@nephilimfield nephilimfield schrieb:Der erste Anruf in ihrer Wohnung war ja bereits am darauffolgenden Morgen um acht Uhr.
Aber morgens um 8.00 Uhr kann jemand noch schlafen, kann unter der Dusche stehen oder beim Brötchen holen gewesen sein.Es muss (aber kann) also nicht zwangsläufig so gewesen sein, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Leben war.
Am nächsten Morgen um 8.00 Uhr? Das finde ich schon fast "unverschämt". Wenn man sich nachts um 2.00 Uhr von einer gerade erst kennengelernten, jungen Dame verabschiedet, dann ruft man sie doch nicht morgens um 8.00 Uhr schon wieder an. Es sei denn man checkt ab, ob sie in der Wohnung alleine lebt oder ob dort jemand anwesend ist. Anschließend könnte man mit den Wohnungsschlüssel in die Wohnung gehen, Suppe vom Herd auf den Balkon stellen, Balkontüre öffnen, um den Eindruck zu erwecken, dass sie nochmals zu Hause war.
@NoellaNoella schrieb:ann es nicht sein, dass sie jemanden mit nach Hause nahm und die Suppe anbot? So ungewöhnlich ist es ja nicht, dass man nachts noch Hunger bekommt, wenn man nach einem Kneipenbummel zurückkommt.
Ich stelle mir das so: Kristin kommt mit Person X nach Hause, sie stellt den Topf auf den Herd und wird unvermittelt von ihm angegriffen
Ja, könnte ich mir gut vorstellen, dass sie mit jemanden eine Suppe gegessen hat. Aber wenn in der Wohnung etwas eskaliert wäre, so hätte man sie irgendwie aus dem Haus schaffen müssen. Aber wie?