Hier der ausführliche Bericht zum 3. Prozesstag am 18.7.14 um 9.30 Uhr unter Verweis auf meine drei Berichte, bitte zurückscrollen und suchen unter @spur111213.
Dieser Bericht ist nur für das Forum hier gedacht, darf nicht kopiert oder weitergeleitet werden (Urheberrecht). Ich bitte das zu beachten. Danke.
Dank an
@cercarei und
@oceanghost, die auch aus dem Prozess berichtet haben und sicher noch Einiges mitteilen werden. Es ist immer gut, wenn Mehrere zuhören, man überhört leicht etwas. Die Mikroanlage im Saal ist gut, aber man hört trotzdem nicht viel. Der Richter ermahnt die Zeugen, sie sollen näher zum Mikro aber er selbst hält sich nicht dran. So kriegt man oft nur Fragmente mit.
Im Mittelpunkt standen vier Zeugen, die am Tatort vorbeikamen. Zwei Zeugen fuhren als Fahrer oder Beifahrerin am Tatort vorbei, sahen an der Kreuzung K37/L381 eine Person stehen, etwa 25 Meter vom Audi entfernt. Der Mann hatte etwas Leuchtendes in der Hand, hielt es vor seinen Körper. Es kann ein Handy gewesen sein. Die Zeugen haben es aber nicht gesehen, was es war. Die Person konnte in der Nacht in den Scheinwerferkegel, beim Einbiegen in die K 37, nichtg erkannt werdeen. Zeuge H. beschrieb sie als eher männlich mit braunem Sakko und dunkler Hose. Eher ein Mann. Die Zeugin beschrieb die Person als "kräftig, sportlich, schlank". Beide Zeugen, ein Mann und eine Frau, sahen eine Person neben dem Audi zur Böschung hin liegen, "die war wie tot". Beide Zeugen sahen am Boden neben dem Opfer den Schein einer dort liegenden Taschenlampe. Die Zeugen in den Autos fuhren weiter, dachten wohl, die Person an der Kreuzung kümmert sich schon darum. Zuhause in Büttgen angekommen, hörten sie schon die Blaulichter-Hörner, dachten, da liefe schon alles an. Beide wollen aber dennoch Polizei und Feuerwehr gerufen haben. Die Zeugen sahen kein zweites Auto.
Zwei weitere Zeugen kamen am Tatort vorbei, als sie dort an dem Audi zwei im Abstand von etwa 2 Metern zueinander Personen sahen und den Schein einer Taschenlampe. Die zwei Personen standen "ruhig" da, erschienen sportlicher Figur. Das soll vor 22 Uhr gewesen sein. Die Zeugen fuhren weiter.
Der Richter möchte den Tatortbericht verlesen. Der Nebenkläger (Anwalt der Famlie D.) wendet ein, dass es besser sei, dies zu tun, wenn der Sachverständige da ist, um die Reaktionen des Angeklagten zu sehen. Der Richter verliest trotzdem ohne die dazugehörigen Fotos öffentlich zu zeigen (im Saal sind zwei große Leinwände, auf denen Fotos und Zeichnungen gezeigt werden können).
Die Mutter des D. weint bitterlich, verlässt den Saal mit einer Begleiterin. Der Vater D. bleibt.
Im Tatortbericht wird beschrieben, was vorgefunden wurde. Ein Toter auf der linken Körperseite liegend die Beine verschränkt. Unter ihm soll seine Uhr gelegen haben (nicht richtig gehört).
Eine leuchtende Taschenampe lag am Boden. Der Hinterkopf war zertrümmert, Risse in der Schädeldecke. Eine Gerichtsmedizinerin stellt vor Ort klar: keine Schußverletzung, eine Schlagverletzung. D. hatte ein Schlüsselbund in der Hosentasche. Das Auto soll verschlossen gewesen sein. Es gab Blutflecken und Blutspritzer am Auto , auf der Motorhaube, neben dem Auto auf der Straße (Asphalt, als dem Liegeort des Toten gegenüber).
Einer der Zeugen erklärte, er habe Bilder des Tatorts (mit der Leiche) anderntags in einer Zeitung gesehen. Es war so, wie er der Zeuge auch vor Ort gesehen haben will.
Folgerungen:
Die Person, die an der Kreuzung stand, 25 Meter weg vom Audi, kann der Täter gewesen sein. Die zwei Zeugen, die vorbeifuhren und nicht angehalten haben, hätten den Täter sehen und identifizieren können, so aber fuhren sie weiter und verschwanden in der Nacht.
Unbegreiflich! Wo aber stand der Wagen des Täters, wenn alle vier Zeugen nur den Audi gesehen haben? Da gibt es nur eine denkbare Lösung: der Wagen des Täters stand gegenüber der Einfahrt von der L 381 in die K 37 auf einer kleinen Nebenstraße, außerhalb der Kreuzung. Dort ist nur eine funzelige Laterne. Die Tatzeit muss zwischen kurz vor 22.00 (zwei Zeugen sahen zwei Personen) und 22.10 Uhr (zwei Zeugen sahen nur eine Person am Boden und eine an der Kreuzung stehen) gewesen sein.
Die gefundene Taschenlampe scheidet als Tatwerkzeug aus. Sie soll keine Blutanhaftungen gehabt haben. Fingerabdrücke? Nicht bekannt, aber unerheblich, weil ohne Beweiswert. Man könnte allenfalls sagen, der Täter habe sie in der Hand gehabt. Interessant ist allenfalls noch die Frage, wem die Lampe gehörte und wie sie an den Tatort kam.
Die Aussagen dieser Zeugen (eine fünfte Zeugin kam nur um Zeugengeld zu holen, hat aber nichts gesehen) sind wichtig für die vermutliche Tatzeit, haben keinen G. belastenden Beweiswert.
Der Angeklagte saß da in seinem dunklen Sakko und weißem Hemd neben seinem Anwalt und gab keine Regung von sich. Neigte das Gesicht weg, als die Eltern D. von gegenüber ihn ansahen. Keine Emotion, keine Gefühlswahrnehmung, ich sage ein kaltblütiger Angeklagter.
Gegenüber die bedauernswerten Eltern, deren Leid und Verzweiflung unbeschreiblich scheint. Die Augen der Mutter voller Tränen, beherrscht, aber depressiv. Da sitzt doch gegenüber einer, der mal zur Familie gehörte, dem man Vertrauen schenkte.Und jetzt der Mörder ihres geliebten Sohnes? Ein unfassbare Tragödie, ein menschliches Drama, das niemand wiedergeben kann.
Ich erinnere: Die Mutter schrie am ersten Prozesstag dem Angeklagten zu: "Ulf, warum hast Du das getan?" Der Angeklagte bekam einen hochroten Kopf, senkte ihn und sagte kein Wort. Und er schrieb den Eltern aus dem Knast einen Brief: "Vergesst den Daniel, es geht doch jetzt ums uns." Und die Eltern glaubten anfangs noch dem G., wollten ihm soger einen Anwalt stellen, bis sie erkannten, dass er doch der Mörder ihres Sohnes sein könnte.
Erschütternd bleibt für mich heute, dass da zwei Zeugen vorbeifahren und nicht anhalten. Das Opfer mag ja tot gewesen sein, man weiß es nicht. Aber Anhalten wäre doch Menschenpflicht gewesen, zumal man ja nicht allein war. da waren Beifahrer und Beifahreinnen in den Autos. Und der Mann ander Kreuzung, er hätte erannt werden können und vielleicht hätten sie ja auch seinen Wagen gesehen.....
Der Vater war erschüttert davon, dass Zeugen vorbeifuhren, einen Leblosen sahen und nicht anhielten. "Man wird nie erfahren, wie dieses Schwein meinen Sohn dahingelockt hat, sicher hat er eine Paniklage vorgetäuscht, um ihn dahinzukriegen. Panik kann er gut. Er ist ein notorischer Lügner und Schauspieler." Der Vater weint. Aber ist ist tapfer. "Wir kommen hier hin, weil wir das unserem Sohn schuldig sind. Darum tuen wir uns das an."
Gegen 13 Uhr kamen noch zwei weitere "Zeugen" deren Aussage aber nicht von Bedeutung sein soll. Wenn nicht, werde ich nachberichten.
Der nächste Prozesstag ist übernächste Woche.