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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

8.302 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Doppelmord, Geschwister ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 16:34
Dass noch keine Anklage erhoben wurde mag daran liegen, dass zwar genug Anhaltspunkte für irgendeine Beeinflussung des Jens durch Josef vorliegen, aber die Einzelheiten zu unklar sind.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 16:55
@abgelenkt
Und wozu schreibst du das jetzt, das ist hier doch jedem klar und darum gehts auch gar nicht.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 16:55
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:aber die Einzelheiten zu unklar sind.
ja eben. Und da das alles momentan nicht beweisbar ist, ist die Bemerkung im Urteil irgendwie
merkwürdig; wie ja auch die Verteidiger des Verurteilten sagen.....


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 18:29
@ligala
Soweit mir bekannt ist, werden die Urteilsbegründungen nur den Prozeßbeteiligten ausgehändigt. Andererseits meine ich mich dunkel zu erinnern, dass @fortylicks einmal in anderem Zusammenhang eine Datenbank erwähnte, in der Urteile zu finden sind.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 18:38
Ja, diese: dazu braucht man allerdings das Aktenzeichen des Falles:

http://www.jvv.nrw.de/


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 19:35
Das Aktenzeichen der 1.Kammer zum Schwurgerichtsverfahren
gegen Jens S. ist 1Ks23/15.
Ich habe aber bisher noch nicht versucht, hier Einblick zu bekommen.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 20:37
@AnRo
Danke!

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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

29.03.2016 um 21:05
Zitat von ThorhardtThorhardt schrieb:Ihre Suche ergab 0 Treffer...
Es werden nicht alle Urteile öffentlich gemacht. Oder vielleicht in diesem Fall erst ein wenig
später?! Ist ja noch nicht so lange her...


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

30.03.2016 um 01:54
Ich persönlich fand den Auftritt der Verteidigung schon von Anfang an seltsam. Und wenn ich an all die komischen Beweisdingensanträge denke, oder an die Zeugen, die Christian P. diffamieren sollten, die Knüller-Ankündigung, dann sehe ich da keinen starken Auftritt.
Nehmen wir an, daß J.S. der Täter war (dürfte man ihn mittlerweile eigentlich als solchen bezeichnen?), dann hatten die Beiden es ja auch schwer. Aber wenn ich jetzt höre, daß der Verurteilte seine Ideen für die Revision einfließen lassen soll, dann runzelt sich meine Stirn doch arg.
Natürlich paßte der Verteidigung einiges im ersten Urteil nicht. Das Zweite ist jetzt aber doch zu gegensätzlich? Ich prophezeie große Reden, die in einem klitzekleinen Rauchwölkchen verpuffen.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

30.03.2016 um 14:59
Zitat aus der NW zur geplanten Revision:
„Jens S. wird dabei aktiv helfen und seine Ideen einfließen lassen", sagt Haring.

Na toll!!! Da dürfen wir doch alle auf seine weiteren Ideen gespannt sein.
Wäre Sibylle in der Rolle als Nebenklägerin von Schmatzi dann noch zu übertreffen?
Oder wird er jetzt endlich nach 2 Jahren Ross und Reiter benennen?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

30.03.2016 um 15:03
Das wird echt langsam großes Kino hier... er hatte die Chance auszusagen nicht genutzt, man sollte seine Ideen jetzt gar nicht mehr zulassen... aber gut erstmal abwarten, ob es überhaupt eine 3. Partie geben wird.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

31.03.2016 um 07:47
Zitat von obskurobskur schrieb:Die Frage muss man sich tatsächlich stellen, wie kann es so in der Urteilsbegründung stehen, allein jemand schuldig zu sprechen, der noch nicht mal angeklagt ist, starker Tobak wie ich finde.
Das ist vollkommen richtig. Es ist nicht nur starker Tobak, sondern zeigt ein mangelndes Rechtsverständnis zumindest des Vorsitzenden.

Derjenige den das Gericht öffentlicht beschuldigt hat, hatte keinerlei Möglichkeit in dieses Verfahren einzugreifen, weil er hier nicht Beschuldigter war. Ihm wurde daher letztendlich - trotz einem öffentlichen "Schuldspruch" - keinerlei rechtliches Gehör gewährt, das ist weder mit dem GG vereinbar noch mit dem EMRK. Das ist ein grober Verstoß auch gegen die Unschuldsvermutung.

Der Vorsitzende hätte nur bei der Urteilsverkündung sagen dürfen, dass nicht mit ausreichender Sicherheit ausschließbar war, dass jemand anders der Drahtzieher war und dass daher das Strafmaß geringer ausfällt.

Ich frage mich, wer heute alles Strafrichter und dann sogar Vorsitzender in unserem Lande werden kann.
Zitat von obskurobskur schrieb:Das wird echt langsam großes Kino hier... er hatte die Chance auszusagen nicht genutzt, man sollte seine Ideen jetzt gar nicht mehr zulassen... aber gut erstmal abwarten, ob es überhaupt eine 3. Partie geben wird.
Wenn die Urteilsbegründung auch bzgl. des Angeklagten ähnliche fundamentale Rechtsfehler enthält, wie bzgl. des bisher nicht Angeklagten, ist es durchaus möglich, dass der Revision erneut stattgegeben wird. Und ja, dann kann naturgemäß der Beschuldigte weitere Ideen in seine Verteidigung einfließen lassen, das gehört zu den Grundlagen eines Rechtssaates.

Das große Kino ist bisher deshalb entstanden, weil das erste Gericht schon nicht in der Lage war, eine vernünftige Urteilsbegründung zu schreiben, ein eindeutiger Fehler des Staates. Willst Du das dem Angeklagten anlasten und daher ihm rechtliches Gehör verwehren? Hoffentlich nicht.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

31.03.2016 um 09:08
@SCMP77
Natürlich würde ich ihm das Recht entziehen in einem 3. Prozess auszusagen. Es geht mir langsam auf den Senkel, wenn hier ständig die Gesetze runtergespult werden und keine eigene Meinung dargelegt wird. Mir ist es durchaus bewusst, dass er das Recht hat auszusagen, auch erst jetzt, jedoch entspricht das nicht meiner ganz persönlichen Meinung, die ich vertrete. Da kannst du noch so oft auf deutsches Recht pochen, mit dem gehe ich nun mal nicht in allen Fällen konform. Meiner Meinung nach hat er sich entschieden nicht auszusagen, selber Schuld, so sollte es bis zum Schluss auch bleiben. Wie gesagt das ist meine Meinung und mir ist bewusst, dass es nicht der deutschen Rechtssprechung entspricht, also bitte verschone mich, derer erneut aufzuklären. Danke


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

31.03.2016 um 10:32
@obskur
Du kannst Dir wohl nicht vorstellen, dass es Leute geben kann, deren Meinung sich zumindest in einigen Punkten mit der Gesetzeslage deckt.

Nur als Beispiel:
Angenommen es gibt eine 3. Tatsacheninstanz und es kommen dabei neue Erkenntnisse zu denen der Angeklagte bisher nie Stellung nehmen KONNTE. Würdest Du auch in diesem Fall dem Angeklagten das Wort verbieten?

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht nur im Deutschen Recht verankert sondern gehört ebenfalls zu einem fairen Verfahren dazu, ist also auch europäisches Recht. Solange das Verfahren läuft, kann er sich immer Gehör verschaffen und die Gerichte müssen es auch in ihrer Entscheidung berücksichtigen. Sanktionen, dass der Angeklagte bisher geschwiegen hat, gibt es nicht, denn es geht bei Prozessen um die WAHRHEITSFINDUNG bzgl. der vorgeworfenen Tat und nicht um die Abstrafung des Verhaltens vor Gericht oder evtl. schon während der Ermittlung. Das ist Dir hoffentlich bewusst.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

27.06.2016 um 11:22
Ein Aktueller Bericht zur Revision im Westfalenblatt;

Mo., 27.06.2016
Doppelmord: Bald entscheiden die Bundesrichter über die Revision
Neuer Prozess wäre ein Novum
Gütersloh (WB). Ein Geschwisterpaar, das grausam stirbt. Ein Tatverdächtiger, der alles leugnet. Ein Staatsanwalt, der um die Wahrheit ringt. Zweieinhalb Jahre nach dem Weihnachts-Doppelmord in Gütersloh ist der Fall immer noch nicht abgeschlossen. Zwei Prozesse, zwei Verurteilungen, zwei Revisionsanträge. Über den letzten entscheidet in den nächsten Tagen der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Von Wolfgang Wotke
Strafverteidiger Sascha Haring ist optimistisch, dass die erneute Revision im Gütersloher Doppelmordfall Erfolg haben wird. Sein Mandant Jens Sch., der zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, sei sehr engagiert und prüfe jeden Schriftverkehr.
Strafverteidiger Sascha Haring ist optimistisch, dass die erneute Revision im Gütersloher Doppelmordfall Erfolg haben wird. Sein Mandant Jens Sch., der zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, sei sehr engagiert und prüfe jeden Schriftverkehr. Foto: Wolfgang Wotke
Strafverteidiger Sascha Haring ist zuversichtlich. Zwar habe die Bundesanwaltschaft hinsichtlich des neuen Revisionsantrages kürzlich keine Verfahrensfehler erkennen können, doch das sei nach der ersten Eingabe auch so gewesen. Auf 30 Seiten habe er und sein Kollege, Dr. Carsten Ernst, begründet, warum auch das zweite Urteil gegen den 30-jährigen Jens Sch. aus Verl (13 Jahre Gefängnis) anzufechten ist.
»90 Prozent unserer Argumentation befasst sich mit den belastenden Aussagen des Mithäftlings unseres Mandanten. Im ersten Prozess glaubte das Gericht ihm nicht, weil er als Betrüger in einem anderen Verfahren überführt worden war, im zweiten schon. Wie kann das angehen?«, fragt der Anwalt.
Novum in Rechtssprechung
Sollte der BGH das Urteil erneut wegen mangelnder Beweisführung aufheben, wäre das ein Novum. »Das hat es bislang noch nicht gegeben.« Dann würde ein neues Verfahren vor einem anderen Gericht stattfinden, jedoch nicht in Bielefeld. »Wir haben im Vorfeld das Landgericht Dortmund beantragt«, verrät Sascha Haring.
Dem widerspricht der Bielefelder Staatsanwalt Christoph Mackel: »In der Regel entscheiden die Richter des BGH ganz allein, an welche Kammer ein neues Verfahren verwiesen wird, vorschlagen kann man da gar nichts. Sollte das dann so sein, gibt es auch einen neuen Vertreter der Anklage.«
Mackel lässt nicht locker
Josef S. (52) steht immer noch im Visier der Justiz.
Josef S. (52) steht immer noch im Visier der Justiz. Foto: Woldgang Wotke
Christoph Mackel lässt jedenfalls nicht locker. Er will die ganze Wahrheit. Er will aufdecken, was wirklich an Heiligabend 2013 in der Villa an der Badstraße geschehen ist. Und vor allem warum? Er ist nach wie vor davon überzeugt, dass der gelernte Klempner Jens Sch. der Mann ist, der damals die pensionierte Ärztin Dr. Helgard G. (74) und ihren Bruder Hartmut S. (77) brutal erstochen hat. Er glaubt, dass der Verurteilte allein gehandelt hat, jedoch angestiftet worden ist.
Deshalb will er das Ermittlungsverfahren gegen Josef S., dem Freund von Jens Sch. und Lebensgefährten von Tochter Sibylle der getöteten Medizinerin, derzeit nicht einstellen. Die Fahnder vermuten, dass der 52-jährige, ehemalige Masseur eine bedeutende, wenn nicht sogar maßgebliche Rolle in diesem Verbrechen spielt. So steht es auch in der letzten Urteilsbegründung.
Mysteriöses Verhalten der Personen
Mysteriös ist dieser Doppelmord wohl kaum. Aber die Umstände, nämlich das Verhalten des mutmaßlichen Täters und die ins Visier der Kripo geratenen Personen vor als auch nach der Tat, sind schon seltsam: Jens Sch. kappt sein bisheriges Leben, verkauft sein Auto und sein Fahrrad, legt einen Erdbunker mit Geld an und erzählt im Gericht wirre Geschichten.
Erst im zweiten Prozess tritt die Tochter von Dr. Helgard G. plötzlich als Nebenklägerin auf, ihr Partner Josef S. besucht nicht einen einzigen Verhandlungstag. Darüber hinaus, so berichten es Zeugen, werde eine sehr ausgeprägte Grabpflege betrieben. Als der bekannte Profiler Axel Petermann Anfang Juni in Verl seine Lesung beendet hatte, soll Sibylle G. ihn danach abgefangen haben, um mit ihm zu reden. Über den Gesprächsinhalt ist nichts bekannt.

http://m.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/2429824-Doppelmord-Bald-entscheiden-die-Bundesrichter-ueber-die-Revision-Neuer-Prozess-waere-ein-Novum


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

03.07.2016 um 11:28
Die RA s des Jens.S. träumen von einem neuen Ermittlungsstaatsanwalt und dem gewünschten Landgericht in Dortmund. RA s Revisionsbegründung ist die gegensätzliche Bewertung des Zeugen Christian P. und dessen Aussagen als Verurteilungsgrund.

Ganz davon abgesehen, das jeder Richter und jede Strafkammer voneinander unabhängig sind und somit auch ihre Bewertungen unabhängig treffen können:
den Zeugen Christian P. gab es doch schon im 1.Strafprozess.

Da hätte ich aber auch eine Traumvorstellung , die das BGH nach den Vorstellungen der RA s von Jens S. treffen könnte:

Der BGH erkennt auch die 2. Revision an, hebt das 2.Urteil und rückwirkend auch das 1.Urteil auf. Urteilt eine neue Staatsanwaltschaft , die auf Mord wegen Heimtücke erruieren und anklagen muß.
An einem Heilig Abend sich ermorden zu lassen, kann nur passieren, weil Menschenseelen an solchem Tag arg- und wehrlos sind.

13 und 14 Jahre Bestrafung für so einen brutalen Mord sind einfach lachhaft.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

08.08.2016 um 17:34
Es gibt Neuigkeiten, Karlsruhe hat die Revision abgelehnt, Jens S muss für 13 Jahre ins Gefängnis.

http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/20879816_Doppelmord-von-Guetersloh-Revision-verworfen.html
Die Verteidiger von S., die Rechtsanwälte Dr. Carsten Ernst und Sascha Haring, legten daraufhin erneut Revision beim BGH ein. Sie hielten das Urteil für angreifbar, weil es ihrer Auffassung nach maßgeblich auf der Aussage eines nicht unumstrittenen Zeugen fußt. Der BGH konnte bei einer Überprüfung des Urteils allerdings keine Fehler erkennen.



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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

08.08.2016 um 18:42
@Zitronella
Danke für das Einstellen dieser dieser neuen Nachricht. Ich hatte mit einem solchen Ausgang gerechnet.
Besonders interessant fand ich die Aussage des Staatsanwalts Mackel:
. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil könnte jedoch neue Bewegung in die Ermittlungen kommen. „Nachdem das Urteil gegen Jens S. rechtskräftig geworden ist, kann dieser als Zeuge vernommen werden", erklärte Staatsanwalt Christoph Mackel gestern auf Anfrage.Tex
Das bezieht sich auf den immer noch tatverdächtigen Lebensgefährten der Tochter Josef S. Vielleicht kommt ja doch noch einmal Bewegung in den Fall.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

08.08.2016 um 18:59
@ligala
Gerne, bin zufällig drüber gestolpert.

Ja, Mackel forciert ja nach wie vor den Nachweis einer Beteiligung von Josef S., anscheinend deutet einiges für ihn darauf hin. Anders kann ich mir die "Hartnäckigkeit" diesbezüglich nicht erklären.

Aber:
Das Urteil gegen Jens S ist rechtskräftig und wird bereits vollstreckt.
Heißt, für ihn würde sich diesbezüglich nichts ändern, auch wenn er jetzt eine eventuelle Beteiligung zugibt. Mit einer Aussage in dieser Richtung hätte er vor dem ersten Urteil eventuell noch "eingreifen" können, was sein persönliches Strafmaß angeht.
Jetzt steht "nur" noch eine weitere Verurteilung unabhängig davon im Raum.

Oder mache ich einen Denkfehler?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

08.08.2016 um 19:17
Eine Beteiligung vom LG der Tochter hat das Gericht ja nicht grundlos in die Begründung geschrieben. Für mich als unbedarften Prozeßbeobachter (bei der Urteilsverkündung) gibt es hierfür auch gute Gründe. Sie liegen allein im finanziellen Bereich, wie sie das Gericht ja auch mehrfach an dem Tag benannt hat.

Wenn jetzt, da Jens S. tatsächlich nichts Schlimmeres mehr passieren kann, da das Urteil rechtskräftig ist, dieser ans Reden kommt und seinen möglichen Anstifter ans Messer liefert, wäre er "fein raus". Ihm droht keine Anklage wegen Mordes. Dem LG aber sehr wohl. Anstiftung ist schließlich ebenso strafbar. Oder habe ich auch einen Denkfehler?


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