Zwischenfälle im Gerichtssaal
Dano-Mordprozess: Mithäftling sagt gegen Angeklagten aus
Bielefeld. Am dritten Prozesstag ist es im Bielefelder Landgericht wieder zu Zwischenfällen gekommen. Die Mutter des im März in Herford getöteten fünfjährigen Dano brach im Gerichtssaal weinend zusammen, ein Zuhörer stieg über die Bänke und wollte dem Angeklagten an den Kragen.
Der Angeklagte hatte tags zuvor angegeben, den fünfjährigen Dano am 14. März getötet zu haben. Er habe das aber nicht gewollt.
Grund für die Zwischenfälle am dritten Prozesstag war die Aussage eines Mitgefangenen von Ibrahim B. Folgt man den Schilderungen des Mithäftlings, so war die Tat ein geplanter Mord.
Der Zeuge erzählte, dass der Angeklagte ihm und einem weiteren Häftling den Mord gestanden haben soll. Gezielt habe man sich zunächst das Vertrauen des mutmaßlichen Täters erschlichen. „Wir haben gesagt, dass wir Beziehungen zu einem Staranwalt haben, der in der Lage sei, im Landeskriminalamt eingelagerte Beweise verschwinden zu lassen.“
Ibrahim B. soll den Mitgefangenen daraufhin berichtet haben, dass Dano nicht bei ihm geklingelt habe. Er habe den Jungen vielmehr auf dem Spielplatz gesehen und zu sich gerufen haben. Unter dem Vorwand, sein Sohn wolle mit ihm spielen, habe er den Jungen über den Balkon in die Wohnung gelockt. Dort habe Dano bemerkt, dass er belogen wurde und sei beleidigend geworden. Der Angeklagte habe den Jungen dann geschlagen und erdrosselt.
Der Zeuge berichtete weiter, dass Ibrahim B. sich auch zum Motiv geäußert haben soll. Er habe der Familie seiner Lebensgefährtin, die wie Dano Albanerin ist, Schmerz zufügen wollen. Die Familie sei stets gegen die Verbindung zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin gewesen. Aus demselben Grund habe er vor sieben Jahren auch die achtjährige Jenisa aus Hannover getötet. Das Mädchen habe er entführt, vergewaltigt und schließlich erwürgt.
Als er gefragt wurde, was der Angeklagte vorhabe, wenn er aus dem Knast entlassen worden sei, soll er gesagt haben, dass er nach und nach die ganze Familie ausrotten wolle.
Der Richter hatte erhebliche Zweifel an den Schilderungen des Häftlings, der wegen Bandendiebstahls einsitzt. Sie standen in erheblichem Widerspruch zu anderen Aussagen.
Nicht wegzudiskutieren ist jedoch, dass es derselbe Häftling wäre, der nach den Angaben des Angeklagten eine Skizze von dem Ort angefertigt hatte, an dem Ibrahim B. die getötete Jenisa vergraben haben will. Aufgrund dieser Skizze wurden die Knochen des Kindes vor einigen Wochen tatsächlich gefunden.
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