suche25 schrieb:was ist denn daran schlecht wenn man die uns anerzogene "menschlichkeitsargumente" wegnimmt
Eben das! Wir Menschen sind nun mal nicht nur rein biologische Wesen, wir sind ebenso kulturwesen. Dies dem Menschen zu nehmen, entmenschlicht ihn.
suche25 schrieb:auf der einen seite sollen wir dinge logisch ohne emotionen machen und durchdenken... auf der anderen nehmen wir uns einfach das recht mit emotionen und instinkten zu handeln... so wie es gerade passt für das individuum selbst...
Vieles Du noch lernen mußt, mein junger Padawan.
Rationale Entscheidungen, emotionale Entscheidungen, menschliche Entscheidungen, alle haben ihren Platz und ihre Berechtigung. Zuweilen überschneidet sich ihre Zuständigkeit, zuweilen widerstreiten die Entscheidungen dabei sogar. Die rationale Entscheidung ist die verifizierbarste, verläßlichste, die emotionale die intensivste, kraftvollste, die menschliche aber ist die wichtigste, oberste. Selbst im Wissenschaftsbereich ist man sich der ethischen Verantwortung, ja verpflichtung der reinen Forschung mehr und mehr bewußt; keine Atom- oder Gentechnikdebatte kommt ohne ethische Aspekte mehr aus. Selbst in der Katholischen Kirche gilt die Lehre, daß jeder Katholik in erster Linie seinem eigenen Gewissen gegenüber verpflichtet ist, erst dann folgt die katholische Kirche und ihre Lehren als Entscheidungsautorität.
Völlig irrsinnige, jeder Ratio widersprechende Entscheidungen können sich als richtig erweisen, emotionslose, ja jeglichem Empfinden widerstreitende Entscheidungen können gut und wahr sein. Doch unethische Entscheidungen sind stets falsch.
suche25 schrieb:dann hast du noch nicht sowas erlebt ... ich schon .... im freundeskreis.... derjenige ist krebskrank wollte keine behandlung.. und wurde daraufhin entmündigt und eingewiesen und behandelt... (er wollte nicht behandelt werden da er das leiden schon familiär erlebt hat...und mit würde gehen...)
Dem widersprech ich mal gepflegt. Entmündigung gibt es in Deutschland nicht mehr. Die Geschäftsfähigkeit kann in verschiedenen Lebensbereichen jeweils aberkannt werden und ein Amtsbetreuer dafür eingesetzt werden. In der Regel muß der betreffende Mensch sich aber selbst darum kümmern. Bei Gefahr im Verzug kann ein Amtsrichter allerdings auch ohne und gegen den WIllen des betreffenden so etwas anordnen, jedoch nicht ohne amtsärztlichen Befund. Sollte der betreffende dies anders sehen als der Amtsarzt, bleibt ihm der Widerspruch und ein Gegengutachten eiener Wahl. Einfach nur "lebensmüde sein" reicht in Deutschland nicht aus, jemandem die Geschäftsfähigkeit für den Bereich der i.w.S. medizinischen Selbstfürsorge abzusprechen. Wenn Dein Freund keine ernsthafte, nachweisbare Psychose odgl. hat, dann kann niemand ihn gegen seinen Willen medizinisch behandeln. So viele Menschen entscheiden sich in Deutschland gegen eine Krebsbehandlung wie Chemo und Bestrahlung, ohne daß sie zwangsbehandelt werden. Auch lebensrettende OPs werden bei ANsprechbarkeit des Betreffenden nicht ohne dessen Zustimmung durchgeführt.
Was Du erzählst, stimmt so nicht. Entweder ist etwas an Deiner WIedergabe falsch, oder Du läßt etwas aus.
suche25 schrieb:so ^^ und da kommen wir auch zu einer sache die in der evolution mitspielt... "er wird ausgegrenzt"
Als ob so eine Ausgrenzung Deiner ethischen Position verhindern würde, daß Du Dich fortpflanzen kannst!
suche25 schrieb:(extrembeispiel... nur weiss und weiss, schwarz und schwarz, gelb und gelb... mischen verboten...)
Nur hat in keiner der diversen auf Rassentrennung bedachten Staaten des 19. und 20. Jh. diese Einstellung zur Verhinderung von "Rassenvermischung" geführt. Nicht in den USA, nicht in Südafrika, und auch nicht in Australien & co.
suche25 schrieb:das gebe ich gerne an einige diskussionsteilnehmer zurück danke für diese worte...
Ein "die andern aber auch" entkräftet meinen kritischen Einwand nicht, bestätigt ihn höchstens.
suche25 schrieb:lese es dir durch.. die selbsttötung ist straffrei. sagt jemand er will sein leben beenden gilt er als psychisch krank... und jegliche hilfe zur selbsttötung ob aktiv oder durch unterlassen ist ein straftatbestand.. durch dieses verzwickte modell gibt es kaum lücken für einen bettlägrigen... schwerkranken... oder jemand der es nur äussert...
Lies mal besser Du Dir durch, was da steht! Nichts, was Du sagst, stimmt. Außer, daß Selbsttötung straffrei ist. Daß jeder mit Todeswunsch als psychisch krank gilt, war früher mal so, als der Wunsch nach Leben noch als "menschentypisch" und unveräußerlich galt. Eben im Sinne einer Menschseins-Definition. Der Wiki-Artikel schreibt aber ausdrücklich: "
die Unantastbarkeit der Menschenwürde schütze den Einzelnen auch davor, zum Objekt von Menschenwürdedefinitionen anderer zu werden". Auch die Hilfe zur Selbsttötung, sogar die Anstiftung ist ebenfalls straffrei, entgegen Deiner Behauptung: "
Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, dies gilt grundsätzlich auch für die Teilnahme, also Anstiftung oder Beihilfe". Es steht schwarz auf weis da in Deiner Quelle. Entgegen Deinen Behauptungen, was da stünde.
Daß bei einem Todeswunsch der starke Verdacht auf eine psychische Störung besteht, ist sowohl nachvollziehbar als auch verpflichtend. Immerhin geht es um eine Aktion von immenser Tragweite für den betreffenden Menschen. Es ist ein Gebot der Fürsorge, diese Möglichkeit zu bedenken. Aber es gibt keine Pflicht, einen Todeswunsch anzuzeigen, damit es zu einer Untersuchung kommt. Ebenso gibt es Menschen, genauer Funktionen, denen von Gesetzes wegen unter Strafandrohung verboten ist, einen Suizid vorzuschlagen oder aktive Beihilfe zu leisten, und das ist auch gut so. Ärzte sind stets dem Lebenserhalt verpflichtet; und auch Amtsbetreuer, denen die Selbstfürsorge für Leib und Leben ihres Klienten übertragen wurde, sind davon zumindest teilweise betroffen. Hat ihr Klient sich selbst für einen Suizid entschieden, können sie sich vor dem Amtsrichter dafür stark machen, die Geschäftsfähigkeit ihres Klienten für diese Entscheidung anzuerkennen. Aber jemandem, der nicht geschäftsfähig ist, vollverantwortlich über Leben und Tod zu entscheiden, einen Suizid vorzuschlagen, ist in der Tat kriminell.
suche25 schrieb:Selbstregulation, die Fähigkeit von Populationen oder von Ökosystemen, Störungen mithilfe eines Regelkreises auszugleichen und die Populationsdichte (Abundanz) nahe einem bestimmten Mittelwert oder einem den Umweltbedingungen entsprechenden optimalen Wert zu erhalten.
ich unterstelle der natur kein bewustsein ... doch einer regelmässigkeit... fast wie ein naturgesetz.....
Und genau das machts, weshalb die Natur sich nicht drum schert, ob ne SPehzies ausstirbt oder nicht. Ein Gleichgewicht stellt sich so oder so ein.
suche25 schrieb:Recht und Moral sind Regelsysteme. Entwicklungsgeschichtlich hat sich das Recht allmählich von der Moral dissoziiert
Daß Recht und Gerechtigkeit nie miteinander identisch sind, ist eine Grunderkenntnis. Dennoch kann, darf und muß das Recht immer wieder an die aktuelle Ethik, die derzeitigen moralischen Werte und das Gerechtigkeitsbewußtsein angepaßt werden - und wird es auch. Das zeigt aber nur umso mehr, daß unethische Überlegungen wie die Deinige nie die Grundlage für eine Gesellschaft oder gar für die ganze Menschheit bilden können, bilden dürfen.