@emem ich analysiere hier nichts. Bin doch kein Analytiker. Ich schreibe meine Meinung auf.
Es wäre denkbar, dass der Zeuge P. etwas durch den RA H. erfahren hat. Da steckt kein Auftraggeber dahinter. Es ist eher so, dass der RA H. dem P. etwas schuldet.
1. Der P. ist trotz seiner umfassenden Lebensbeichte und der Belastung seiner Komplitzen ( auch in Fällen ohne seine Beteiligung ) nicht auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem das Urteil verkündet wurde und ggf. sogar auf Rechtsmittel verzichtet wurde. Deshalb war sogar der RA H. aufgebracht und hat im Gerichtssaal herumgebrüllt. Der Haftbefehl wurde nicht aufgehoben, es ging von derr U-Haft direkt zum Strafantritt. Nur durch die Aussage, konnte er die Staatsanwaltschaft dazu bringen, ihn für einige Monate aus der Haft zu entlassen.
2. Der P. hat dem RA H. zahlreiche Mandanten und somit Geld verschafft. Ich glaube kaum, dass der RA H. der P. dafür bezahlt hat.
Wer weiß, der P. soll ja im Knast mit Handys gedealt haben. Wer weiß, woher er die hatte?
Es gibt Rechtsanwälte und Linksanwälte. Ich würde mich nicht von RA H. vertreten lassen.
@ligala Wenn der Staatsanwalt jetzt einen Haftbefehl gegen den Josef S. beantragt, weil Richter Korte in der Urteilsbegründung festgestellt hat, dass Jens S. die Tat initiiert durch Josef S. begangen hat, dann wäre das ziemlich heftig. Weil das Gericht dann durch die Beweisaufnahme basierend auf der Aussage des Zeugen P. per Urteil eine Tatsache geschaffen hätte, die als Beweis gegen den Josef S. angewandt werden kann. Josef S. wäre folglich der Anstifter und würde wegen Anstiftung zum Todschlag angeklagt und genauso bestraft wie der Angeklagte Jens S.