Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
15.03.2017 um 18:00
Lieber "Mahoni", deine Kritikpunkte können nicht unwidersprochen bleiben; sie nehmen auch keinen Bezug auf geschilderte Sachverhalte, für deine Ansichten lieferst du auch keine eigenen "Beweise".
Es bleibt dir natürlich unbenommen, das Verhalten der Richterin als angemessen zu empfinden.Dass es während der Prozesse übermäßige "Tuscheleien, Gelache und Störereien" gegeben habe, habe ich so nicht erlebt. Leichte Unruhe trat eigentlich nur dann auf, wenn die Richterin, wie vielfach passiert, die Prozessbeteiligten nicht nachhaltig darauf hinwies, deutlich ins Mikrofon zu sprechen, wodurch dann vieles im Zuhörerteil des großen Saals nicht zu verstehen war.
Der einzige wesentliche "disziplinarische" Zwischenfall in der Zuhörerschaft war eigentlich der Auftritt der S. G., die im 2. Termin unerlaubt den voll besetzten Saal betrat und über mehrere Bänke hinwegstieg, um in die Nähe des sie heranwinkenden D. Komorowski (Fa. Medienpool!) zu gelangen. Zur Erinnerung: es handelt sich um denselben D. Komorowski, den S.G. später als Nebenklägerin als "Täter" präsentieren wollte. Der genannte Vorgang wurde vom Gericht nicht bemerkt und erst später von der Richterin gerügt.
Ich hätte mir auch anstatt der Beschimpfung des Publikums lieber eine Rüge des Gerichts gewünscht, als der Angeklagte Jens S. breit grinsend und stolz zugestand, dass er den Begriff "Der Güthenker von der Blutbadstraße" geprägt habe.
Auch der spätere Hinweis des Zeugen Preisler, dass es von Jens S. im Kreis der Schwerverbrecher ein weiteres Bonmot in Anlehnung an die TV Sendung "Schlag den Raab" (Stich..) gegeben haben soll, wurde vom Gericht mit Gelassenheit entgegen genommen.
Ich habe meine Ausführungen deutlich als meine Ansicht tituliert. So sind deine vielen rhetorischen Fragen ( Woher weißt du...? Wie kannst du..?) , die du auch noch selbst beantwortest, relativ wertlos. Ich habe lediglich einige Fakten vorgetragen (und es gibt noch viele andere), die zumindest eine Planung nahelegen. Mir ist im gesamten Verlauf nichts bekannt geworden, was nicht für eine geplante Tat spricht (keine Einbruchspuren, keine Kampfspuren etc. etc.).
Deine letzte Passage, in der du die vermeintliche Ermittlungspanne verneinst, ist sehr schwer verträglich.
Da der ganze Plan natürlich darauf fußte, dass die direkten Nutznießer dieser Tat nicht in Erscheinung treten, war das Alibi für Jo. S. und S.G. natürlich das" Herzstück" dieser Aktion. Man ist schlichtweg darauf hereingefallen. Wie in allen anderen Lebensbereichen soll es auch im Ermittlungsbereich Fehler geben!
In der Presse war zu lesen, dass S. G. am 2. Weihnachtstag mehrere Stunden lang in Verl als Zeugin verhört worden sei. Später habe sich herausgestellt, dass sich Jens S. im gleichen Zeitraum im Nebenzimmer aufgehalten habe.
In der Phase der völligen Ratlosigkeit zwischen dem 25. 12.13 und Ende Januar 2014 (bezüglich der Täterschaft) hätte man schon die Nutznießerin der 2 Vermögen schon ein wenig unter die Lupe nehmen können. Gegen wen sonst will man denn in der ersten Phase überhaupt irgendwelche Ermittlungen aufnehmen, wenn es anfangs keine brauchbaren Hinweise und Spuren gab? Man wäre sofort auf die enge Verbindung des Verler Paares gekommen, da es nach der Tat noch viele Kontakte zu Jens S. gegeben hat wie sich später herausstellte und was natürlich von Jens S. fast verneint wurde. Auch die sehr wichtigen Kommunikationsdaten zwischen Jo. S. und Jens S., insbesondere die angebliche Mail des Jo. S. an Jens S. am Nachmittag des 1. Weihnachtstages ohne Nennung des zwischenzeitlichen Geschehens in der Badstraße, sind dadurch offensichtlich verloren gegangen. Viele möglichen Beweisstücke für eine denkbare Urheberschaft der S. G. und ihres LG waren somit später nicht mehr zu erhalten, als man dann (endlich) erst nach der Verhaftung des Jens S. das Verler Paar ins Visier nahm.
Du kannst in diesem Zusammenhang mit deinem "juristischem Hintergrundwissen" (klingt sehr geheimnisvoll) vielleicht erklären, warum sich Jens S. allein bei den alten Leuten Heiligabend mit einer Flassche Wein "bedanken" wollte, obwohl ohnehin ein Treffen mit ihm, den Ermordeten und dem Verler Paar am 2. Weihnachtstag in Verl fest verabredet war!
Die gehäuften Besuche des Jens S. mit dem Verler Paar in der Badstraße Ende 2013 waren für dich wahrscheinlich auch nicht auffällig: so war einmal ein Paket abzuholen, dann auch Abfuhr von Schrott, auch erfolgten Ende 2013 noch geopathologische Untersuchungen des Jens S. in der Badstraße; besonders rührend war der Bericht über ein Treffen der S. G. in Begleitung des Jens S., als Helgard Güthenke den beiden, ebenfalls Ende 2013, einige Gläser Apfelmus schenkte.
Im gleichen "Zeitfenster" (Nov. 2013) suchte Jens S. seinen alten Vermieter in Höxter auf und bat ihn um 7000€, um seine (von Josef S. diagnostizierte!) Erkrankung in den USA für 30 000 € behandeln zu lassen, 23 000 € habe er selbst. Vom Gericht wurde diese Aktion nicht näher hinterfragt. Ich überlasse es deiner Phantasie, was möglicherweise mit diesem Geld geplant war, falls er es erhalten hätte.
Gibt es überhaupt jemanden in diesem Forum, der sich vorstellen kann, dass der beste Freund der Familie ("Schwatzi") ohne das Wissen und ohne die Billigung seiner besten Freundin deren Mutter und deren Onkel sowie einen Hund grausamst ermordet???? (denn das ist ja das Ergebnis dieser Prozesse).
Zum heutigen Abschluss möchte ich noch einmal die Telefonaktion der S. G. Heiligabend beleuchten, was auch im Prozess gar nicht zum Tragen kam:
S. G. hat ihre Mutter zwischen 21.30 h und 22.00 h mehrfach erfolglos angerufen und ihr dann letztlich auf das Alibifon gesprochen, sie möge bitte nicht mehr zurückrufen. Dieses erscheint auf den ersten Blick völlig abwegig, da man sich ja angeblich Sorgen gemacht habe wegen der Nichtbeantwortung der vorherigen Anrufe.
Was hätte also näher gelegen, als bei tatsächlicher Sorge doch einen Rückruf der Mutter abzuwarten, Krankenhäuser anzurufen oder kurz zur Badstraße zu fahren??
Die Erklärung für das an sich paradoxe Verhalten der Tochter ist jedoch sehr einfach:
Die Anwesenheit der Schwester des Jo. S. in der Verler Wohnung am Heiligabend hatte eine reine Alibifunktion.
Der uneingeweihten Schwester wäre es natürlich aufgefallen, wenn sich die Mutter nicht mehr gemeldet hätte, falls man ihr, wie normalerweise üblich, auf das Alibifon gesprochen hätte, sich in jedem Fall noch zu melden.
So mussten S. G. und Jo. S. der Schwester keine Erklärung dafür abgeben, warum sich die Mutter dann tatsächlich nicht mehr meldete. S. G. und Jo. S. wussten ja durch die nicht beantworteten Anrufe, dass sich die Mutter nicht mehr melden konnte..
Dass man seine Mutter Heiligabend gegen 21.30h anruft, ist natürlich ebenso sonderbar wie das Verhalten am 1, Weihnachtstag, als man in Verl erst bis zum Mittag abwartet, dann erst die Nachbarin in der Badstraße anruft, obwohl man sich bis in die Nacht des Vortages Sorgen gemacht haben will, um dann gegen 12 h in die Badstraße zu fahren, wobei die Abfahrtszeiten aus Verl von den Verlern unterschiedlich angegeben wurden, um der offiziell festgehaltenen Notrufzeit von 13 h zu entsprechen. Dass vorher am Morgen des 1. Weihnachtstages noch Zeit für einen Gottesdienstbesuch des Jo. S. mit Jens S. und auch für einen ausgedehnter Spaziergang des Verler Paares war, bevor man sich wieder der Sorge um die Mutter zuwandte, wurde ja wenigstens im Prozess erwähnt
Das soll´s für heute gewesen sein.