Luppo schrieb:Und... Edith ... im Nachbarsdorf - Stettfurt - der als später bekannt gewordene " Babyschänder " R.O. aufgewachsen sein soll. ?Zwar musste ich bemerken, dass R.O. damals um die 16 Jahre alt gewesen sein müsste. Es haben jedoch schon einige jugendliche -Kinder umgebracht.
Ja, dass deckt sich auch mit unseren Erkenntnissen. Soweit wir wissen, ist O. in Stettfurt (oder sonst mindestens in einem der direkt anliegenden Dörfer Matzingen, Wängi o.ae.) geboren. Jedenfalls in genau dieser Ecke des Kanton TG.
Damals hiess es, in eine angeblich streng katholische (oder streng christl.) Familie, jedoch in zerrütteten Verhältnissen. Jedenfalls soll er auch zeitweise in Heimen aufgewachsen sein.
Seine damalige Freundin war eine (viel jüngere) Jura-Studentin aus bestem Hause und hatte eine Schwester, die mit einer nahen Verwandten von mir damals an der Uni studierte. (Namen von beiden bekannt.)
Jedoch stimmt das Alter von O. (unseres Wissens) allerdings nicht: Er war damals bei Verschwinden von Edith T. (Mai 86) nicht 16, sondern schon voll im Erwachsenenalter; ca. 31 Jahre alt!
(Sein Jahrgang bewegt sich ungefähr zwischen 1954-56)
Zudem: Edith T. wurde an einem Samstag auf dem Schulweg entführt: Von einem Arbeitnehmer, der samstags frei hatte?
Evtl. war O. im Jahr 1986 noch Arbeitnehmer und erst später selbständig? (Auffallend ist zumindest in jedem Fall die unmittelbare Nähe von Gass/Wetzikon TG zu seinem Heimat-/Kindheitsort, wie sie das richtig beschreiben.)
Oder anders gesagt: Wenn ein verurteilter Kinderquäler da ist, und in seinem Nachbarort (oder Nachbarort seiner Eltern) ist ein paar Jahre zuvor ein Mädchen spurlos verschwunden ist, dann gehört er quasi zwangsläufig zu den engeren Verdächtigen. (Was natürlich keinerlei Beschuldigung sein soll!!)
Zudem wurde damals in der Presse berichtet, dass im Hause/Wohnung von O. ein Fass mit Säure gefunden worden sein soll. Könnte das allenfalls ein Modus Operandi sein? (Sprich: Er somit auch für jene Fälle in Frage kommen, bei denen das Opfer nicht vergraben bzw. nie gefunden wurde?)
Selbstverständlich gilt auch für alle hier genannten Personen vollumfänglich die Unschuldsvermutung!
Allerdings sollte man solche "komischen Begebenheiten" durchaus immer abklären oder im Hinterkopf behalten.
Was zudem bei diesem Fall (und auch Ylenia-Fall) (polizeilich) noch belastend hinzukommt: Das "hohe" Alter für eine Erst-Tat.
Es kommt nur rel. selten vor, dass ein Sexualdelinquent erst in rel. spätem Alter erstmalig eine solche Tat begeht (es ist zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber kommt empirisch gesehen rel. selten vor.)
Oder anders gesagt: Die meisten Sexual-Täter, die im höheren Alter delinquent waren, waren es (leider) auch in jüngeren Jahren schon. (Zwar nicht zwingend alle, aber doch rel. viele.) Das zeigen jedenfalls die meisten forens. Untersuchungen.