Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse
25.10.2010 um 17:19Also Rapidshare speichert normal die IP's von Free-Usern nur 2 Std.
Spöckenkieke schrieb:wer weis wie klein die Abstände bei den Providern sind, in denen die Ips gespeichert werdenAuf die Sekunde.
voidol schrieb:Gravenreuth wird zu Gefängnis verurteilt und nimmt sich das Leben.Gott so nen Kumpel hab ich auch der ist auch so nen schlechter Verlierer.
Nach der seit 1. September 2008 geltenden Vorschrift §97a UrhG sind Abmahngebühren in einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro beschränkt. Ausgenommen davon ist die Tauschbörsennutzung im gewerblichen Ausmaß.und Punkt 2, Zitat:
Die zweite Möglichkeit besteht darin, die geforderte Unterlassungserklärung zwar abzugeben, jedoch abgeändert, z.B. ohne die vom Abmahner vorformulierte Zahlungssumme, da diese ebenso auch vor Gericht noch fair nach Einkommenskriterien etc. festgelegt werden kann.mehr muss man garnicht wissen, also schickt den Wisch zurück ohne Geld, oder werft ihn gleich in die Tonne!
Fennek schrieb:Aber wenn der Tatbestand vorliegt ist da wenig zu machen.Das ist ja das Dilemma. Beweis mal deine Unschuld wenn du nix gemacht hast.