Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse
Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse
21.10.2013 um 11:27@der_wicht
@SUPERVISOR1982
@Ashert001
@mayday
@25h.nox
@Nightshot
@Lazarus71
@corpuls
@eckhart
@Cyberdyne
So, mal wieder was neues von den Herren "Waldorf / Frommer".
Nachdem ich erfolgreich alle Briefe ignoriert habe (bis auf die mod. UE.), hab ich heute mal wieder Post bekommen:
Vorschläge?!?!
Gruß,
Gucky
@SUPERVISOR1982
@Ashert001
@mayday
@25h.nox
@Nightshot
@Lazarus71
@corpuls
@eckhart
@Cyberdyne
So, mal wieder was neues von den Herren "Waldorf / Frommer".
Nachdem ich erfolgreich alle Briefe ignoriert habe (bis auf die mod. UE.), hab ich heute mal wieder Post bekommen:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,Ein Mahnbescheid ist bis jetzt noch nicht eingegangen.
in vorstehender Angelegenheit ist die Vorbereitung des Klageverfahrens abgeschlossen.
Sie werden nunmehr gerichtlich auf Zahlung in Höhe von
1.106,00 €
in Anspruch genommen.
Vorschläge?!?!
Gruß,
Gucky
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21.10.2013 um 12:12@Gucky76
Mein Vorschlag:
Relax...!
Manchmal muss man einfach zeigen dass man größere Eier hat... ;)
Sollte (wider mein persönliches Erwarten) doch ne Klage kommen, kannste immer noch zum Anwalt rennen.
Wie gesagt, nur meine persönliche Verfahrensweise...!
Bitte hieraus keine Allgemeingültigkeit ableiten, möchte niemanden damit beeinflussen!
Mein Vorschlag:
Relax...!
Manchmal muss man einfach zeigen dass man größere Eier hat... ;)
Sollte (wider mein persönliches Erwarten) doch ne Klage kommen, kannste immer noch zum Anwalt rennen.
Wie gesagt, nur meine persönliche Verfahrensweise...!
Bitte hieraus keine Allgemeingültigkeit ableiten, möchte niemanden damit beeinflussen!
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21.10.2013 um 13:05@corpuls
@der_wicht
Denk ich mir eigentlich auch so.
Ein Mahnbescheid liegt in diesem Fall noch nicht vor.
Falls dieser dann kommen sollte, kann ich ja erst noch mal Einspruch einlegen.
Verstehe ich das richtig, dass Die "Vorbereitung des Klageverfahrens" noch Nichts mit dem Gericht zu tun hat?
Weiter steht in dem Brief:
Denn (soviel ich weiss), verjährt die Angelegenheit am 01.01.2014.
Desweiteren besteht noch das Problem, dass meine Mutter als Schuldige aufgeführt ist, da ich damals den Anschluß nutzte, der unter ihrem Namen lief.
Soll heißen, die ganze Post geht immer noch an meine Mutter (und wenn ich so nachdenke, könnte sogar mein Vater der "Täter" sein, er ist jedoch leider letztes Jahr verstorben).
Besteht irgendwie die Möglichkeit das ganze auf meinen Namen laufen zu lassen?
Ich lese zwar überall im Netz, dass man keinen Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen solle (Schuldeingeständniss), doch ich würde gern meine Mutter entlasten, so dass die Post an mich geht...
@der_wicht
Denk ich mir eigentlich auch so.
Ein Mahnbescheid liegt in diesem Fall noch nicht vor.
Falls dieser dann kommen sollte, kann ich ja erst noch mal Einspruch einlegen.
Verstehe ich das richtig, dass Die "Vorbereitung des Klageverfahrens" noch Nichts mit dem Gericht zu tun hat?
Weiter steht in dem Brief:
Für die Einleitung des Gerichtsverfahrens haben wir uns den 25.10.2013 vorgemerkt.Klingt für mich wie ein weiterer, verzeifelter Versuch Kohle einzuheimsen.
Zahlungen, die bis zu diesem Zeitpunkt eingehen, können die Einleitung gerichtlicher Schritte rechtzeitig abwenden.
Denn (soviel ich weiss), verjährt die Angelegenheit am 01.01.2014.
Desweiteren besteht noch das Problem, dass meine Mutter als Schuldige aufgeführt ist, da ich damals den Anschluß nutzte, der unter ihrem Namen lief.
Soll heißen, die ganze Post geht immer noch an meine Mutter (und wenn ich so nachdenke, könnte sogar mein Vater der "Täter" sein, er ist jedoch leider letztes Jahr verstorben).
Besteht irgendwie die Möglichkeit das ganze auf meinen Namen laufen zu lassen?
Ich lese zwar überall im Netz, dass man keinen Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen solle (Schuldeingeständniss), doch ich würde gern meine Mutter entlasten, so dass die Post an mich geht...
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21.10.2013 um 15:13@Gucky76
Verstehe nicht das man da den kleinen User da so verfolgt, ich an deiner Stelle hätte schon längst dort angerufen oder wär hingegangen und hätte mal Mode gemacht.
Schade das du die Unterlassungserklärung unterschrieben hast, somit hast du deine Schuld ja eingestanden.
Irgendwie ist es schon ein wenig frech, ich mein wenn jemand so ein Problem hat und sorgen das man sein Film nicht runterlädt im Internen, dann sollen sie erst gar nichts hochladen.
Oder ich kann auch kein, 100 Euro Amazon Gutscheincode ins Internet stellen und, dann ein Anwalt einschalten weil er einfach von irgendwem genommen wurde.
Es weiß doch jeder Schüler wie das im Internet ist.
Nur wenn man weiß das es nicht erlaubt das runter zu laden, sollte man es auch nicht machen, also seit brav im Internet.
Hab gerade den Link hier gefunden:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/abmahnung-rae-waldorf-frommer-wegen-dem-film-jack-and-the-giants-fuer-die-warner-bros-entertainment-815-e
Ich würde mir an deiner Stelle mal Rechstberatung einholen, die gibt es doch oft gratis.
Verstehe nicht das man da den kleinen User da so verfolgt, ich an deiner Stelle hätte schon längst dort angerufen oder wär hingegangen und hätte mal Mode gemacht.
Schade das du die Unterlassungserklärung unterschrieben hast, somit hast du deine Schuld ja eingestanden.
Irgendwie ist es schon ein wenig frech, ich mein wenn jemand so ein Problem hat und sorgen das man sein Film nicht runterlädt im Internen, dann sollen sie erst gar nichts hochladen.
Oder ich kann auch kein, 100 Euro Amazon Gutscheincode ins Internet stellen und, dann ein Anwalt einschalten weil er einfach von irgendwem genommen wurde.
Es weiß doch jeder Schüler wie das im Internet ist.
Nur wenn man weiß das es nicht erlaubt das runter zu laden, sollte man es auch nicht machen, also seit brav im Internet.
Hab gerade den Link hier gefunden:
Ich würde mir an deiner Stelle mal Rechstberatung einholen, die gibt es doch oft gratis.
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21.10.2013 um 15:16@Nightshot
Ich habe eine "modifizierte unterlassungserklärung" zurück geschickt.
Damit habe ich meine Schuld nicht eingestanden ;)
Ich habe eine "modifizierte unterlassungserklärung" zurück geschickt.
Damit habe ich meine Schuld nicht eingestanden ;)
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21.10.2013 um 16:34@Gucky76
Die Vorbereitung des Klageverfahrens heißt, dass seine Tippse jetzt ein Schreiben aufgesetzt hat, bzw. dass er das behauptet. Der möchte dir nur das Höschen feucht machen.
Ich würde warten bis ein Mahnbescheid kommt, dann musst du aber sofort Widerspruch einlegen.
Oder wenn ein Schreiben vom Gericht kommt dann halt zum Anwalt.
Die Vorbereitung des Klageverfahrens heißt, dass seine Tippse jetzt ein Schreiben aufgesetzt hat, bzw. dass er das behauptet. Der möchte dir nur das Höschen feucht machen.
Ich würde warten bis ein Mahnbescheid kommt, dann musst du aber sofort Widerspruch einlegen.
Oder wenn ein Schreiben vom Gericht kommt dann halt zum Anwalt.
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21.10.2013 um 17:42@Spirit2015
Sehe ich genau so.
Werde also abwarten und versuchen das Ganze in die Länge ziehen. 2014 ist es verjährt.
Sehe ich genau so.
Werde also abwarten und versuchen das Ganze in die Länge ziehen. 2014 ist es verjährt.
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21.10.2013 um 20:27Gucky76 schrieb:Für die Einleitung des Gerichtsverfahrens haben wir uns den 25.10.2013 vorgemerkt.Wieder eine Einschüterungstatik. "Wir uns" schön für die! Der Satz bedeutet aber Nullnix, in etwa wie "Ich habe in meinen Kalender irgend ein frei erfundenes Datum eingetragen."
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18.12.2013 um 05:28nen kumpel haben sie auch grad wieder dran, hab den namen der kanzlei nicht, ich weiß nur, dass er schon verkackt hat.
hat 300 sofort gezahlt, und den rest der geforderten 750 plus ausgehandelte 200 euro 'bearbeitungsgebühr' für seine ebenfalls ausgehandelte monatliche ratenzahlung des restbetrags in 50 euro schritten beglichen, bzw ist noch dabei.
leider hat er gehandelt, statt erstmal zu googlen.
allein an der beschaffenheit der forderung kann man ja sehen, dass es hanebüchen ist.
nunja, ich werd ihn mal die tage nach dem kanzleinamen fragen, und den hier nachliefern.
ahoi.
hat 300 sofort gezahlt, und den rest der geforderten 750 plus ausgehandelte 200 euro 'bearbeitungsgebühr' für seine ebenfalls ausgehandelte monatliche ratenzahlung des restbetrags in 50 euro schritten beglichen, bzw ist noch dabei.
leider hat er gehandelt, statt erstmal zu googlen.
allein an der beschaffenheit der forderung kann man ja sehen, dass es hanebüchen ist.
nunja, ich werd ihn mal die tage nach dem kanzleinamen fragen, und den hier nachliefern.
ahoi.
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18.12.2013 um 05:54@Gucky76
wie ist stand der Dinge bei dir?
@slanderman
Jo das ist genau den Fehler, den viele machen. Zahlen bedeutet Schuldeingeständnis und es kann sein dass daraufhin noch ein zweiter Brief mit einer zweiten Forderungssumme folgt. einen Anwalt würde ich auch nur dann einschalten, wenn der Fall tatsächlich beim Gericht landet, was fast nie passiert! Und selbst wenn, die müssen beweisen dass Du es warst, nur eine IP ist ein magerer Beweis, im Zweifelsfall gilt immer noch für den Angeklagten.
wie ist stand der Dinge bei dir?
@slanderman
Jo das ist genau den Fehler, den viele machen. Zahlen bedeutet Schuldeingeständnis und es kann sein dass daraufhin noch ein zweiter Brief mit einer zweiten Forderungssumme folgt. einen Anwalt würde ich auch nur dann einschalten, wenn der Fall tatsächlich beim Gericht landet, was fast nie passiert! Und selbst wenn, die müssen beweisen dass Du es warst, nur eine IP ist ein magerer Beweis, im Zweifelsfall gilt immer noch für den Angeklagten.
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18.12.2013 um 06:17@mayday
jap, das kann man nur immer wieder allen sagen.
wie hier schon von einigen geraten: im zweifel ist alles, was nicht per einschreiben kam, nie angekommen.
jap, das kann man nur immer wieder allen sagen.
wie hier schon von einigen geraten: im zweifel ist alles, was nicht per einschreiben kam, nie angekommen.
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18.12.2013 um 06:23mit denn deutschen kan man es ja auch machen, da werden jugendliche die mal paar file u lieder runtergeladen haben auf ziel kreuz genommen,
aber in china u asien da wird komerzial gesaugt das millionen fach(ich mach kein scherz es sind so viele) und werden dann in denn strassen pro DVD verhökert die filmen u spielen ca 1 -2 euro.
jeh nach dem mit cover alles raub kopien..
da kreht kein gogel draüber, aber hier wird so getann als die ganzen kides u co ,die unterhaltungs industrie zu nieder gang saugen würden...
aber in china u asien da wird komerzial gesaugt das millionen fach(ich mach kein scherz es sind so viele) und werden dann in denn strassen pro DVD verhökert die filmen u spielen ca 1 -2 euro.
jeh nach dem mit cover alles raub kopien..
da kreht kein gogel draüber, aber hier wird so getann als die ganzen kides u co ,die unterhaltungs industrie zu nieder gang saugen würden...
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18.12.2013 um 10:58@navsnake
Man kann ja von der sache halten was man will, aber der asienvergleich ist absolut unangebracht. Wer asiatische verhaltnisse will, kann gerne auswandern. Aber achtung, es konnte sein, dass man dort für ein vergehen die todesstrafe erhält, für das man hier im besten fall mit einer bewährungsstrafe davon kommt
Man kann ja von der sache halten was man will, aber der asienvergleich ist absolut unangebracht. Wer asiatische verhaltnisse will, kann gerne auswandern. Aber achtung, es konnte sein, dass man dort für ein vergehen die todesstrafe erhält, für das man hier im besten fall mit einer bewährungsstrafe davon kommt
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18.12.2013 um 11:58Zur Vorbeugung gegen (eventuelle) Abmahnung, für den Fall, dass man doch mal auf diversen Seiten reinschnuppern will: Das Verwenden einer VPN-Freeware namens CyberGhost VPN (einfach zu bedienen - ein Klick = VPN Verbindung):
http://www.chip.de/artikel/Gegen-Porno-Abmahnungen-So-surfen-Sie-anonym-2_66108195.html (Archiv-Version vom 18.12.2013)
http://www.chip.de/artikel/Gegen-Porno-Abmahnungen-So-surfen-Sie-anonym-2_66108195.html (Archiv-Version vom 18.12.2013)
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18.12.2013 um 16:02@mayday
Also bis jetzt hat sich nüscht mehr getan.
Ich werde zwischen den Jahren nochmal die Papiere wälzen um zu gucken ob mein "Fall" wirklich im Januar verjährt ist...
@Oliver89
Die Geschichte ist schon ein paar Jahre her. Heute bin ich auch schlauer.
Keine Torrent Seiten mehr und CyberGhost/TunnelBear hab ich seit dem auf jedem meiner Rechner ;)
Also bis jetzt hat sich nüscht mehr getan.
Ich werde zwischen den Jahren nochmal die Papiere wälzen um zu gucken ob mein "Fall" wirklich im Januar verjährt ist...
@Oliver89
Die Geschichte ist schon ein paar Jahre her. Heute bin ich auch schlauer.
Keine Torrent Seiten mehr und CyberGhost/TunnelBear hab ich seit dem auf jedem meiner Rechner ;)
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18.12.2013 um 16:07@Gucky76
Ja, Tauschbörsen sind für mich schon lange gestorben...
Erstens zahle ich auch gerne für gute Musik/Software und zweitens ist mir das viel zu heiß mit dem ganzen Abgemahne...
Vor 10 Jahren lief noch überall Kazaa auf den Rechnern - meine Mitschüler haben mir immer davon erzählt: Uii, ich habe mir die neue Single von BlaBlaBla heruntergeladen^^ Wie die Zeit vergeht...
Ja, Tauschbörsen sind für mich schon lange gestorben...
Erstens zahle ich auch gerne für gute Musik/Software und zweitens ist mir das viel zu heiß mit dem ganzen Abgemahne...
Vor 10 Jahren lief noch überall Kazaa auf den Rechnern - meine Mitschüler haben mir immer davon erzählt: Uii, ich habe mir die neue Single von BlaBlaBla heruntergeladen^^ Wie die Zeit vergeht...
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18.12.2013 um 16:22@Oliver89
Jupp! Selbe hier...
Hab mich aber erst gestern wieder in den Arsch getreten:
Hab hier im Forum was von einem guten Hörspiel gehört, es mir für 9,99€ runtergeladen und ne Stunde später gesehen, dass es das Hörspiel bei Youtube gibt, arrrrrrrrrrrrrrrg!
Aber gut ist es trotzdem ;)
Jupp! Selbe hier...
Hab mich aber erst gestern wieder in den Arsch getreten:
Hab hier im Forum was von einem guten Hörspiel gehört, es mir für 9,99€ runtergeladen und ne Stunde später gesehen, dass es das Hörspiel bei Youtube gibt, arrrrrrrrrrrrrrrg!
Aber gut ist es trotzdem ;)
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10.07.2014 um 16:16@der_wicht
@Oliver89
@stanmarsh
@slanderman
@Nightshot
@Cyberdyne
So, hab wieder mal Neuigkeiten von "Waldi und Konsorten"
Dicker Umschlag vom Amtsgericht Kassel.
"Termin zur Güterverhandlung nach §278 ZPO und früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Dienstag XX. XXXX 2014
An die beklagte Partei ergehen folgende Aufforderungen:
Wenn Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen, werden Sie aufgefordert innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens auf die Klage schriftlich zu erwidern.
Teilen Sie dem Gericht alles mit, was Sie gegen die Klage einzuwenden haben (z.B. gegenteilige oder ergänzende Sachdarstellung, rechtliche Einwände - auch gegen die Zulässigkeit der Klage-, Beweisanträge)."
Hintendran ist ein ganzer Arsch voll Kopien früherer Schriftwechsel, sowie "Beweise" über die Verbindungen.
Fangen wieder an zu nerven! grrrrrrrrrrr
@Oliver89
@stanmarsh
@slanderman
@Nightshot
@Cyberdyne
So, hab wieder mal Neuigkeiten von "Waldi und Konsorten"
Dicker Umschlag vom Amtsgericht Kassel.
"Termin zur Güterverhandlung nach §278 ZPO und früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Dienstag XX. XXXX 2014
An die beklagte Partei ergehen folgende Aufforderungen:
Wenn Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen, werden Sie aufgefordert innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens auf die Klage schriftlich zu erwidern.
Teilen Sie dem Gericht alles mit, was Sie gegen die Klage einzuwenden haben (z.B. gegenteilige oder ergänzende Sachdarstellung, rechtliche Einwände - auch gegen die Zulässigkeit der Klage-, Beweisanträge)."
Hintendran ist ein ganzer Arsch voll Kopien früherer Schriftwechsel, sowie "Beweise" über die Verbindungen.
Fangen wieder an zu nerven! grrrrrrrrrrr
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10.07.2014 um 16:22Ähnliche Diskussionen