Joachim Bruckauf auf Video
03.07.2013 um 21:39@susan1968
Du berichtest, dass du einen Anwalt beauftragt hast und dieser dir nach Akteneinsicht mehr über die Gesamtermittlungen mitteilen kann und darf.
Das ist doch ein guter Anfang!
Sicher möchtest du den Verdacht, dass sich evtl. doch Spuren deines Bruders, in dem Keller, welcher damals zur Gaststätte gehörte, ausschließen können.
Dazu müsste diese Wand aufgebrochen werden. Man könnte mit dem neuen Eigentümer, die Volksbank verhandeln. Natürlich müsstest du mit Angehörigen die Kosten des Aufbruches und anschl. Sanierung tragen. So kostspielig kann es nicht sein, denke, dass wäre machbar.
Nur nach Aufbruch, evtl. Feinspuren zu finden, dazu sind Spezialisten notwendig.
Denke dein Anwalt kann dir sicher auf alle Fragen eine Antwort geben.
Wäre ein guter Schritt, den Verdacht in Verbindung mit dem Keller evtl. ausschließen zu können. Wenn du die Möglichkeit hast, dann ziehe es durch.
Das dein Bruder an besagtem Abend zu Fuß von zu Hause fortgegangen ist, deutet darauf hin, dass er nicht weit weg wollte. Zumal er zweimal in Abständen die Gaststätte aufgesucht hat und am späteren Abend dort auch noch gesehen wurde.
Danacherst verliert sich die Spur, dann diese mysteriöse Sache mit dem Keller, das „Verhältnis“ mit der Wirtin und der eifersüchtige Ehemann. Irgendwie passt alles zusammen, doch letztendlich fehlen die Beweise.
Um den Keller ausschließen zu können, muß man etwas unternehmen.
Vielleicht findet sich doch etwas hinter der Wand und dem „Kellerhals“.
Sicher kann dir dein Anwalt mitteilen, in welchem Zusammenhang mit dem Keller überhaupt ermittelt wurde.
Das dein Bruder sich auf und davon gemacht hat, dagegen spricht doch vieles. Schule, Hobby, Familie,
ich kann es mir nicht denken.
Du berichtest, dass du einen Anwalt beauftragt hast und dieser dir nach Akteneinsicht mehr über die Gesamtermittlungen mitteilen kann und darf.
Das ist doch ein guter Anfang!
Sicher möchtest du den Verdacht, dass sich evtl. doch Spuren deines Bruders, in dem Keller, welcher damals zur Gaststätte gehörte, ausschließen können.
Dazu müsste diese Wand aufgebrochen werden. Man könnte mit dem neuen Eigentümer, die Volksbank verhandeln. Natürlich müsstest du mit Angehörigen die Kosten des Aufbruches und anschl. Sanierung tragen. So kostspielig kann es nicht sein, denke, dass wäre machbar.
Nur nach Aufbruch, evtl. Feinspuren zu finden, dazu sind Spezialisten notwendig.
Denke dein Anwalt kann dir sicher auf alle Fragen eine Antwort geben.
Wäre ein guter Schritt, den Verdacht in Verbindung mit dem Keller evtl. ausschließen zu können. Wenn du die Möglichkeit hast, dann ziehe es durch.
Das dein Bruder an besagtem Abend zu Fuß von zu Hause fortgegangen ist, deutet darauf hin, dass er nicht weit weg wollte. Zumal er zweimal in Abständen die Gaststätte aufgesucht hat und am späteren Abend dort auch noch gesehen wurde.
Danacherst verliert sich die Spur, dann diese mysteriöse Sache mit dem Keller, das „Verhältnis“ mit der Wirtin und der eifersüchtige Ehemann. Irgendwie passt alles zusammen, doch letztendlich fehlen die Beweise.
Um den Keller ausschließen zu können, muß man etwas unternehmen.
Vielleicht findet sich doch etwas hinter der Wand und dem „Kellerhals“.
Sicher kann dir dein Anwalt mitteilen, in welchem Zusammenhang mit dem Keller überhaupt ermittelt wurde.
Das dein Bruder sich auf und davon gemacht hat, dagegen spricht doch vieles. Schule, Hobby, Familie,
ich kann es mir nicht denken.