Vermisstenfall Madeleine McCann
13.06.2020 um 18:10Eben keine - sie wurden nur immer wieder angekündigt. Genau darauf wollte ich ja hinaus.Nachtfuchs89 schrieb:Welche Durchbrüche gab es in den vergangen Jahren?
Eben keine - sie wurden nur immer wieder angekündigt. Genau darauf wollte ich ja hinaus.Nachtfuchs89 schrieb:Welche Durchbrüche gab es in den vergangen Jahren?
Steht das denn fest? Soviel ich weiß, ist in Foral ein Mädchen schwanger wieder aufgetaucht, aber von wem sie schwanger war, wurde nicht dazugesagt, und das müsste sich ja feststellen lassen, ob sie von ihm schwanger war. Über 14 oder sogar 16 wird sie wohl gewesen sein, allerdings evtl zu jung für einen Dreißigjährigen, falls sie noch nicht 16 war; wie die Gesetze in Portugal sind oder damals waren, weiß ich nicht.FritzPhantom schrieb:und sogar geschwängert
Das wird auch so kommen, falls die StA nicht bald konkreter wird.Analyst schrieb:Schadensersatz wegen übler Verleumdung
Die Ermittlungsbehörden haben weder seinen Namen noch sein Bild veröffentlicht. Das waren die Boulevardblätter.Spitzberger schrieb:Das wird auch so kommen, falls die StA nicht bald konkreter wird.
Seine Anwaelte haben dahingehend bereits einen Satz fallen lassen: Es wird zivil- und strafrechtlich gegen jene vorgegangen, die sich zu weit aus dem Fenster lehnen.
Die Geschichte mit dem schwangeren Mädchen stammt von irgendwelchen Nachbarn. Vielleicht stimmt es, vielleicht auch nicht. Aber selbst wenn da ein Mädchen bzw. eine sehr junge Frau schwanger wurde, muss das immer noch nichts mit C.B. zu tun haben.cetraria schrieb:Steht das denn fest? Soviel ich weiß, ist in Foral ein Mädchen schwanger wieder aufgetaucht, aber von wem sie schwanger war, wurde nicht dazugesagt, und das müsste sich ja feststellen lassen, ob sie von ihm schwanger war. Über 14 wird sie wohl gewesen sein, allerdings zu jung für einen Dreißigjährigen, zumindest nach österreichischen Gesetzen; wie die in Portugal sind oder damals waren, weiß ich nicht.
Es gibt ja immer noch etwas wie Pressefreiheit und einen Pressekodex. Und was haben die EB mit der Berichterstattung zu tun? Soll die Justiz der Presse vorgeben was sie schreiben dürfen und was nicht? Die ganzen Zeitungen haben ihre eigenen Rechtsabteilungen. Dort wurde erörtert welche rechtlichen Konsequenzen zu befürchten wären. Wahrscheinlich eine Geldstrafe die ohne Probleme zu bezahlen wäre.Spitzberger schrieb:Sollte C.B. nicht der vom Boulevard gehaeschte dringende Tatverdaechtige sein, kann die EB das klarstellen, jederzeit, und dementieren dass es sich um C.B. handelt.
Die Mittelherkunft muss man, meines Wissens nach, nicht nur bei Geldern aus dem Ausland nachweisen sondern vor allem bei größeren Bar-Zahlungen. (=Geldwäsche / AML-Anti-Money-Laundering).Ahmose schrieb:Und was hat das jetzt mit dem Fall zu tun? C.B. ist kein Ausländer und der Kauf des Grundstücks fand auch nicht im Ausland statt. Oder hast du Informationen die belegen das C.B. das Grundstück von Geldern bezahlt hat, die er aus dem Ausland bezog?
Findest Du das denn ok?Nachtfuchs89 schrieb:Die ganzen Zeitungen haben ihre eigenen Rechtsabteilungen. Dort wurde erörtert welche rechtlichen Konsequenzen zu befürchten wären. Wahrscheinlich eine Geldstrafe die ohne Probleme zu bezahlen wäre.
Nein. Dass das Bild von B. auf vielen (nicht allen, stern.de zeigt es verpixelt) Seiten zu sehen ist finde ich nicht ok. Sollte sich doch rausstellen dass B. nichts mit dem verschwinden von Maddie zu tun hat wird es fast unmöglich sein seinen Namen reinzuwaschen.Spitzberger schrieb:Findest Du das denn ok?
Ich meine schon dass langsam der Zeitpunkt kommen muss, zu dem Farbe bekannt werden muss. Was ist (noch) haltbar.
Das ist richtig. Bei Barzahlungen über 10.000 EUR kann man prüfen bzw. prüfen lassen. Allerdings sind 36.000 EUR nun nicht so viel. Es wäre erstmal absolut glaubwürdig das dies jemand angespart hat. Hier müssten noch weitere Verdachtsmomente hinzukommen. Da C.B. ja anscheinend auch Einkünfte von Arbeitsstellen usw. hatte, dürfte hier niemand misstrauisch werden.LizzyBorden schrieb:Die Mittelherkunft muss man, meines Wissens nach, nicht nur bei Geldern aus dem Ausland nachweisen sondern vor allem bei größeren Bar-Zahlungen. (=Geldwäsche / AML-Anti-Money-Laundering). ...
Brückner wurde 2013 als der Hinweis bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig einging wohl vernommen und erhielt schriftlich eine Einladung als Zeuge sich zur Sache zu äußern. Dies schilderte er auch in seinem Kiosk:" jetzt verdächtigen sie muss schon, nur weil ich in Portugal war."EddieB schrieb:CB wurde demnach nie vernommen in Portugal nach dem Verschwinden von Maddie, damit hätte ich jetzt nicht gerechnet,
ich dachte bisher er wurde damals überprüft aber es wurden keine Anhaltspunkte gefunden die ihn belasten könnten
B. war nie ein Zeuge, sondern immer in diesem Fall potentiell tatverdächtig.Coldcases schrieb:Auch ein vorbestrafter Sexualsträfter wird zunächst nicht gleich als Verdächtiger festgenommen werden, wenn es sich einzig und allein erst einmal um einen Hinweis handelt der ihm nicht "zwingend" als dringend tätverdächtig einstuft.
Eine schriftliche Einladung ist zunächst gängige Praxis.
Es besteht kein dringender Tatverdacht. Würde dieser vorliegen, gäbe es ein Ermittlungsverfahren und Untersuchungshaft.Coldcases schrieb:Stand Heute 2020 ist, dass es sich bei Brückner aufgrund neuer Erkenntnisse und Indizien um einen "dringenden Tatverdächtigen" handelt...
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat. Er ist Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten (§ 112 Abs. 1 StPO). Der dringende Tatverdacht ist abzugrenzen vom Anfangsverdacht und vom hinreichenden Tatverdacht.
Laut Zeitungsmeldungen bekam er eine schriftliche Einladung 2013 als "Zeuge" und galt NICHT immer als tatverdächtig. Das kannst du gern aktuell nachlesen.1899Ost schrieb:B. war nie ein Zeuge, sondern immer in diesem Fall potentiell tatverdächtig.
Das ist ja das Problem. Die Braunschweiger Polizei hat die Bedeutung von Christian B. für den Fall offenbar unterschätzt, obwohl er als jene Person erkannt wurde, die am Tattag mit einem Kind im Arm Richtung Strand lief. Ob da ein Übermittlungsfehler vom BKA Wiesbaden oder das einfach ein "Dienst nach Vorschrift"-Fehler eines einzelnen Beamten war, wie der Spiegel andeutet, weiß man noch nicht.Coldcases schrieb:Laut Zeitungsmeldungen wurde er eine schriftliche Einladung 2013 als "Zeuge". Das kannst du nachlesen.
Ja sicher. Aber er galt nicht immer als tatverdächtig. Und die Polizei Braunschweig gab diesen Hinweis ja wie bekannt ist, auch an das BKA weiter.1899Ost schrieb:Das ist ja das Problem. Die Braunschweiger Polizei hat die Bedeutung von Christian B. für den Fall offenbar unterschätzt, obwohl er als jene Person erkannt wurde, die am Tattag mit einem Kind im Arm Richtung Strand lief. Ob da ein Übermittlungsfehler vom BKA Wiesbaden oder das einfach ein "Dienst nach Vorschrift"-Fehler eines einzelnen Beamten, wie der Spiegel andeutet, weiß man noch nicht.
Da hast du nicht Unrecht mit. Die Presse hat sich dermaßen auf Brückner aufgrund seines Strafregisters eingeschossen das die mediale Berichterstattung eine neue Dimension erreicht hat. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt einmalig, hat aber sicher auch mit der Brisanz des Falles an sich zu tun.RoterMohn schrieb:Wir sind hier auch hin und her gerissen. Jeder wünscht sich, dass diese schlimmen Verbrechen aufgeklärt werden. Und warum schreibe ich in der Mehrzahl, weil auch der Bezug zu Inga und anderen Kindern hergestellt wurde. Aber zur Zeit erfahren wir immer weniger, man rudert zurück. Es ist einfach deprimierend.