Die CRISPR-Methode - Neue Möglichkeiten in der Gentechnik
27.07.2018 um 09:56Taln.Reich schrieb:Die Mutationszüchtung bei der die Veränderung durch massenhafte, massive Mutation erreicht wird, ist weiter ohne Kontrolle erlaubt, ...Mit dem Hinweis, dass es sich dabei um eine Methode handle, die sich als sicher erwiesen hat. :D
Zur Debatte stehen nur solche Verfahren, die nach dem Inkraftttreten der EU-Richtlinie 2001/18/EG entwickelt worden sind. Und hier muss eben die Unbedenklichkeit erst noch nachgewiesen werden, während sie bei den Verfahren, die in vivo durchgeführt werden (also Mutagenese durch Strahlung oder Chemikalien), als nachgewiesen gilt. Darum fallen Organismen, die mit CRISPR mutiert worden sind, unter die GVO mit Zulassungsverfahren, während die anderen Mutanten (die auch GVO sind!) vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind.
Der einzige Punkt, der hier Ausschlag gebend ist, ist das In-Vivo-Verfahren der traditionellen Mutagenese, da hier nicht GVO als Spenderorganismen oder Empfängerorganismen verwendet werden. Punkt 18 des Urteils enthält die entsprechende Passage des französischen Rechts, die hier berücksichtigt wird, weil der anhängige Rechtsstreit in Frankreich geführt wird. Man darf gespannt sein, wie das französische Gericht am Ende entscheidet.