Es handelt sich dabei um Anweisungen an die Verkäufer, was sie zu sagen haben und was sie nicht sagen dürfen oder sollten.
Offenbar waren etliche der Verkäufer ziemlich kreativ bei ihren Aussagen, vor allem wenn sie mit Fragen konfrontiert wurden, bei denen es um zu erwartende Gewinne geht oder um zu erwartende Renditen.
Achtung! Änderungen im Vertrag!Sehr geehrte Partner von SKY WAY CAPITAL!
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass ab 23. März einige Änderungen im Vertrag für die Investitionsberatung in Kraft treten, ebenso die Regeln für die Partner von SKY WAY CAPITAL, die im persönlichen Accounr auf unserer Webseite veröffentlicht sind.
Die Änderungen im Vertrag für die Investitionsberatung betreffen vor allem den Punkt 3.1, zu dem einige Unterpunkte hinzukommen. Außerdem sind die Punkte 6.7 und 6.8 ergänzt worden durch jeweilige Links für die im Punkt 3.1 hinzugefügten Unterpunkte. Die erneuerte Version des Vertrags findet sich auf unserer Webseite im Menü "Über die Gesellschaft", im Untermenü "Dokumente" oder im persönlichen Account im Menü "Für Partner" auf der Seite "Vergütungsplan". Der Punkt lautet "Den Vertrag für das Partnerschafts-Programm herunterladen".
Geändert wurde offensichtlich der Vertrag für das Partnerschafts-Programm. Das ist dieser Vertrag hier (das ist bereits die geänderte Version, wie ich vermute):
https://skyway.capital/files/service_agreement_en_2017-03-28.pdfDanach folgen einige Anweisungen an die Verkäufer, wobei es sich offenbar um Erläuterungen der Änderungen handelt.
Sehr interessant, wenn man mal über den Tellerrand schauen kann, finde ich.
Sicher auch für Investoren sehr interessant.
Hier ein paar Anmerkungen von mir dazu:
1. Die Äußerungen, die man auf Webinaren gehört hat, sind wörtlich zu zitieren, um Missverständnisse des Inhalts und des Kontexts, in dem die Äußerungen gefallen waren, zu vermeiden. Die Informationen dürfen nicht verbreitet werden, die unbestätigten Quellen entnommen sind, möge es auch für Sie vorteilhaft oder interessant erscheinen.
Also erstens mal schlechtes Deutsch. Richtig müsste es heißem: "Es dürfen keine Informationen verbreitet werden, die unbestätigten Quellen entnommen sind..."
Ganz ganz richtig müsste es aber - meiner persönlichen Meinung nach - heißen:
Haltet Euch beim Verkauf an die Vorgaben und erzählt den Kunden nicht irgendwelchen Quatsch, den Ihr Euch habt einfallen lassen. Wir haben unsere Verkaufsargumente rechtlich prüfen lassen, wenn Ihr davon abweicht, werden wir juristisch angreifbar.
2. Teilweise oder völlig entstellte Tatsachen über das Projekt sind nicht zu verwenden sowie Angaben zu SkyWay, die nicht offiziell bestätigt sind, dürfen nicht veröffentlicht werden - das kann Partner und Investoren von SKY WAY CAPITAL irritieren.
Nochmals die Mahnung an die Verkäufer, es nicht zu bunt zu treiben und nicht vom netten Verkaufsonkel zu Bruder Grimm zu mutieren.
Es scheint so, als ob es im Zuge der Verkäufe zu derartigen Vorkommnissen gekommen ist. Und darüber hinaus dürfte es auch diesbezügliche Anfragen von Rechtsvertretern und Institutionen gegeben zu haben, sonst würd man die Verkäufer nicht derart an die Leine nehmen.
Das ist wohl der Nachteil derartiger Vertriebssysteme: die Verkäufer schauen oft ein wenig zu weit über den Tellerrand, wenn sie händeringend Argumente suchen, damit der Typ ihm gegenüber endlich seine verdammten Kreuzerl in den Vertrag setzt.
3. Bei der Beschreibung von SkyWay auf der persönlichen Seite ist zu verzichten: auf die Platzierung der Referral-Links für die Vermittlung neuer Partner auf der Webseite von SKY WAY CAPITAL, auf die Videomaterialien, die auf öffentlichen Video-Hosting präsent sind, oder auf einen persönlichen Account in sozialen Netzwerken. Die Platzierung der Referral-Links ist jedoch zugelassen bei einer ausgeblendeten mehr detaillierten Beschreibung bei allen oben genannten Ressourcen, die sich beim Klick auf das Feld "Weiter" und auf die Felder "Mehr erfahren", "Zur Webseite gehen", "Am Projekt teilnehmen" u ä. öffnet.
Dazu fällt mir nicht wirklich was ein, außer, dass hier wieder sehr schlechtes Deutsch zur Anwendung kam. Also handelt es sich um eine Übersetzung, vermutlich mittels Google (ein Profi hätte nicht so einen unverständlichen Quatsch geliefert).
Somit kommt der Originaltext aus Weißrussland oder Russland.
Schon schlimm, wenn man sich sogar dort schon Sorgen macht.
4. Der Begriff "Aktien kaufen" ist aus allen Quellen zu entfernen - wir verkaufen keine Aktien. Aktien können innerhalb der Gesellschaft mit Namen versehen werden, wenn ein Gläubiger, ein Investor, eine Gewähr braucht für die Sicherheit der Rückzahlung des von ihm bereitgestellten Kredits. Diese Aktien finden sich nicht im Freiverkehr, sie unterliegen nicht dem Kauf oder Verkauf. Man schließt einen Vertrag für ein konvertierbares Darlehen. In unserem Projekt tritt die Aktie als Gegenstand einer Gewähr für als Kredit bereitgestellte Investitionen auf.
Aua. Das bedeutet, dass Ihr bis zu diesem Zeitpunkt aber gegenüber den Kunden sehr wohl behauptet habt, dass Ihr Aktien verkauft, liebe SkyScammer.
Die Aktie tritt also als Gewähr auf. Das ist dann wohl die Besicherung des Kredits.
Ich interpretiere diesen Punkt 4. mal so:
Der Investor gewährt einen Kredit, der durch Aktien besichert ist. Besicherungen sagen ja normalerweise aus, dass, wenn der Risikofall eintritt (Kreditnehmer zahlt nicht zurück) man dann auf die Besicherung zurückgreifen kann. Und das wären in diesem Fall Aktien, die aber leider nicht im Freiverkehr gehandelt werden (und auch nicht dem Kauf oder Verkauf unterliegen).
Im Klartext: Man bekäme - im best case - hübsche bunte Aktien, die man sich zu Hause an die Wand hängen kann. Im Freiverkehr verkaufen kann man sie nicht (nicht börsenotiert) und der Emittent garantiert keine Rücknahme (unterliegen nicht dem Kauf oder Verkauf). Man ist also der Gnade des Emittenten ausgeliefert, ob - und zu welchem Preis - er Aktien zurückkauft oder man muss sich selbst um einen armen Irren umschauen, der einem die Aktien abnimmt.
Mal nur so über den Tellerrand geschaut...
:)Ach ja, liebe Investoren, fragt mal Euren Keuler des Vertrauens nach der Abtretung der Aktien. Nur damit Ihr wenigstens Zugriff auf die Aktien habt. Zumindest könntet Ihr dann die Wasserschäden an den Wänden Eurer Wohnungen verdecken, die durch Eure Tränen entstanden sind.
5. Die auf der persönlichen Seite platzierten Informationen sind mit einem Link auf eine offizielle Quelle zu belegen (Webseite SWC oder RSW und die persönliche Webseite von A.E. Yunitski). Auf dieser Seite dürfen keine Informationen über andere Projekte genannt werden, denn die zu nutzende Partnerschafts-Seite vertritt die Interessen von SKY WAY CAPITAL.
Den ersten Satz sollten sich die Verkäufer zu Herzen nehmen, denn er dient ihrem Schutz. Den zweiten Satz sollten sie sich auch zu Herzen nehmen, denn er dient Papa A.Y., der es nicht gerne hat, wenn sich seine Kinderchen auch noch mit anderen Projekten befassen. Ist aber für mich - ganz ohne Häme - nachvollziehbar.
6. Man darf kein Versprechen oder keine Garantien für Gewinne aus der Investition in das Projekt SkyWay geben. Man darf auf Partnerschafts-Seiten keinen Gewinnrechner einsetzen oder als offizielle Information eigene Überlegungen, Erwartungen, Berechnungen über mögliche Gewinne aus der Investition in das Projekt ausgeben.
Aua, aua, aua! Alles, was hier angeführt ist, wurde mit Sicherheit auch so gemacht. Ob auch in Deutschland oder Österreich, sei jetzt mal dahingestellt, aber gemacht wurde es, sonst würde es nicht abgemahnt werden. Diese Abmahnung ist sehr wichtig, denn jegliche Aussage über zu erwartende Gewinne machen den Verkäufer juristisch angreifbar. Falls die Erwartungen dann nicht eintreffen. Renditeerwartungen zu nennen ist schon deswegen problematisch, weil die Entwicklung der Märkte nicht vorhersehbar ist. Also wie sollte man dann abschätzen können, wie viel ein Unternehmen in 3 Jahren wert ist? Und das gilt schon für etablierte Firmen mit fixen Produkten und vollen Auftragsbüchern. Umsomehr für eine Firma, die am Markt noch gar nicht angekommen ist.
7. Die Idee der Volksfinanzierung, der Kreditierung des Projekts für den Bau des EcoTechnoParks und der Sicherstellung der Zertifizierung der SkyWay-Technologie für ihre weltweite Vermarktung in der Branche der Verkehrsstrukturen der neuen Generation zu verbreiten.
8. Auf den Partnerschafts-Webseiten ausführliche Informationen über mögliche Risiken einer Investition in das Projekt SkyWay unterbringen.
Leute, bitte! Besorgt Euch einen Profi und übersetzt die Texte nicht mittels Google-Translator. Beide Punkte sind sinnlos, so wie sie da stehen, selbst wenn man den einleitenden Satz
Zu den eingetragenen Änderungen haben wir entsprechende Empfehlungen für unsere Partner vorbereitet, die ihnen helfen, festgelegte Normen einzuhalten:
dazunimmt. Da braucht Ihr Euch nicht wundern, dass sich Eure Verkäufer nicht auskennen und sich lieber eigene Märchen einfallen lassen...
9. Es ist nicht gestattet, Produkte herzustellen und zu verkaufen mit Symbolen von SW, SWC ohne ausdrückliche Genehmigung der Unternehmens-Gruppe SW oder SKY WAY CAPITAL, ebensowenig verschiedene Gegenstände, Produkte und Werbungs-Materialien über Internet-Shops zu verbreiten, die nicht von SW zugelassen sind.
Ach du grüne Neune, ist SkyWay jetzt schon auf die Einnahmen des Verkaufs von USB-Sticks, Feuerzeugen und Kugelschreibern angewiesen?
Aber das zeigt andererseits ja auch, wie kreativ einige Verkäufer gewesen sein müssen.
Respekt!
:Y:So, Punkt 10 lass ich jetzt mal aus, ebenso wie die Einspruchsklausel.
Und wieder ein Tipp an die Kleininvestoren:
Sucht Euch einen Anwalt Eures Vertrauens und lasst den/die unterzeichneten Vertrag/Verträge von dem mal durchleuchten!