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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

8.302 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Doppelmord, Geschwister ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

18.02.2016 um 14:36
hier wurde doch bereits beide Male ein Mord verhandelt?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

19.02.2016 um 11:48
ja,
aber auf Totschlag geurteilt und auf Freispruch plädiert.
Mordmerkmale wurden nie berücksichtigt und kein bisheriger Richter traute sich auf Mord zu urteilen, obwohl Korte doch den Jens.S darauf hingewiesen hat, das auch eine Anklage wegen Mordes ergehen könnte.

Eindeutig haben sich alle Richter nur an Totschlag getraut.
Und daher meine rechtliche Frage: Könnte und dürfte und oder müßte der Bundesgerichthof diese erneute Revision nicht wieder zurückschicken mit der Auflage "Mord mit Feststellung der besonderen Schwere" neu zu ermitteln.

Ja, ich weiß, Revisionen sollen oder dürfen nicht schlechter stellen.

Bei der o.g. rechtlichen Frage würde der BGH aber Richterfehler feststellen. !!!.
und, durch die erneute Revision ist doch alles erstmal wieder vakant.

Wie fähig sind eigentlich deutsche DNA und P C R Technologien in Deutschland.
Schließlich wurde bei der Untersuchung aus Material unter dem abgebrochenen Fingernagel jetzt nur noch das Vorhandensein eines männlichen Y-Chromosom festgestellt. Je öfter man hier untersucht hat so zerstörter war anscheinend dieser Fingernagelbeweis.

Tcha, Freispruch?
Oder wird das Mordmerkmal Heimtücke evtl. mal zu diesem brutalen Mord genommen ?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

19.02.2016 um 12:53
Zitat von nichtdummnichtdumm schrieb:Mordmerkmale wurden nie berücksichtigt und kein bisheriger Richter traute sich auf Mord zu urteilen, obwohl Korte doch den Jens.S darauf hingewiesen hat, das auch eine Anklage wegen Mordes ergehen könnte.
Das hat mich auch gewundert - ich hatte das ursprünglich als eine Art Absichtserklärung gewertet. Klar, formal muss er darauf hinweisen. Aber doch eben nur, wenn er überhaupt in Erwägung zieht wegen Mordes zu verurteilen.

Andererseits hätte sich sowieso nichts am Strafmaß geändert, da ja scheinbar ein Angeklagter aus einer Revision nicht schlechter herauskommen darf als er hineingeht (wenn ich einen User vor einigen Seiten richtig verstanden habe).


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

28.02.2016 um 10:26
Der Profiler Axel Petermann, der sich auch mit dem Doppelmord in der Badstraße befaßt, hält am Montag, 29.Februar 16, einen Vortrag in der Sparkasse Gütersloh vor mehr als 300 Zuhörern. (s.WestfalenBlatt 27.02.16 - oder s. auch Eintrag zum Fall Amtenbrink, S.11)


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

28.02.2016 um 12:01
nur noch mal zum "Freispruch???", mit dem der Jens S. jetzt so fast gerechnet hat.
:
den wird es auch bei dieser erneuten Revision nicht geben.

Auch wenn die DNA-Spuren am abgebrochenen Fingernagel evtl. durch keine fortschrittliche Fachbehandlung fast zerstört wurden,so bleibt eins

: Jens S. hat in seiner ersten Untersuchungshaft schon geredet wie ein Wasserfall.Eigentlich hat er da schon sein ganzes Gewissen erleichtert, auch wenn seine Verteidiger dies nicht wahrhaben wollen.
Sein Zuhörer war der in Sozialisation gehender kriminelle Zeuge Christian P.

Aus dieser Quelle wissen wir,
,dass dieser Doppelmord zwei Jahre lang geplant wurde.

Warum ist der Zeuge Christian P. so solvent, das auch der BGH seine Ausführungen glauben wird.
Aus einem Grund,kriminelle Denker sind aufmerksam.
Ansonsten müßte Christian P. über Nacht ein Kriminalschriftsteller geworden sein.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

02.03.2016 um 07:36
Wo erfuhr man denn bitte was zu einer zwei Jahre andauernden Planung?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

02.03.2016 um 10:20
vom "Schwatzi" (Bezeichnung von Sybille G. für Jens S. ) selbst, gehört im Gefängnis. Ich war nicht dabei, aber Christian P.

aber @Kannmannmachen , das tut hier überhaupt nichts zur Sache.
Meine vorherige Aussage ist wichtiger als dein Ablenkungsmanöver, nämlich :

auch diesmal wird Jens S. nicht freikommen, weil auch der BGH dem Auffänger aller Aussagen und Befreiungsreden des Jens S. ,dem Zeugen Christian P., Glauben schenken wird und ihn in dieser Wiedergabe für solvent halten wird.
Schließlich war Jens S. im Gefängnis anscheinend redebedürftig, anders als sein Schweigen hernach vor Gericht.

Dies Gefängnisredsen des Jens.S. auszubügeln, ist das eifrige Bestreben der Rechtsanwälte von Jens. S.
Glückt das denen?.

und Du @Kannmannmachen kannst an dieser Stelle darauf Dein ganzes Hoffen hinlegen, aber spiel dich jetzt nicht als Inquisator auf. Ich war im Gefängnis keine Plaudertasche, sondern das war der Fehler von Jens S.

Und ich sage Dir daher klar ins Ohr, ich hoffe inständig der BGH glaubt Christian P. Der hat inzwischen geheiratet und ist auf dem Weg der Resozialisation.

Nocheinmal, Jens S. war allein und anlehnungsbedürftig und redeeifrig in seiner Anfangsuntersuchungshaft und seine Verteidiger tun alles, dies ungeschehen zu machen.

Evtl. hofft jeder auf so tolle Verteidiger.Aber, geredet ist geredet und auf der Welt. Jens S. war ein "Schwatzi"


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

02.03.2016 um 11:15
@nichtdumm
... dein Ablenkungsmanöver ...

... und Du @Kannmannmachen kannst an dieser Stelle darauf Dein ganzes Hoffen hinlegen, aber spiel dich jetzt nicht als Inquisator auf. ...
Was sollen denn diese persönlichen Angriffe. @kannmanmachen hat eine ganz normale sachliche Frage gestellt (die mir bei Lesen deines Post vom 28.02. auf sofort in den Sinn kam).

Im übrigen weiß ich nicht, woher du deine Weisheiten beziehst, Quellen gibst du ja nicht an. Soll man aus deinem letzten Post schließen, dass du zu der Zeit, als Jens S. dem Christian P. alle diese Dinge erzählt haben soll, selbst auch im selben Gefängnis gesessen hast und Christian P. dir alles weitererzählt hat?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

02.03.2016 um 11:18
Ein Bericht aus der Neuen Westfälischen zu der Veranstaltung am Montag in Gütersloh, in dem auch kurz auf den Weihnachts - Doppelmord eingegangen wird:

http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/20725617_Axel-Petermann-berichtet-beim-Sparkassen-Gespraech-von-seinem-Job-als-Profiler.html

M. E. enthält er nichts Neues. Allerdings legt P. offensichtlich zwischen den Zeilen nahe, dass die Sachbeweise nicht genügend gewürdigt wurden (werden konnten?) und dem Zeugen Christian P. zu viel Gewicht beigemessen wurde.
Ich finde, das ist schwierig zu beurteilen.
Aber wie auch immer: @nichtdumm schreibt am 28.02. von einer "erneuten Revision".
Wie kommst Du darauf? Bisher kann doch davon keine Rede sein oder? Ich nehme nicht an, dass es eine erneute Revision geben wird. Ganz einfach deshalb, weil das Gericht unter Leitung von Korte die Fehler in der ersten Urteilsbegründung sicherlich vermieden und die neue Urteilsbegründung "wasserdicht" gemacht haben wird.
Viel mehr bin ich darauf gespannt, was die weitere Ermittlungsarbeit und die Arbeit der Staatsanwaltschaft erbringen wird.
Im übrigen schließe ich mich @eldec an.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

02.03.2016 um 17:14
Zitat von ligalaligala schrieb:und dem Zeugen Christian P. zu viel Gewicht beigemessen wurde.
Ich war nicht beim Prozeß, wohl aber bei der Urteilsverkündung, und mich hat schon überrascht, dass der Aussage des Christian P. derart viel Gewicht gegeben wurde. Fast die Hälfte der Begründung befasste sich mit den Gesprächen zwischen Jens S. und eben P., bzw. dessen Aussagen.

Das hatte schon was von einem Kronzeugen, in meinen Augen.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

02.03.2016 um 17:53
Ich habe auch nichts von einer zwei jährigen Planung gehört oder gelesen. Im Knast war ich auch nicht. Kann wohl nur der resozialisierte Kronzeuge gehört haben. Genau wie das angebliche Geständnis. Schon merkwürdig jemandem glauben zu schenken der mehrfach über führt wurde gelogen zu haben. Das wurde von Richter Korte bei der Urteilsverkündung mehrmals erwähnt.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

12.03.2016 um 19:45
warum soll man dem Zeugen Christian P. nicht glauben können?


Sein eigenes kriminelles Gebiet war Lug und Betrug. Er ist dort angeklagt und zu fünf Jahren verurteilt worden.
Bei guter Führung kann er mit Anrechnung der Untersuchungshaft und vorherigen Freigängen bald zur Ehefrau nach Hause. ( Hönnes war auch ein Betrüger).

Christian P. hat durch die Redseligkeit des Jens S. das vom Doppelmord gehörte als Zeuge weitergegeben und sich vereidigen lassen = Haftverlängerung um ein Jahr, wenn Christian P. hier gelogen hat. Würde man Christian P. als Zeuge eines Verkehrsunfalles auch seine Glaubwürdigkeit abzusprechen versuchen, nur weil er im selbst Kriminellen gern log und betrog?.

l In seinem eigenen Strafprozess soll er selbst doch wahrheitsgemäß gewesen sein. Hat ihm das nicht sein Staatsanwalt oder Richter bescheinigt.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 09:53
Das Urteil liegt jetzt schriftlich vor.
Hier ein Artikel der Neuen Westfälischen von heute:

http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/20750107_Brisantes-Detail-im-Urteil-zum-Doppelmord-von-Guetersloh.html


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 09:57
Hier der Text:
nw.de
Brisantes Detail im Urteil zum Doppelmord von Gütersloh
Patrick Menzel

Das schriftliche Urteil im Fall des Doppelmordes an Helgard G. und Hartmut S. liegt vor. Die Kammer sieht darin den Bekannten des Verurteilten als Drahtzieher der Tat. Was die Verteidiger sagen
Anstifter? Seit nunmehr zwei Jahren versuchen die Ermittler Josef S. eine Beteiligung an dem Verbrechen nachzuweisen. - © Raimund Vornbäumen
Anstifter? Seit nunmehr zwei Jahren versuchen die Ermittler Josef S. eine Beteiligung an dem Verbrechen nachzuweisen. | © Raimund Vornbäumen

Gütersloh. Heiligabend 2013: Eine ehemalige Ärztin, die im Esszimmer ihres eigenen Hauses mit zehn Messerstichen buchstäblich niedergemetzelt wird. Ein pensionierter Studienrat, der seiner Schwester zur Hilfe eilt und ebenfalls brutal erstochen wird. Der gewaltsame Tod von Helgard G. (74) und Hartmut S. (77) sorgte bundesweit für großes Entsetzen. Die beiden Prozesse gegen einen Bekannten der Geschwister lösten Besucheranstürme am Landgericht Bielefeld aus.

Jetzt, gut sechs Wochen nachdem die Erste große Strafkammer Jens S. (31) im Revisionsverfahren zu 13 Jahren Haft verurteilt hat, liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Auf 52 DIN A4-Seiten legt die Kammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Korte ausführlich dar, warum sie den Verler des Totschlags in zwei Fällen für schuldig hält.

Information
Ermittlungen dauern an

Noch immer läuft das Ermittlungsverfahren gegen Josef S., dem die Staatsanwaltschaft seit nunmehr zwei Jahren eine Beteiligung an der Bluttat nachzuweisen versucht – bislang aber, ohne den Anstiftungsverdacht so hieb- und stichfest belegen zu können, dass es für einen Haftbefehl gereicht hätte.

Damit kann schließlich das formale Verfahren der Revision, die S. über seine Verteidiger Sascha Haring und Carsten Ernst bereits wenige Minuten nach dem Urteilsspruch angekündigt hatte, beginnen. Und beide Anwälte rechnen sich durchaus gute Chancen für einen erneuten Erfolg vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe aus. „Die Urteilsbegründung überzeugt mich überhaupt nicht – insbesondere, weil sie komplett gegensätzlich zur Begründung des ersten Urteils ist", sagt Haring im Gespräch mit nw.de.
Häftlings-Aussagen werden neu bewertet

So basiere das zweite, noch nicht rechtskräftige Urteil zu größten Teilen auf den Aussagen des ehemaligen Mithäftlings Christian P., der sowohl im ersten wie auch im zweiten Prozess den Angeklagten mit vermeintlichem Insiderwissen zum Tatgeschehen schwer belastet hatte. Den Aussagen des verurteilten Betrügers – ihm gegenüber soll S. während der gemeinsamen Haftzeit in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede die Tat gestanden haben – hatten die Richter bei der Urteilsfindung im ersten Prozess dagegen kaum Bedeutung beigemessen. „Das, was unseren Mandanten im ersten Prozess noch entlastet hat, belastet ihn jetzt auf einmal maßgeblich", sagt Wahlverteidiger Carsten Ernst. Nicht zuletzt auch deshalb halte er das neuerliche Urteil für angreifbar, so der Jurist aus Bielefeld.

Für äußerst brisant hält Ernst vor allem einen Satz in dem Urteil, der sich auf die Begründung des Tatgeschehens bezieht und ebenfalls auf den Aussagen von Christian P. basiert: „Auf Initiative des Josef  S. fasste der Angeklagte den Plan, das Geschwisterpaar (. . .) umzubringen", heißt es auf Seite 9 der Urteilsbegründung. Nach Auffassung der Richter soll Jens S. die Tat für seinen Bekannten ausgeführt haben, weil dieser erreichen wollte, dass seine Lebensgefährtin ihre Mutter und ihren Onkel beerbt. Zudem habe Josef S. verhindern wollen, dass Hartmut S. weiteres Geld seines beträchtlichen Vermögens in eine inzwischen insolvente Gütersloher Medienfirma investiert.

Da stellt sich Carsten Ernst vor allem eine Frage: „Wenn das Gericht den Aussagen von Christian P. doch so viel Glauben schenkt, dass Jens S. von seinem Bekannten zu der Tat angestiftet wurde, warum ist dann bis heute kein Haftbefehl gegen Josef S. erlassen worden?"
Erste Gespräche in der JVA

Die beiden Anwälte haben noch gut zwei Wochen Zeit, beim Landgericht ihre Revisionsanträge zu begründen. „Jens S. wird dabei aktiv helfen und seine Ideen einfließen lassen", sagt Haring. Erste Gespräche dazu hätten bereits in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede stattgefunden. Vom Landgericht gehen die Akten an den Generalbundesanwalt, der sie nach einer Überprüfung mit einer Stellungnahme schließlich an den Bundesgerichtshof weiterleitet. Mit einer Entscheidung der obersten Richter darüber, ob der Prozess womöglich ein weiteres Mal neu aufgerollt werden muss, rechnet Carsten Ernst frühestens im Spätsommer.

Beide Anwälte hoffen darauf, dass sich die Karlsruher Richter „erneut genauso intensiv mit der Urteilsbegründung beschäftigen werden wie bei der ersten Revision". Dann, so sagen die Verteidiger, könne es folglich nur eine Entscheidung geben: Das Urteil abermals in vollem Umfang aufzuheben.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 10:11
Zitat von ligalaligala schrieb:Da stellt sich Carsten Ernst vor allem eine Frage: „Wenn das Gericht den Aussagen von Christian P. doch so viel Glauben schenkt, dass Jens S. von seinem Bekannten zu der Tat angestiftet wurde, warum ist dann bis heute kein Haftbefehl gegen Josef S. erlassen worden?"
Gute Frage, zumal auch Richter Korte in seiner Urteilsbegründung keinen Hehl daraus machte, dass er Josef S. für mindestens der Anstiftung für schuldig halte.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 14:58
Weiß jemand, ob und wo man die schriftliche Urteilsbegründung einsehen kann? Eigentlich müssten ja solche Urteile ja öffentlich sein, denn das Urteil ergeht ja "im Namen des Volkes".?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 15:05
Hier noch die Meldung, die heute Vormittag über Radio Gütersloh verbreitet wurde:

"Im Gütersloher Doppelmord rechnen die Verteidiger damit, dass das Urteil möglicherweise erneut einkassiert wird. Wie die NW berichtet, sehen die Verteidiger des zu 13 Jahren Haft verurteilten Verlers in der schriftlichen Urteilsbegründung einige Ungereimtheiten. Verteidiger Carsten Ernst hält das neue Urteil erneut für angreifbar. So steht in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe das Geschwisterpaar aus Gütersloh auf Initiative des Lebensgefährten der Tochter der getöteten Ärztin umgebracht. Der Verteidiger fragt sich, warum gegen den Lebensgefährten bis heute kein Haftbefehl erlassen wurde. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob der Gütersloher Doppelmord ein drittes Mal neu aufgerollt wird."


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 15:10
Die Frage muss man sich tatsächlich stellen, wie kann es so in der Urteilsbegründung stehen, allein jemand schuldig zu sprechen, der noch nicht mal angeklagt ist, starker Tobak wie ich finde.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 16:12
@obskur
ja, das verwundert wirklich :(
Wäre aber langsam eine Neverending-Story, wenn es einen dritten Prozess gäbe?!


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 16:32
Nur kurz zur Klarstellung: Haftbefehl ist nicht gleich Anklage. Selbst wenn noch Anklage gegen Josef S. erhoben wird, weil man hinreichenden Tatverdacht sieht, kommt dieser nicht zwingend gleich in U-Haft. Das setzte neben dringenden Tatverdacht auch einen Haftgrund z.B. Fluchtgefahr voraus. Wenn Josef sich immer noch für ein drohendes Verfahren bereithält, spricht das eher gegen Fluchtgefahr.


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