Danos Mörder muss
lebenslang in den Knast
Bielefeld/Herford – Lebenslang wegen Mordes aus niederen Beweggründen!
Dieses Urteil gegen Ibrahim K., den Mörder des kleinen Dano (5), sprach am Mittwochmittag der Richter Wolfgang Korte (61) am Landgericht Bielefeld!
Die Staatsanwältin hatte lebenslang gefordert und zweifelte nicht an dem schriftlichen Geständnis (31 Seiten), das Ibrahim B. gegenüber zwei Mitgefangenen (34/50) im Knast abgelegt hatte.
Verteidigerin Christina Peterhanwahr (33) bezeichnete den Tod des kleinen Jungen in ihrem Plädoyer jedoch als „Unfall“. „Mein Mandant hat den Jungen geschlagen und in ein Bettlaken gewickelt. Dabei ist Dano erstickt. Mein Mandant wollte ihn nicht töten. Deshalb ist er wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen.”
Der Killer soll auch die achtjährige Jenisa aus Hannover getötet haben. Im September 2007 verschwand Jenisa auf dem Weg zu ihrer in der Nähe wohnenden Tante. Wenige Tage später werden an der Autobahn Kleidungsstücke des Mädchens entdeckt.
Ibrahim B. kommt aus dem familiären Umfeld, wird verhaftet. Er hatte sich in Widersprüche verstrickt und kein Alibi. Doch mangels Beweisen wird er wieder freigelassen.
In einem Waldstück bei Hannover finden Ermittler am 2. September dieses Jahres Jenisas sterbliche Überreste. B. hatte die Tat in U-Haft Mithäftlingen gestanden. Ein DNA-Abgleich gab letzte traurige Gewissheit.
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