@limette119 Ich denke, dass war im Rahmen einer solchen Sendung gar nicht möglich. Und dass er im Sinne seines Dienstherren etwas sagt, hat er klar zum Ausdruck gemacht. Du hast sowet ich mich noch erinnere fast seinen Wortlaut übernommen.
Und man sieht, jeder schaut/hört sich Sendungen unter unterschiedlichen Gesichtspunkten an.
Du kennst die Sendereihe vermutlich nicht. Es geht in Wirklichkeit nicht um die Fälle selber. Es geht nur sehr selten darum, ob der Fall richtig beurteilt wurde. Es werden die Fälle nur zum Anlass genommen, bestimmte rechtliche Gesichtspunkte zu erörtern. Das finde ich immer sehr erhellend, man bekommt auch mit, vor welchen Schwierigkeiten manchmal Gerichte stehen. In die Fälle selber hat man in Wirklichkeit einen viel zu geringen Einblick, ob die Gerichte wirklich die Wahrheit herausgefunden haben oder nicht, weiß man nicht. Das wird in den meisten Fällen der Fall sein. Daher ist für mich normalerweise die Krimirubrik hier uninterssant, hier wird extrem viel spekuliert. Muss man auch, weil man nur Bruchteile des Falles kennt und einem meist die Expertise fehlt. Wenns dann in einem Fall noch unterschiedleich Gutachten gibt, da wird häufig das heraus gesucht, was zu seiner Sichtweise passt, verständlich.
Ein Fehlurteil, ja, das es in dem Fall und hat ja auch zu dieser langen Verfahrensdauer geführt, es war die erste Verurteilung in Frankreich, die nicht rechtsstaatlichen Kriterienentsprach und daher zum Hemmschuh wurde. Kein Rechtssaat konnte K nach Frankreich ausliefern.
Nur zum Klarstellen: Ein Fehlurteil liegt für mich auch dann vor, wenn es wahrscheinlich im Ergebnis richtig ist, es jedoch nicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zustande kam. Und das steht für das erste Urteil in Frankreich auch fest.
Ich weiß jetzt nicht auf welche Gesetzeslücke Du ansprechen willst. Maßgebend für den Fall war die Gesetzeslücke in Frankreich, wie geht man mit einem Fall um, wo ein Urteil vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unrechtmäßig erkannt wurde, aber derjenige das Urteil nicht aufheben lässt. Das wäre wirklich noch ein weiterer wichtige Punkt gewesen, der genau zur Intention dieser Sendereihe gepasst hätte. Das fand ich schade. Denn ich glaube, dass dies hier in D nicht erfolgt wäre. Denn soweit ich weiß eine Wiederaufnahme (auch zu "Gunsten" des Angeklagten) kann hier auch die Staatsanwaltschaft beantragen. Soweit ich den Fall rechtlich verstanden habe, hätte eine Wiederaufnahme in Frankreich nur K selber beantragen können. Und genau die hatte K jahrelang ausgenutzt, bis Frankreich doch irgendwie das Urteil aufgehoben hatte. Aber das hätte ich gern von einem Ex-BGH-Richter gehört.