§ 120
Also genau, sorgfältig genau, müssen die Arzneien, von denen Leben und Tod, Krankheit und Gesundheit der Menschen abhängen, von einander unterschieden und deßhalb durch sorgfältige, reine Versuche auf ihre Kräfte und wahren Wirkungen im gesunden Körper geprüft werden, um sie genau kennen zu lernen und bei ihrem Gebrauche in Krankheiten jeden Fehlgriff vermeiden zu können, indem nur eine treffende Wahl derselben das größte der irdischen Güter, Wohlsein Leibes und der Seele, bald und dauerhaft wiederbringen kann.
§ 121
Bei Prüfung der Arzneien, in Absicht auf ihre Wirkungen im gesunden Körper, muß man bedenken, daß die starken, sogenannten heroischen Substanzen schon in geringer Gabe Befindensveränderungen selbst bei starken Personen zu erregen pflegen. Die von milderer Kraft müssen zu diesen Versuchen in ansehnlicherer Gabe gereicht werden; die schwächsten aber können, damit man ihre Wirkung wahrnehme, bloß bei solchen von Krankheit freien Personen versucht werden, welche zärtlich, reizbar und empfindlich sind.
§ 122
Es dürfen zu solchen Versuchen - denn von ihnen hängt die Gewißheit der ganzen Heilkunst und das Wohl aller folgenden Menschen-Generationen ab - es dürfen, sage ich, zu solchen Versuchen keine andern Arzneien, als solche genommen werden, die man genau kennt, und von deren Reinheit, Aechtheit und Vollkräftigkeit man völlig überzeugt ist.
§ 123
Jede dieser Arzneien muß in ganz einfacher, ungekünstelter Form eingenommen werden; die einheimischen Pflanzen als frisch ausgepreßter Saft, mit etwas Weingeist vermischt, sein Verderben zu verhüten, die ausländischen Gewächse aber als Pulver, oder frisch mit Weingeist zur Tinctur ausgezogen, dann aber mit etlichen Theilen Wasser versetzt, die Salze uod Gummen aber gleich vor der Einnahme in Wasser aufgelöst. Ist die Pflanze nur in trockener Gestalt zu haben und ihrer Natur nach an Kräften schwach, so dient zu einem solchen Vorsuche der Aufguß, in welchem das zerkleinte Kraut mit kochendem Wasser übergossen und so ausgezogen worden ist; er muß gleich nach seiner Bereitung noch warm getrunken werden; denn alle ausgepreßten Pflanzensäfte und alle wässerigen Pflanzen-Aufgüsse, gehen ohne geistigen Zusatz schnell in Gährung und Verderbniß über, und haben dann ihre Arzneikraft verloren.
§ 124
Jeden Arzneistoff muß man zu dieser Absicht ganz allein, ganz rein anwenden, ohne irgend eine fremdartige Substanz zuzumischen, oder sonst etwas fremdartig Arzneiliches an demselben Tage zu sich zu nehmen, und eben so wenig die folgenden Tage, so lange als man die Wirkungen der Arznei beobachten will.
Samuel Hahnemann, Organon der Heilkunst, 6. Auflage
@akbas Nur zur allgemeinen Bildung: Bei der Arzneimittelprüfung am Gesunden wird überwiegend die C 30 eingesetzt. In Deutschland manchmal auch die D 30.
Niemals wird der Ausgangsstoff verwendet!
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Kannst ja bei der DHU den Antrag stellen, die Kriterien für die Arzneimittelprüfung entsprechend Deinen Vorstellungen zu ändern.
Vielleicht sollten sie die erstmal nach den Vorgaben von Hahnemann ausrichten. Dadurch wirkt der ganze Unsinn zwar noch immer nicht, aber zumindest hätten sie dann das Recht, sich Homöopathen zu nennen.