@klausbaerbel
bennamucki schrieb am 11.07.2011:Dir ist schon klar, daß das Motorrad im toten Winkel des Autos war und daß das Motorrad im selben Moment zum Überholen ansetzte wie das Auto?
Was der Motorradfahrer gemacht hat, ist genau das, was die Motorradfahrer in Verruf bringt und den Strassenverkehr gefährdet.
Der Motorradfahrer hat hier, außer dass er vielleicht die durchgezogene Linie noch überfahren hat, und evtl. nicht geblinkt hat (das wissen wir aber nicht) nichts falsch gemacht.
Wer überholen will, hat sich zu überzeugen, dass er dabei keinen anderen gefährdet. Dazu gehört, dass man sicher ist, dass Gegenverkehr soweit weg ist, dass man vor diesem wieder auf der eigenen Fahrbahnseite ist.
Andererseits hat man auch den rückwärtigen Verkehr zu beobachten und sicherzustellen, dass sich nicht bereits jemand im Überholvorgang befindet, wenn man den eigenen Überholvorgang beginnt. Dazu gibt es die "doppelte Rückschaupflicht". D.h. beim Ankündigen des Überholvorgangs und vor dem Ausscheren hat man sich durch Schulterblick (toter Winkel) und Rückspiegel zu überzeugen, dass sich kein rückwärtiger Verkehr bereits im Überholvorgang befindet.
Bei einem solchen Unfall wird untersucht, ob der (in diesem Fall Pkw-Fahrer) das (in diesem Fall Motorrad) bei einer zweiten Rückschau bereits beim Überqueren der Fahrbahnmitte hätte erkennen können. Wenn dieses für den technisch spätestmöglichen Zeitpunkt, zu dem das Motorrad hätte ausscheren können, noch zutrifft, hätte der Pkw-Fahrer ein Problem.
Wenn man einen Fahrbahnbereich, in den man einfahren will, nicht ausreichend einsehen kann, dann darf man nicht reinfahren. Dass gilt bei Dunkelheit (Fahren auf Sicht) wo man seine Fahrgeschwindigkeit der sichtweite so anpassen muss, dass man innerhalb der einsehbaren anhalten kann, genauso wie bei dem tone Winkel. Wenn man den Kopf nicht drehen kann, kann man auch nicht überholen.