Mal ein kleiner rechtlicher Hinweis am Rande:
Am 03. Mai 2022 wird sich das Verschwinden von Madeleine McCann zum fünfzehnten male jähren. 15 Jahre beträgt auch die Verjährungsfrist für Mord in Portugal. Alle in Frage kommenden, weniger schwerwiegenden Taten, sind ohnehin dort längst verjährt.
Quelle:
https://entdecken-sie-algarve.com/recht/rechtsanwalt-rathenau/die-wichtigsten-fristenAuf das hier laufende Verfahren gegen Brückner dürfte das zunächst (scheinbar) keinen Einfluss haben. Nach § 7 Abs. 2 StGB gilt grundsätzlich das deutsche Strafrecht für eine von einem Deutschen im Ausland begangene Tat, sofern die Tat am Tatort strafbar war.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__7.htmlMord ist auch in Portugal strafbar und das deutsche Strafrecht kennt keine Verjährung bei Mord.
Aber ich gehe davon aus, dass nach Ablauf der 15-Jahres-Frist keine weitere Unterstützung durch die portugiesischen Behörden zu erwarten ist. Eine dt. Staatsanwaltschaft würde vermutlich auch keine Amtshilfe mehr für eine ausländische Behörde leisten, die in einer Tat ermittelt, die zwar hier begangenen wurde, die aber auch hier verjährt ist.
Und das gilt natürlich nicht nur für das Verfahren gegen Brückner, es gilt auch für alle vorstellbaren Verfahren gegen wen auch immer, sollte es in diesem Fall tatsächlich noch jemals zu neuen Erkenntnissen kommen und/oder es neue Verdächtige geben.
Ich gehe auch davon aus, dass die portugiesischen Behörden ab dem 04. Mai 2022 keine Zeugenbefragungen auf Wunsch ausländischer Behörden mehr durchführen werden und kein örtliches Gericht wird mehr einen Durchsuchungsbefehl mehr ausstellen wird.