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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

169 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Österreich, Justizskandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

27.11.2016 um 16:01
@Mauro

Ja, so ist das wohl. Im Fall Angelika Föger, haben die Angehörigen augenscheinlich alle Rechtswege beschritten.

Was könnte man am Ende noch tun, wenn die üblichen Rechtswege erfolglos beschritten wurden? Ich habe hierzu ein paar Überlegungen angestrengt:

In meinem Heimatland Deutschland wurde mit Art. 20 des Grundgesetzes die so genannte "Rechtssicherheit" als ein grundgesetzgleiches Recht definiert. Der Anspruch auf Rechtssicherheit garantiert den Bürgern, dass Rechtsvorschriften mit aller gebotener Eindeutigkeit, Richtigkeit und Sorgfalt zur Anwendung kommen. Was oft nicht bekannt ist: Neben dem objektiven Zweifel muss hierbei auch dem subjektiven Zweifel (wenn es für Bürger den "Anschein" hat, die Rechtsanwendung wäre fehlerhaft erfolgt) Rechnung getragen werden. Will heißen: Das zuständige exekutive oder judikative Organ ist dazu angehalten, obejektive wie auch subjektive Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Der Rechtssicherheit kommt Verfassungsrang zu, d.h. sie genießt in der deutschen Rechtshierarchie Vorrangigkeit und kann durch Verfassungsbeschwerde und Verfassungsklage beansprucht werden.

In Deutschland wäre es im Falle der Fögers also theoretisch denkbar, wegen der falschen Anwendung diverser Rechtsvorschriften eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das klingt aber einfacher als es ist, denn der Mord an an Angelika Föger wurde formal nach den Strafvorschriften verfolgt und durch die Gerichtsvorschriften gewürdigt. Durch die letztinstanzliche richterliche Bestätigung der korrekten Rechtsanwendung, gilt die objektive Rechtssicherheit im Mordfall Angelika Föger für gewöhnlich als faktisch verwirklicht. (Ungeachtet noch so stichhaltiger Gegen-Beweise)

Doch allem Vernehmen nach besteht seitens der Angehörigen und auch seitens der Öffentlichkeit, weiterhin höchste subjektive Rechtsunsicherheit. Obwohl diesem Mangel in aller erdenklicher Form Ausdruck verliehen wurde, konnte durch die Justiz bislang keine subjektive Rechtssicherheit hergestellt werden, was durch die bis heute andauernde Debatte über diesen Fall hinreichend bewiesen sein dürfte. Die Gerichte "konstatierten" zwar wiederholt, dass die Rechtsvorschriften objektiv richtig angewendet wurden, doch es wurde nichts unternommen, die bestehenden subjektiven Zweifel glaubhaft und überzeugend zu beseitigen. Ein Unding! Nach deutschem Recht läge hier eigentlich eine Grundrechtsverletzung vor, gegen die das Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde zulässig sein könnte.

Es drängt sich mir die Frage auf, ob die Garantie der Rechtssicherheit wohl kein Bestandteil der österreichischen Verfassung sei. (Mitnichten, denn nach meiner Kenntnis, konstituiert auch die Grundordnung in Österreich auf der Rechtsstaatlichkeit)


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Mauro ehemaliges Mitglied

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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

29.11.2016 um 23:52
@Dornröschen
Zitat von DornröschenDornröschen schrieb:In Deutschland wäre es im Falle der Fögers also theoretisch denkbar, wegen der falschen Anwendung diverser Rechtsvorschriften eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das klingt aber einfacher als es ist, denn der Mord an an Angelika Föger wurde formal nach den Strafvorschriften verfolgt und durch die Gerichtsvorschriften gewürdigt. Durch die letztinstanzliche richterliche Bestätigung der korrekten Rechtsanwendung, gilt die objektive Rechtssicherheit im Mordfall Angelika Föger für gewöhnlich als faktisch verwirklicht. (Ungeachtet noch so stichhaltiger Gegen-Beweise)
Zitat von DornröschenDornröschen schrieb:Es drängt sich mir die Frage auf, ob die Garantie der Rechtssicherheit wohl kein Bestandteil der österreichischen Verfassung sei. (Mitnichten, denn nach meiner Kenntnis, konstituiert auch die Grundordnung in Österreich auf der Rechtsstaatlichkeit)
Dank für den Beitrag!

Ich möchte in einem Dreizeiler darauf antworten:

Die Angehörigen der Angelika Föger haben alle rechtlichen Mittel, im Zuge der Verteidigung, mit Hilfe einer "sehr kompetenten" anwaltlichen Vertretung ausgeschöpft.

Die Angehörigen der Gegenseite haben ebenfalls alle rechtlichen Mittel, im Zuge der Verteidigung, mit Hilfe anwaltlicher Hilfe ausgeschöpft.

Es konnte, bis dato, kein Tatverdächtiger ermittelt werden.


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

30.11.2016 um 00:54
@Mauro

Da hast Du natürlich vollkommen recht. Bzw. ist es vielmehr sogar so, dass es einen Tatverdächtigen gab, welcher dann auch rechtskräftig verurteilt wurde und seine Tat inzwischen abgesessen hat. Eine strafrechtliche Wiederaufnahme des Falles ist höchstwahrscheinlich nicht mehr möglich.

Weißt Du, der Fall Föger war für mich von Anfang an nie ein Fall, bei dem ich uneingeschränkt davon überzeugt war, dass ein Fehlurteil gesprochen wurde (was ja für einen Nicht-Verfahrensbeteiligten ohnehin schwer zu beurteilen sein dürfte). Ich sagte mir nie, "wow, da wurde garantiert der Falsche überführt" oder "Skandal, der Mörder läuft noch frei herum".

Und dennoch, haben die Angehörigen nach über 25 Jahren noch immer keine Ruhe finden können und leben mit dem Gefühl, dass der Mord nicht hinreichend aufgearbeitet und aufgeklärt wurde. Mich führt das eben zu dem Gedanken, dass hier "nur" objektiv Recht gesprochen wurde, während subjektiv weiter Rechtsunsicherheit besteht.


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Mauro ehemaliges Mitglied

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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

30.11.2016 um 01:19
@Dornröschen
Zitat von DornröschenDornröschen schrieb:Da hast Du natürlich vollkommen recht. Bzw. ist es vielmehr sogar so, dass es einen Tatverdächtigen gab, welcher dann auch rechtskräftig verurteilt wurde und seine Tat inzwischen abgesessen hat. Eine strafrechtliche Wiederaufnahme des Falles ist höchstwahrscheinlich nicht mehr möglich.
Zitat von DornröschenDornröschen schrieb:Weißt Du, der Fall Föger war für mich von Anfang an nie ein Fall, bei dem ich uneingeschränkt davon überzeugt war, dass ein Fehlurteil gesprochen wurde (was ja für einen Nicht-Verfahrensbeteiligten ohnehin schwer zu beurteilen sein dürfte). Ich sagte mir nie, "wow, da wurde garantiert der Falsche überführt" oder "Skandal, der Mörder läuft noch frei herum".
Das kann ich absolut nachvollziehen…Der TV, welcher die Strafe „abgesessen“ hat, war während der Veranstaltungen der Föger-Angehörigen im Zuschauerraum (mit einer Verwandten).
Wurde er zum Schweigen verurteilt? Er hat bis dato keine weiteren Aussagen getätigt…

Der TV ist nicht unbedingt ein „kommunikativer“ Mensch und insgesamt einfach strukturiert. Ist jemand in der Lage ihm einen Mord „anzuhängen“? Eventuell…
Zitat von DornröschenDornröschen schrieb:Und dennoch, haben die Angehörigen nach über 25 Jahren noch immer keine Ruhe finden können und leben mit dem Gefühl, dass der Mord nicht hinreichend aufgearbeitet und aufgeklärt wurde. Mich führt das eben zu dem Gedanken, dass hier "nur" objektiv Recht gesprochen wurde, während subjektiv weiter Rechtsunsicherheit besteht.
Aus Sicht der Angehörigen nachvollziehbar…ich möchte nicht ins Detail gehen…es bestehen weiterhin Ungereimtheiten, in Bezug auf die Tat.


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

03.06.2018 um 18:45
@Dornröschen
@Mauro
@ptemtv
@Blacklady113
@FF
@d.b.cooper
@soisser
@kathyLa
@osttimor
@mitz
@Flamingo85

Ich schiebe den Fall mal nach oben.

Es gibt sehr viele Informationen und Originalunterlagen zu dem Fall zu lesen.

Ich würde gerne die Urteilsbegründung zur Verurteilung von Martin K. lesen. Finde ich die irgendwo?


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

04.06.2018 um 12:14
@jada

such mal im ris!
https://www.ris.bka.gv.at/Jus/


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

04.06.2018 um 19:08
@osttimor
Danke Dir.

Ich konnte leider nichts finden. Habe aber das AZ zum Urteil.

Landesgericht Innsbruck
Urteil vom 30.10.1991
20 Hv 16/91-133


Vielleicht hat jemand mehr Erfolg beim Suchen


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

04.11.2019 um 21:43
Zitat von Blacklady113Blacklady113 schrieb am 29.07.2016:Warum schweigt MK? Immer wieder frage ich mich das? Was hätte er heute noch für einen Grund, alles in sich hinein zu fressen?
Genau deshalb war ich mir schon immer sicher, dass er es tatsächlich war. Die Situation ist doch perfekt für ihn. Der Witwer des Mordopfers hält ihn für unschuldig und beeinflusst so auch viele Ortsansässige. Das macht ihm das Leben als verurteilter Mörder sicher etwas angenehmer.
Wenn MK reden würde, besteht die Gefahr, dass er sich irgendwie verquatscht. Also besser Klappe halten und so weiterlaufen lassen.
Zitat von Blacklady113Blacklady113 schrieb am 29.07.2016:Bei all meinen Recherchen, habe ich nie richtig verstanden, welches Szenario dem Herrn F vorschwebt. Was denkt er genau, warum seine Frau sterben musste? AF hatte, wie ich gelesen habe, an jenem Morgen ein ungutes Gefühl, zur Arbeit zu gehen. Sie wollte diese Arbeit nicht mehr machen. Warum? Herr F muss doch darüber mehr wissen; vielleicht findet sich dort das Motiv?
Ich verstehe es auch nicht. Welches Motiv könnte der Sohn aus der Käserei gehabt haben?


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

06.11.2019 um 12:42
@Delphi10
Wusste AF, die ja die Buchhaltung machte, über unlautere Geschäfte Bescheid? Das wäre das Einzige, was ich mir vorstellen könnte.


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

06.11.2019 um 13:13
@Blacklady113
Wie im Thread "Mord in Wolfsburg".
Ne, an sowas glaube ich nicht. Dann hätte sie sich dem Ehemann sicher anvertraut.


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

13.08.2020 um 22:39
Ich weiss nicht wie relevant, aber: Youtube: Mordfall Angelika Föger: Zeugenaussage weist nach, der Lehrling war NICHT am TATORT
Mordfall Angelika Föger: Zeugenaussage weist nach, der Lehrling war NICHT am TATORT
Externer Inhalt
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Anscheinend war der nicht mal da. Aber er rief doch um Hilfe ?!?


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

30.03.2022 um 23:30
Die Aussage der Dame ist ja interessant. Aber er wurde zum alleinigen Mörder bestimmt und auch verurteilt. Alle anderen
Spuren, Nachweise wurden ja verschlampt oder entsprechend verändert .Sonst hat ja niemand
mit dem Fall zu tun. Die Justiz hat gute Arbeit geleistet. Für mich ist es ja schon ausgesprochen sonderbar, daß wenn im Haus ein Telefon vorhanden, man den jungen Mann in die Nachbarschaft schickt, um Hilfe anzufordern. und warum packt der Mann nach dem Absitzen seiner
Haftstrafe nicht aus. Warum hat er jetzt noch Angst? Der (die) wahren Täter( oder mitbeteiligte )bzw. die Herrn K. zum Mord
angestiftet haben laufen frei im Ort herum. Wenn mir niemand eine Straftat nachweisen kann, habe ich nichts getan


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

30.03.2022 um 23:31
l. G. aus Kärnten


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

31.03.2022 um 20:20
Hallo an Alle.
Ich lese mich gerade in den Fall ein.
Gibt es denn zur Persönlichkeiz des Lehrlings nähere Erläuterungen? Sozusagen ein Personenprofil?


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

01.04.2022 um 21:21
Auch höchst interessant: der inzwischen 50 Jahre alte Täter darf

wegen seiner psychischen Probleme nicht mehr befragt werden.bzw
Er sollte sich nicht mehr in irgendeiner Art zu seiner Tat. Stellung nehmen. Angeordnet von einem Rechtsanwalt der ja auch gleichzeitig die Rechte der .......vertritt.


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

01.04.2022 um 21:23
Er sollte nicht mehr in irgendeiner Art zu seiner Tat Stellung nehmen.


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

09.04.2022 um 07:28
der atv cold case beitrag:
https://www.atv.at/tv/ungeloest-cold-case-austria/staffel-02/episode-04/staffel-2-folge-4-grausamer-frauenmord (Archiv-Version vom 08.04.2022)

dass der medizinische gutachter kurz vor der einreichung seines gutachtens (das den verurteilten entlastet hätte) tödlich verunglückt ist, ist irgendwie typisch für diesen „haarsträubenden“ fall.


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

09.04.2022 um 21:44
Habe soeben in Atv eine Doku gesehen .Für die österr. Justiz ist das ja kein Cold case,sondern ein aufgeklärter,abgeschlossener Kriminalfall ,der besonders schnell gelöst wurde.hervorragende
Arbeit der Gerichtsmedizin ! Ich hoffe das der (die) wahren Täter
Ihrer gerechten Strafe nicht entgehen


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

17.04.2022 um 11:36
Was mich bei dem Fall wundert, dass sich die Familie des 2. Verdächtigen nicht äußert. Wenn er in der Schweiz im Internat oder arbeiten war, dann könnte dies sicher durch Zeugen etc. belegt werden.

Der Verurteilte wird vielleicht nicht viel dazu sagen können, da er stark betrunken war? Oder die Zweifel an der Schuld helfen ihm damit weiterzuleben. So eine Art Schutzmantel. Der Mord selbst war ja sehr brutal. Weiterzuleben jemanden so das Leben genommen zu haben muss dir psychisch zusetzen. Vor allem lebt er immer noch im Umkreis und wird immer wieder daran erinnert.

Leider glaube ich nicht, dass noch Rechtsmittel übrig sind und der Fall wurde ja vor Gericht verhandelt und verurteilt. Und die Ermittlungspannen lassen natürlich viele offene Fragen zurück.


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Der Mord an Angelika Föger im Juli 1990

18.04.2022 um 23:30
Zitat von EntleinEntlein schrieb:Wenn er in der Schweiz im Internat oder arbeiten war, dann könnte dies sicher durch Zeugen etc. belegt werden.
das fällt unter diese kategorie:
Zitat von EntleinEntlein schrieb:Und die Ermittlungspannen lassen natürlich viele offene Fragen zurück.
Zitat von EntleinEntlein schrieb:Weiterzuleben jemanden so das Leben genommen zu haben muss dir psychisch zusetzen. Vor allem lebt er immer noch im Umkreis und wird immer wieder daran erinnert.
bestes beispiel dafür ist der fall lolita brieger - leider!


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