littlefoot62 schrieb:Denn wer verleiht schon sein Handy?
Heutzutage mit Smartphone die gerne mal 1500€+ kosten und enorm viele höchst Persönliche Daten enthalten? Niemand wirklich.
Damals , Mai 2007 (!) , hingegen existierten keine Smartphones.
Es existierten gerade die schiebe Handys , auch S/W Handys waren noch verbreitet.
Persönliche daten waren zu 99,9% nicht auf einem Handy und die Kameraqualität war eher Pixelmatsch als dass was erkennbar war.
Whatsapp & co waren nicht existient.
Ja 2007 war es alles andere als unnormal auch mal Tagesweise ein Handy einem bekannten zu geben.
Erinne mich gut daran wie ein Schulkamerad mir seines mitgab damit ich mir über BT 2 Lieder schicken konnte. Das dauerte gerne mal ein paar Stunden.
littlefoot62 schrieb:Die Chats, die Christian B. unter dem Benutzernamen "Wahnsinn-der-Holger" geführt hat, deuten auch auf den Wunsch hin, Kinder zu entführen, um sie sexuell zu "benutzen" und dann die Beweise zu vernichten, wobei es vermutlich auch um die Bereitschaft geht, lebende Beweise - nämlich das Kind selbst - zu töten und dann die Leiche zu beseitigen.
Ja auch ich finde es abartig, ABER: Wenn du mal in entsprechende Szene Foren schaust - nein nix Darknet, wir sprechen über Clearweb völlig egal ob Fraud, Carding, RL Crime o.Ä. , URL´s werde ich hier nicht nennen - dann wirst du sehr sehr schnell feststellen das ein großteil dort einfach nur am Labern und Trollen ist.
Nur weil du "getrashtalked" wird, heißt das noch lange nicht das es um Wünsche geht.
Das selbe gilt für Gestalten die sagen das sie mit Carding 25k daylie machen & ein paar Blaue kaltstellen möchten.
Dem eine dermaßen hohe bedeutung beizumessen führt zu nix.
littlefoot62 schrieb:Welcher Staatsanwalt würde sich so weit aus dem Fenster lehnen, wenn es da nicht noch zusätzliche Indizien gäbe?
Jemand der sich zu Anfang etwas zu sicher mit seiner These war, und der aufgrund seiner Öffentlichen behauptungen mit Blick auf seine eigene Reputation nicht so einfach zurückrudern kann.
littlefoot62 schrieb:Und es besteht nun mal keine Verpflichtung, uns mehr zu erzählen.
Das ist zwar Wörtlich genommen korrekt, jedoch besteht durchaus die Gesetzliche Verpflichtung der Anklageerhebung für den Staatsanwalt. Und dieser kommt er hier - und das ist unumstößlich - NICHT nach!
Somit verstößt der gute Staatsanwalt entweder gegen geltendes Recht & seinen Eid ODER er hat nicht die Beweise von denen er seid Jahren spricht.
Beides ist nicht gerade Optimal.
Der zitierte Beitrag von FadingScreams wurde gelöscht. Begründung: Wie eben.
Dann hoffen wir mal aufrichtig das im Gericht ausschließlich Menschen sitzen welche den Prozess als solchen betrachten und nach geltendem Recht entscheiden, und nicht nach Bauchgefühl einer Persönlichen Abneigung heraus....
Grundrechte gelten für jeden Bürger.