blutfeder schrieb:ich weis nicht wie es genau aussieht aber wenn dann war es fahrlässige tötung in 4 fällen
ich weis nicht ob die strafe kumulativ ist
dann wären es wenn wir von deinem richtwert ausgerehen 32 monate was 2 jahre 8 monate
Es ist nicht "mein Richtwert", sondern gängige Rechtsprechung
Zusammengezählt wird hier wohl auch nicht, denn es ist ja ein Vorgang und bestraft wird ja nicht der "Erfolg" sondern die Absicht.
Bei einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr ist es ja nicht Absicht jemanden zu töten, sondern die Absicht fahrlässig zu sein - also mit unangepasster Geschwindigkeit zu fahren, sich z.B. vom Handy ablenken lassen ......
Auch hier muss man sich immer wieder fragen, inwieweit war die Fahrlässigkeit vom Täter erkennbar.
Ein Beispiel: Man darf nur so schnell fahren, dass man innerhalb der einsehbaren Strecke anhalten kann (§3 StVO).
Das kann man aber nur schätzen und das sind beim Fahren mit Abblendlicht max. 70 km/h. Jetzt kommt auf der Landstraße ein Fahrzeug entgegen und man muss abblenden - und plötzlich taucht in 40 m Entfernung (~ Sichtweite im Abblendlicht) ein dunkel gekleideter Fußgänger auf der Fahrbahn auf, den man auch im Licht des Entgegenkommenden nicht gesehen hat, weil der ja auch abgeblendet hatte. Wenn man 100 km/h fährt, erwischt man den Fußgänger noch mit ca. 80 km/h.
Frage: wer bremst auf 70 km/h runter, wenn er auf der Landstraße abblenden muss?