@KBEE Sorry, dass ich mich mit dem Wort vertippt habe.
;) Ein Affekt- Totschlag, besser?
:)Was aber in diesem Fall bestimmt mit der besonderen Schwere der Schuld angesehen würde, wenn man den Täter finden würde, sofern er eigentlich nur ein Autodieb wäre.
Man zieht also mit einem Kumpel los, um schicke Autos zu klauen, indem man solche mit einem Trick zum anhalten bringt. Eigentlich möchte man denjenigen nur für den Moment ausschalten, um an das Auto zu kommen.
Hier kommt es aufgrund von Daniels evtl.Charakter zum Streit / Schlägerei, wobei die Gesichtsverletzungen entstehen könnten. Man schlägt ein / zwei Mal richtig ordentlich mit dem Wagenheber auf den Kopf und schon ist das Unglück geschehen, auch wenn man es eigentlich so gar nicht wollte. Es nur auf ein Auto abgesehen hat.
Da man aber einen Menschen getötet hat, würde das gestohlene Auto- sofern ich es mitnehme - evtl. auf mich zurückzuführen sein wenn es der Teufel so will. So würde es nicht nur ein Diebstahl sein, mit anschließender Bestrafung, sondern auch noch Totschlag mit besonderer Schwere der Schuld.
Also verzichtet man lieber auf das Auto und macht sich schnellstens vom Acker.
Auf gut Deutsch geschrieben.