Ahmose schrieb:Na ja, Post beschlagnahmen darf die StA nur, wenn direkt Gefahr im Verzug ist. Ansonsten müsste das ein Gericht anordnen. Und auch nur, wenn die Post in Zusammenhang mit den Ermittlungen steht. Einfach so Abschriften anfertigen darf die StA nicht. Auch die Öffnung einer beschlagnahmten Postsendung müsste ein Gericht anordnen, solange sie diese Befugnis nicht an die StA abgetreten hat. Aber davon ist hier nichts bekannt geworden.
Wer sagt denn was von "Beschlagnahmung"? Bitte mal die Brille aufsetzen. Davon ist nie die Rede gewesen.
Was hat denn die Journalistin in der Dokumentation gesagt? Ihre Erkenntnisse hat sie der StA mitgeteilt. Diese/ StA Wolters hat sich dafür bei SAT 1 investigativ bedankt, usw.
Man kann also durchaus, wenn man "eins und eins zusammenzählt", daraus schlußfolgern, dass die Briefe welche Brückner aus dem Knast schrieb, ganze sieben an der Zahl, mit Sicherheit inzwische den Behörden zwecks Analyse längst vorliegen, bzw. Kopien davon.
Das dürfte wohl selbst dir einigermaßen plausibel sein.
Ahmose schrieb:Zudem ist das, was vom konkreten Inhalt der Briefe bekannt geworden ist, ja nun auch sehr allgemein gehalten. CB bestreitet halt die Tat. Aber das wissen wir ja schon und das BKA sicher auch.
Falsch. Es wurden lediglich einige Sätze daraus zitiert. Der ganze Inhalt ist nicht öffentlich bekannt bzw. genannt worden.
Den Begriff "Graphologie" hast du sicher schon mal irgendwo gehört. Nicht nur beim BKA sind solche Leute beschäftigt, die sich täglich mit dem Thema beschäftigen...
So wirklich scheinst du nicht zu wissen, wie die Strafverfolgungsbehörden mitunter arbeiten...