Der Fall Sandra D.
09.09.2013 um 10:40@Nici1983
Was lässt dich an meiner Aussage jetzt darauf schließen, ich hätte was gegen "Geistesbehinderte"?
Medizinisch ist der Begriff „Schwachsinn“ mittlerweile veraltet...
Dennoch:
In der juristischen Verwendung ist aufgrund der Tatsache, dass die Gesetzgebung sich nur mit Verzögerung dem medizinischen Wissen oder der Umgangssprache anpasst, das Wort noch in Gebrauch. Hierbei steht der Begriff auch heute als Bezeichnung für geistige Behinderung im Sinne einer Minderung der kognitiven Leistungsfähigkeit eines Menschen (für Deutschland: § 20 Strafgesetzbuch, § 12 Ordnungswidrigkeitengesetz)
Siehe Wiki!
Kannst du dem hier überhaupt noch folgen? 😱
Was lässt dich an meiner Aussage jetzt darauf schließen, ich hätte was gegen "Geistesbehinderte"?
Medizinisch ist der Begriff „Schwachsinn“ mittlerweile veraltet...
Dennoch:
In der juristischen Verwendung ist aufgrund der Tatsache, dass die Gesetzgebung sich nur mit Verzögerung dem medizinischen Wissen oder der Umgangssprache anpasst, das Wort noch in Gebrauch. Hierbei steht der Begriff auch heute als Bezeichnung für geistige Behinderung im Sinne einer Minderung der kognitiven Leistungsfähigkeit eines Menschen (für Deutschland: § 20 Strafgesetzbuch, § 12 Ordnungswidrigkeitengesetz)
Siehe Wiki!
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