@jeangreen, gestern um 19:13
guten abend,
also, nimmt man deine einschätzung zu dem fall, dann würdest du, hättest du es zu entscheiden, eine wiederaufnahme der ermittlungen ebenfalls ablehnen.
aufgrund deiner begründung könntest du dich dann aber meiner meinung nach nahtlos in die lange liste der (mehr als) peinlichen protagonisten dieses falles einreihen:
1. du hast dich nicht genug in den fall eingelesen,
2. du verdrehst oder negierst sachverhalte,
3. du biegst sachverhalte passend um.
das "warum" interessiert mich jetzt bei dir eher weniger- vielleicht willst du ja nicht wahr haben, was nicht wahr sein darf, aus obrigkeitsvertrauen, vielleicht ist es aber ja doch nur (d)eine subjektive fehleinschätzung.
dabei hätten die entscheidungsträger über die wiederaufnahme sehr leicht die möglichkeit gehabt, für die staatskasse kostenfrei, ein für alle mal klarheit in alle zweifel zu bringen- allein schon durch die haaranalyse.
am besten fand ich noch deinen ersten satz "Also für mich klingen die aufgeführten Argumente von Herrn Föger etwas an den Haaren herbeigezogen."
richtig! an den haaren herbeigezogen- an den (büschelweise) BLONDEN haaren nämlich...
glaubst du wirklich allen ernstes, die frau f. hätte sich an einen schreibtisch gesetzt, um zu arbeiten, wenn da irgendwelche haarbüschel rumgehängt hätten?
schau dir das büro an, wie sauber es ist, schau dir herrn f. an, und seinen sohn, wie sauber die sind- das sind keine stallburschen, denen das stroh an den kleidern hängt.
weiter...
"variante polizei": ein polizist, der damals am tatort war hat sich bei herrn f. gemeldet, er könne bestätigen, daß der (dorf-)chefermittler die unwahrheit gesagt habe, wie das erstgeständnis von diesem 18-jährigen lehrbub vonstatten gegangen sei ("allein mit ihm im auto, behutsam psychologisch vorgegangen"- stattdessen: ein weiterer polizist im fahrzeug, nämlich der, der sich bei herrn f. meldete, UND: "gib´s zu, DU SCHWEIN, du warst es!")
"sexualdelikt": du schließt aus anderen fällen auf den ablauf dieses falles- mumpitz!
"tatwaffe": nicht gefunden, später mußte dahingend korrigiert werden, daß nicht das tatmesser auf einem beweisfoto abgebildet ist, sondern ein vergleichsstück!
"fingerabdrücke": die hat es mit sicherheit gegeben- zum beispiel auf/in der handtasche, oder an den schuhen von frau f., nur sie wurden nicht gesichert!
"tödlicher stich": genau der soll erfolgt sein, aufgrund der überlebenszeit bei dieser verletzung, als der lehrbub außer haus, zum hilfeholen, war.
halten wir fest- auf die schnelle: schlampige tatortarbeit, ausgebliebene ermittlungen nach der tat (der alleinige täter war ja angeblich gefaßt...), verweigerte untersuchungen (haare), verschwundene beweismittel, unschlüßige rekonstruktion, unvollständige obduktion, und, und, und...
mein lieber herr gesangverein!
kannte der dorf-chefermittler nicht diesen unternehmer so gut? wie kam dieser gerichtsmediziner überhaupt an diesen job?
eine frage, die ich stelle: was für eine rolle spielen parteizugehörigkeiten in diesem fall?
ps: wo ist das korrigierende gutachten des tödlich verunglückten professors abgeblieben?
ich sag noch was dazu: dieser fall ist ein politikum, der österreich im morschen gebälk krachen ließe, wenn er aufgearbeitet werden würde.
ich bin mal gespannt, ob es da jemals einen parlamentarischen untersuchungsausschuß geben wird- er müßte dann ja auch aus parteihengsten gebildet werden...
ich wünsche dem herrn f. (und seinen mitstreitern) jedenfalls alles gute auf dem weiteren weg- ein starker bürger, so wie ihn sich die politik immer wünscht, vor dem sie im grunde aber einfach nur angst hat!
mfg: domlau