@Cassandra71 Wenn keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen... keine Beweise, Indizien, wie beispielsweise Verletzungen, dann muss es einen Freispruch geben. Ich sehe da keine Alternative.
Die Fälle Arnold und Witte zeigen ja Recht eindrucksvoll, wo das endet.
Aber hier geht es um Andreas Darsow.
@christian01 hat ein Problem ganz richtig erkannt. Ist die Anklage erstmal zugelassen worden, so könnte man meinen, dass das Urteil ja schon feststeht und oftmals heißt es dann auch am Ende
„Dinge wurden passend gemacht“... damit sich das Gericht keine Blöße geben muss.
Aber es gibt auch in dubio pro reo und entsprechende Freisprüche. Dass diese seltener geworden sind, zumindest bei Mordprozessen, liegt auch daran, dass die Kriminaltechnik immer besser und besser wird.
Ein seltsames Google-Verhalten konnte vor 25 Jahren kein belastendes Indiz sein. Und das Schmauch nicht gleich Schmauch ist, wusste Herr Darsow wohl auch nicht. Sonst wäre er sorgfältiger vorgegangen.