@der_wicht Tachchen,
es gibt Neuigkeiten in meinen Fällen.
In einem Fall hat die "Abmahnseite" vorgeschlagen, dass ich 250 € zahlen soll, dann ist die Sache vom Tisch.
Werd ich jedoch nicht drauf eingehen, da das Amtsgericht Hamburg die Sache abgeblasen hat.
Laut Gesetz (ich glaub vom Juni oder Juli) muss die Klage vor dem zuständigen Amtsgericht des Beklagten verhandelt werden (in meinem Fall Kassel). Also sind die erstmal wieder am Zug.
:)Und bei meinem zweiten Fall, bekam ich heute Post.
Vielleicht kannst Du (kleiner grüner Freund) mal helfen
:)Verstehe ich das richtig, dass die Klägerseite grad Ärger hat?!?!
......Das Verfahren ist unterbrochen.
Gründe:
Über das Vermögen der Klägerin ist am 08.09.2014 um 12.00 Uhr unter dem Aktenzeichen AG Karlsruhe G1 xxxxxxx zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis bestellt worden mit der Folge, dass das vorliegende Verfahren gemäß § 240 ZPO unterbrochen ist.Wenn ich das richtige verstehe, muss sich der Insolvenzverwalter jetzt nur noch bis Januar 2015 Zeit lassen. Dann bin ich aus dem Schneider, weil dann die verjährungsfrist um ist, oder!?!
:) :) :)Ick freu mir!