@muscaria schrieb:
Juristisches Basiswissen, das Usern, die in der Rubrik Kriminalfälle regelmäßig mitlesen, doch bekannt sein dürfte. Wurde hier ja auch bereits vielfach thematisiert.
Niemand hat etwas Gegenteiliges behauptet.
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In diesem Falle, bitte ich um Nachsicht, da ich deinen Kommentar auf den ich mich bezog, offenbar falsch verstanden habe.
@soisser Der Angeklagte hat sich ja in einem Schreiben seines Anwaltes zum Ablauf des 24.Dezember geäußert. Er habe die Getöteten nach der Mittagsstunde besucht. Als er sie verließ, waren die Ärztin und ihr Bruder wohlauf. Den frühen Abend, habe er dann an seinem Computer verbracht und einen Film aus der Harry-Potter Reihe angeschaut. Während seiner abendlichen Aktivitäten, muss dann nach Darstellung der Staatsanwaltschaft, die Tat ihren Lauf genommen haben.
Der Angeklagte ist aber in der prekären Lage, diese Darstellung, nicht durch Zeugen untermauern zu können. Es gibt niemanden der sah, wie er zur Mittagszeit in die Villa kam und sie wieder verließ. Auch wenn es diese Zeugen gäbe, wäre er aber immer noch nicht aus dem Schneider. Dann bestände weiterhin, die Möglichkeit das er die Getöteten am Abend erneut aufgesucht hätte.
Auch der Ablauf des Abends, beruht nur auf seiner Darstellung.
Die Ankläger können ihre Version des Tatablaufes aber auch nicht mit Zeugenaussagen belegen. Auch am Abend, sah niemand den Angeklagten kommen und wieder gehen.
Durch dieses "Patt", entsteht meiner Meinung nach die Taktik des Anwaltes, seinen Mandanten im Prozess, zum Ablauf des Tattages schweigen zu lassen.
Vom Bauchgefühl her meine ich, dass die Staatsanwaltschaft, mit ihrer bisher dargelegten Indizienkette nach Punkten vorne liegt, wenn man mir gestattet das mal so "salopp" sportlich auszudrücken.
Die Verteidigung muss in den noch bevorstehenden Verhandlungstagen, noch den ein oder anderen "Wirkungstreffer" landen, um das Verfahren noch im Sinne ihres Mandanten beenden zu können.