niurick
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Harte Zeiten für Abmahnanwälte
12.07.2012 um 12:20Oberlandesgericht zerreißt Filesharing-Abmahnung in der Luft
Eine Abmahnung müsse "mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet" werde. Sie müsse genau darlegen, welche Verstöße der Abgemahnte genau begangen habe. Dazu gehöre beim Filesharing von Musiktiteln eine Auflistung, welche Songs genau illegal angeboten worden sein sollen und für welchen Mandanten der Abmahnanwalt diese Rechte mit der Abmahnung durchsetzen will. Ohne diese Angabe habe die Beklagte der Abmahnung daher nicht entnehmen können, welches Verhalten sie in Zukunft unterlassen solle.
Beim Urteil geht es nicht etwa darum, illegale Downloads zu legalisieren. Das bleibt nach wie vor illegal. Die massenhaft verschickten Abmahnungen müssen zukünftig aussagekräftiger, genauer werden. Der Beschuldigte muss ersehen können, was ihm genau zur Last gelegt wird.
Im Artikel gibt es auch eine Einschätzung zum Urteil von Anwalt Christian Solmecke. Der hält es für möglich, dass Tausende Abmahnungen damit gegenstandslos werden könnten. Auch sei es denkbar, dass bereits gezahlte Strafen vom Beschuldigten zurückverlangt werden können.
Quelle: http://computer.t-online.de/filesharing-olg-duesseldorf-verpasst-abmahnern-schallende-ohrfeige/id_57866660/index
Eine Abmahnung müsse "mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet" werde. Sie müsse genau darlegen, welche Verstöße der Abgemahnte genau begangen habe. Dazu gehöre beim Filesharing von Musiktiteln eine Auflistung, welche Songs genau illegal angeboten worden sein sollen und für welchen Mandanten der Abmahnanwalt diese Rechte mit der Abmahnung durchsetzen will. Ohne diese Angabe habe die Beklagte der Abmahnung daher nicht entnehmen können, welches Verhalten sie in Zukunft unterlassen solle.
Beim Urteil geht es nicht etwa darum, illegale Downloads zu legalisieren. Das bleibt nach wie vor illegal. Die massenhaft verschickten Abmahnungen müssen zukünftig aussagekräftiger, genauer werden. Der Beschuldigte muss ersehen können, was ihm genau zur Last gelegt wird.
Im Artikel gibt es auch eine Einschätzung zum Urteil von Anwalt Christian Solmecke. Der hält es für möglich, dass Tausende Abmahnungen damit gegenstandslos werden könnten. Auch sei es denkbar, dass bereits gezahlte Strafen vom Beschuldigten zurückverlangt werden können.
Quelle: http://computer.t-online.de/filesharing-olg-duesseldorf-verpasst-abmahnern-schallende-ohrfeige/id_57866660/index