel dagegen unternommen hat.
Wäre nicht zu erwarten, dass auch die Ehefrau und Mutter alles, aber auch wirklich alles unternimmt, um ihre Kinder vor einem solchen Terror zu schützen? Das sie Himmel und Hölle in Bewegung setzt, ihre Kinder aus einer solchen Situation zu befreien? Was ihrem Mann schlaflose Nächte bereitet und ihn zum Monster verwandelt hat, kann doch wohl nicht spurlos an den kleinen Kindern vorbeigegangen sein.
Kinder sind ein sehr guter Lakmustest für ein Familiengeschehen, da sie, anders als Erwachsene, ihre Emotionen viel weniger kontrollieren. Wenn sie hochgradig verhaltensauffällige und gestörte Kinder vorfinden, dann müssen sie davon ausgehen, dass die Kinder im häuslichen Umfeld erheblichen traumatisierenden Impressionen ausgesetzt sind.
Wenn sie dagegen ausgeglichene, sozial kompetente und integrierte Kinder vorfinden, können sie im Umkehrschluss diagnostizieren, dass die Kinder in einem behüteten und weitgehend stressfreien Heim aufgewachsen sind, jedenfalls keinen unverhältnismäßigen Traumatisierungen ausgesetzt waren.
Wie gesagt, wir reden nicht von gelegentlichem Lärm. Sondern von einem jahrelangen Terror, der einen Ehemann zum Äußersten treibt. Bei Kindern, die dauerhaft einem solchen Umfeld ausgesetzt sind, würde ich Anpassungsstörungen, eruptive Aggressionen, Schlafstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite, Enuresis, phobische Angststörungen, Schuldefizite....etc. erwarten. Noch dazu bei einem Vater, der jahrelang mit unterdrückten, destruktiven Aggressionen herumläuft, die schließlich in einem Massaker enden.
Oder aber, er ist doch von vorneherein die gefährliche, hochgradig psychopathische und schizoide Borderline Persönlichkeit, die wegen einer läßlichen Störung seines Privatlebens völlig austickt und zum eiskalten Killer mutiert. Die Ergebnisse bei den Kindern wären sehr ähnlich.
Es wäre interessant zu wissen, was ein Schulpsychologe über die Kinder sagt. Vermutlich hat niemand danach gefragt.
Obwohl das Motivkonstrukt und damit das gesamte Urteil darauf fußt, gibt es über die Persönlichkeitsstruktur des Andreas Darsow in dem ganzen Urteil keine validen Angaben, sondern nur Tratsch, Spekulationen und die Westentaschenpsychologie des Vorsitzenden. Es wurde versäumt einen psychiatrischen Gerichtsgutachter hinzuzuziehen.
Wenn Andreas Darsow wirklich eine derart gefährliche Person ist, hätte das Gericht über eine Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie, oder zumindest eine anschließende unbefristete Sicherungsverwahrung entscheiden müssen. Das geht aber nur mit einen entsprechendem Gutachten.
Wenn das, was man über Andreas Darsow hört und liest – einschließlich der Zuschreibungen aus dem Urteil - stimmen, dann ist allerdings davon auszugehen, dass der Gutachter keine besonderen Anzeichen für eine besondere kriminelle Energie, einen außergewöhnlichen Aggressionslevel oder die oben genannten Störungen diagnostiziert hätte.
Die Schlüsse, die die Kammer in Bezug auf Andreas Darsows Persönlichkeit gezogen hat, wären vermutlich widerlegt worden.
7. Entlastendes
Den oben genannten 6 zentralen Punkten aus dem Urteil stehen einige klar entlastende Aspekte gegenüber. So z.B.:
- keine DNA von ihm am Tatort,
- keine daktyloskopischen Spuren von ihm am Tatort,
- keinerlei Faserspuren von ihm am Tatort,
- keinerlei sonstige Spuren von ihm am Tatort,
- keinerlei Spur von Herkunft und Verbleib einer Schusswaffe,
- keinerlei Spur von Herkunft und Verbleib von Munition,
- keinerlei Spuren vom Tatort oder den Opfern in seinem Haus
- keinerlei Spuren vom Tatort oder den Opfern in seinem Auto,
- keinerlei Spuren vom Tatort oder den Opfern an seiner Kleidung.
- keinerlei hinführende Spuren von ihm an den Tatort,
- keinerlei zurückführende Spuren von ihm zurück in sein Haus,
Die Kammer sieht darin aber keine entlastenden Gesichtspunkte, sondern wertet es nur als weiteren Beleg für sein perfides Vorgehen.
Das erinnert mich ein wenig an die spanische Inquisition. Dass man dem Angeklagten nichts wirklich nachweisen kann ist ja geradezu ein Beweis, dass er mit dem Teufel im Bunde stehen muss. Wer mit dem Teufel im Bunde steht, ist auch schuldig.
soisser schrieb:Unwissend:
Frau A.D. liest ja hier mit, nach ihrer Aussage wären wir unwissend, beleidigend und unsachlich.
Alice_im_Wl schrieb:Aber selbst wenn man im Sinne des Urteils als erwiesen ansehen würde, dass sich tatsächlich Andreas Darsow selber diese Seite angesehen und ausgedruckt hat, wäre das zwar ein schwerwiegendes Indiz, aber noch lange kein überzeugender Beweis für seine Schuld. Auch sein Leugnen wäre es dann nicht. Denn wenn er es erst einmal aus Angst, auch gegenüber seiner Frau abgestritten hatte, konnte er später natürlich nicht mehr hinter seine erste Aussage zurück, ohne sich noch mehr zu belasten.DAS ist die beste Feststellung unter 1. und so irrwitzig, dass ich mir weitere Kommentare erst mal erspare und lieber schlafen gehe.
Alice_im_Wl schrieb:Das Faktum, dass wenige Wochen vor dem Mord an seinen Nachbarn jemand ausgerechnet von Andreas Darsows Rechner nach einen Schalldämpfer ähnlicher Bauart gesurft hat, wie er bei der Tat verwendet wurde, wirft Fragen auf. Ein Schuldbeweis ist es nicht.Leider sieht er das Recherche-Indiz wohl alleine dadurch als widerlegt an, dass es kein Schuldbeweis ist - und offenbart damit dass er nicht verstanden hat, was ein Indiz ist. Und so macht er sich im folgenden munter über alle weiteren Indizien her, bringt sie isoliert zum Wackeln (was naturgemäß nicht weiter schwierig ist) und ist der Meinung, dadurch das Urteil zum Einsturz bringen zu können. Darüber hinaus sind viele der Widersprüche die er erkennen will völlig konstruiert - weil sie auf unbelegten Annahmen und Vorraussetzungen beruhen, wie zum Beispiel Aussagen von Frau D., oder Überlegungen über das Wesen der Kinder.
Alice_im_Wl schrieb:Einerseits sollen die Störungen Auslöser dafür sein, aus einem bislang völlig unbescholtenem, als besonnen und verantwortungsvoll beschriebenen Familienvater einen kaltblütigen Doppelmörder zu machen."VORHER" ist ein Großteil derjenigen, in denen es brodelt wie in einem Vulkan, unbescholten und äußerlich sehr angepasst. Bis zu dem Tag, an dem sich alles entlädt.
Alice_im_Wl schrieb:Ausgangspunkt der gesamten Ermittlungen war, dass die Ermittler überzeugt waren, wegen der am Tatort gefundenen Bauschaumpartikel müsse ein aus einer PET Flasche gebauter Schalldämpfer verwendet worden sein. Woher sie diese Kenntnis gehabt haben wollen, bleibt im Dunkeln. Jedenfalls ist die Annahme nicht richtig. Man kann nämlich aus allen möglichen Hohlkörpern einen bauschaumgefüllten Schalldämpfer bauen, der genau die gleichen Spuren hinterlassen würde. Das sagt zumindest die „deutsche Koryphäe in Sachen Schalldämpfer“, Martin Erdinger.Genau Richtig. Wer nämlich silencer.ch liest, ist dazu verpflichtet sich detailgetreu an die Anleitung zu halten (stand sicher in den ABGs ?) und eine PET Flasche zu nehmen. Stünde in der Anleitung: "Nehmen Sie eine Gerolsteiner PET Flasche und füllen Sie diese mit Bauschaum" und am Tatort wäre eine PET Flasche der Firma "Selters" gefunden worden, wäre das ein Beweis für die Unschuld des AD
Alice_im_Wl schrieb:Doch geleitet von ihrer keineswegs erwiesenen Annahme gingen die Ermittler im nächsten Schritt davon aus, dass der Mörder sich die Bauanleitung von der Internetseite silencer.ch geholt haben muss. Auch das trifft aber nicht zu. Denn selbst wenn er eine PET Flasche verwendet hat, muss der Täter diese Kenntnis keineswegs von dieser Internetseite haben. In Waffenkreisen scheint dass nämlich eine ganz bekannte Methode zu sein.Völlig richtig. Bevor hier so böse Verdächtigen gegen den Herrn D aufgenommen nur weil es da so einen unschönen Zufallszugriff gab auf dem Server der Firma, den wahrscheinlich heimlich der Hermespaketbote oder sonstwer getätigt hat, heißt des nämlich noch lange nicht , dass es keinen andere Menschen mit Waffen , Bauschaum und anderen Internetseiten gibt. Die gibt es nämlich sehr wohl!!!! Da denkt mal drüber nach. Jeder der Zugang zum Internet hat ist verdächtig. Habt ihr also ein Alibi????
Alice_im_Wl schrieb:Doch diese angebliche Gewissheit führt dann zu dem dritten Fehlschluss, dass derjenige, der die Bauanleitung von dieser Seite ausgedruckt hat, auch der Mörder sein muss. Selbst wenn der Mörder eine PET Flasche verwendet hat und selbst wenn er wirklich die Bauanleitung von dieser Schweizer Webseite hatte, was beides lediglich eine Hypothese ist, ist das noch immer kein Schuldbeweis zu Lasten des Angeklagten. Denn allein im Umkreis von Babenhausen wurden in einem eng begrenzten Zeitraum 274 Zugriffe auf diese Seite registriert, hätte man den Zeitraum und den Radius erweitert wären vermutlich zigtausende User ermittelt worden. Das Frankfurter Rotlichtmilieu ist ganze 32 km vom Tatort entfernt. Im Großraum Frankfurt/Wiesbaden/Aschaffenburg leben mehrere Millionen Menschen. Es kann überhaupt nicht ausgeschlossen werden, dass sich darunter jemand befand, der ein Mordmotiv hatte.So sieht dass aus, erst wenn des letzten Deutschen Unschuld bewiesen ist. So dann sollten wir den ersten Stein werfen. Es gibt auf der Welt 8.000.000.000 Menschen. Ich frage euch... haben die alle ein Alibi???? Ich denke Nein!!!!
Alice_im_Wl schrieb:Die Anklage geht am Ende dann davon aus, dass es nur Andreas Darsow gewesen sein kann, der diese Anleitung angesehen und ausgedruckt hat. IT Experten können aber nicht ausschließen, dass es unter der IP Adresse der Firma auch ein anderer Mitarbeiter gewesen sein könnte.So sieht es doch aus, es kann jeder von 8.000.000.000 gewesen sein. Du sitzt als Chinese irgendwo im indischen Internetcafe, lädst dir auf nem russischen Server so ne Anleitung runter und fliegst nach Germany um das irgendwo live zu testen. Das ist die neue globalisierte Welt.
hängtihnhöher schrieb:So sieht dass aus, erst wenn des letzten Deutschen Unschuld bewiesen ist. So dann sollten wir den ersten Stein werfen. Es gibt auf der Welt 8.000.000.000 Menschen. Ich frage euch... haben die alle ein Alibi???? Ich denke Nein!!!!Genau SO muss vorgegangen werden. Flächendeckende Überprüfung ALLER - bei jedem Vergehen und Verbrechen.