Lady.Sherlock schrieb:Genau um diese Fragen ging es mir - danke! Es ist in der Tat unlogisch, dass man den Eltern mitteilt bzw mitteilen lässt, ihr Kind sei tot und man habe auch den (wahrscheinlichen) Täter
So weit ich das verstanden habe, hat die StA, NICHT Wolters, der Behörde in England geschrieben bzgl der Mitteilung an die Eltern.
Also prüft nun erstmal Scotland Yard und schaut sich die damaligen Aussagen an (meine Vermutung) und wird dann sicherlich auch noch einmal die Eltern befragen um ihnen im Anschluss vlt den bisherigen Ermitlungsstand mitzuteilen.
Wir wissen ja hier gar nicht ob und wann den Eltern das Bild von CB vorgelegt wurde. Könnte ja auch schon 2018 passiert sein.
Weiterhin halte ich es für völlig ausgeschlossen, dass bei einem laufenden Verfahren, oder in diesem Fall noch nicht mal offizieller Anklage, auch nur irgendwas an die Hinterbliebenen mitgeteilt wird.
Alleine schon, weil die Möglichkeit besteht, dass dadurch das Verfahren gestört werden kann. Hab ich noch nie gehört, dass Ermittlungsergebnisse oder Teilergebnisse außer "wir halten es für wahrscheinlich, dass er der Täter ist" herausgegeben wurden.