Ahmose schrieb:Wenn die StA solche Beweise hat, dann kann sie C.B. doch einfach anklagen und gut ist. Wozu der Gang an die Öffentlichkeit? Man könnte ihn für das verurteilen was man beweisen kann und danach immer noch weitere Ermittlungen wegen Inga oder anderer Vermisstenfälle einleiten.
Es scheint noch nicht auszureichen für eine Anklage. Brückner gilt als dringend Tatverdächtiger. Mehr bislang erst einmal nicht. Der Gang an die Öffentlichkeit wurde groß und breit bei Aktenzeichen erklärt. Allein nach der Aktenzeichensendung sind mehrere Hundert Hinweise eingegangen. Es wurde auch gesagt, dass die Auswertung Wochen, wenn nicht Monate dauern kann.
Was erwartest du? Das ein dringend Tatverdächtiger Morgen überführt ist? Das ist eine Sisyphossarbeit. Ich möchte da kein Ermittler sein.